BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Was soll die Frage? Einfach den Thread lesen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von jof


    So, es geht in die nächste Runde. Ich hatte der Kündigung widersprochen (übrigens nur per Fax, das funktioniert einwandfrei bei Telefonica). Heute kam die Antwort per Briefpost (mit Datum vom 4.5.2017):


    Also Nummer 4 "Zusatzdienstleistungen" (Absatz 4.1) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen?


    Zitat

    Zusatzdienstleistungen


    Für „BASE GO“ Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die EPS erbringt, gelten
    separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit ggf. abwei-
    chenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer „BASE GO“ Zusatzdienst-
    leistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses „BASE GO“ Mobilfunkvertrags.


    Theoretisch würde das bedeuten: Das IP+ war / ist nur eine Zusatzdienstleistung mit einer Laufzeit von 30 Tagen.

  • Das hätten diese Ganoven gern. "Zusatzdienstleistungen" nach § 3 Telekommunikationsgesetz sind regelmäßig 0190er / 0900er Nummern von Pornonummern oder wenn jemand so blöd ist, bei Umfragen oder Gewinnspielen im Angebot von Werbepausen anzurufen oder sich ein Klingeltonabo einfängt.


    §4 AGB Hatte HDTV oben gebracht.


    Ich bringe dazu §3.6 (worauf sich §4 bezieht) und dann einen erläuternden Link vom bayerischen Verbraucherportal:


    "3.6 Über die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 hinaus gewährt EPS dem Kunden den Zugang
    zu sog ... Premiumdiensten" im Sinne von§ 3 Nr. 17 b TKG, insbesondere zu solchen Diensten, die über
    den Rufnummernbereich 0900 erbracht werden, in deren Rahmen eine weitere Dienstleistung, anders
    als die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5, von EPS oder einem Dritten erbracht wird.
    Premiumdienste sind insbesondere Chatdienste, Musikdienste, Unterhaltungsdienste, Unterhaltungsdienste
    für Erwachsene, Foren und Service-Hotlines. Insgesamt ist es dabei unerheblich, ob für die weitere
    Dienstleistung über das Verbindungsentgelt hinaus ein separates Entgelt anfällt oder nicht. Soweit für die
    weitere Dienstleistung ein über das Verbindungsentgelt hinausgehendes separates Entgelt anfällt und
    dafür keine separate Rechnung erstellt wird, wird sie dem diese Leistungen nutzenden Kunden gegenüber
    gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 und Ziffer 5 abgerechnet."




    https://www.vis.bayern.de/rech…nste_sonderrufnummern.htm

  • Nummer 4 (Absatz 4.1)

    Zitat

    [...] Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste [...]


    Nummer 5 (Absatz 5.2)

    Zitat

    Für Zusatzdienstleistungen wie Optionen/Flats und Verlängerung des jeweiligen Inklusivpakets kann der Kunde auch das als separate Dienstleistung angebotene Komfortbuchungsverfahren mit Lastschriftabbuchung nutzen.

  • Erstens ist das "Internet Paket plus" KEINE Option, sondern ein Paket. Das wird in allen Leistungsbeschreibungen feinsinnig differenziert.


    Zweitens die richtigen von Dir zitierten AGB:


    Vor dem 1.3.2015


    "5.2 Die EPS-Leistungen aus dem Vertrag sowie aus den Verträgen über die Zusatzdienstleistungen und
    Premiumdienste sind vom Kunden vorauszuzahlen ; der Kunde ist somit vorleistungspflichtig. Er kann
    daher die Leistungen des Vertrags und der Zusatzdienstleistungen sowie der Premiumdienste nur nutzen,
    wenn ein hin reichendes Guthaben auf dem bei EPM im Rahmen seines Vertrags über die „BASE Prepaid
    Comfort" SIM -Karte eingerichteten individuellen Guthabenkonto ( .. BASE Prepaid Comfort" Guthabenkonto)
    vorhanden ist. Für Zusatzdienstleistungen wie Optionen/Flats und Verlängerung des jeweiligen lnklusivpakets
    kann der Kunde auch das als separate Dienstle istung angebotene Komfortbuchungsverfahren
    mit Lastschriftabbuchung nutzen.




    Ab 1.3.2015


    "5.2 Die EPS-Leistungen aus dem Vertrag sowie aus den Verträgen über die
    Zusatzdienstleistungen und Premiumdienste sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist
    somit vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen des Vertrags und der
    Zusatzdienstleistungen sowie der Premiumdienste nur nutzen, wenn ein hinreichendes
    Guthaben auf dem bei EPM im Rahmen seines Vertrags über die Prepaid Card eingerichteten
    individuellen Guthabenkontos („Prepaid Guthabenkonto“) vorhanden ist."



    Also spätestens in den neueren AGB ist das nicht zu finden.

  • Option oder Paket?


    Servus zusammen,


    hier mein Senf zum Thema "War das IP+ nun Option oder Paket?":


    Ich habe noch einen Screenshot aus der alten BaseGo-App. Dort war das IP+ unter dem Menüpunkt "Pakete" zu buchen. Es heißt ja auch Internet Paket Plus und nicht Internet Option Plus, also keine Zusatzdienstleistung. Des weiteren konnte man dort die Pakete


    - Internet Paket
    - Smartphone Paket und
    - Telefon & Internet Paket buchen.


    Wünsche einen guten Appetit
    Werner :)

  • Welche AGB gelten?



    Wer vor dem 1.3.2015 aktiviert hat, für den gelten die älteren AGB, und er kann sich nicht auf die neureren berufen, richtig?

  • Zitat

    War das IP+ nun Option oder Paket?


    IP+ / Paket / Option / Flatrate = Zusatzleistung.


    Es gibt ein Video auf YouTube und da steht dick und fett: Option buchen!


    [youtube]z_xK3tkI1XE[/youtube]

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