BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Es ist kein Widerspruch in sich, lies nochmals aufmerksam die von mir verlinkten Artikel von 2013. Das Urlaubspaket startete damals später in der Vermarktung. Dort ist die Rede von der Möglichkeit den Grundtarif nach Ablauf der vorausgezahlten Frist zu ändern, was offensichtlich nur zum Teil umgesetzt wurde.

    Genau da liegt aber der Denkfehler. Du zitierst Artikel von Teltarif. Die Aussage darin lautet "Grundtarif ändern". Das steht aber im Widerspruch zur Produktbeschreibung (Tarifheft). Da steht "hinzubuchen". Also keine Änderung des Grundpakets.
    Dafür spricht auch, das das UP von zu Hause aus 7,2 Mbit/s hatte und mit IP+ die Speedoption gar nicht buchbar war. Das fiel nur nicht auf, weil kurz darauf "Hi-Speed für alle" kam.

  • Re: Re: Re: Re: Verstehe das nicht


    Zitat

    Original geschrieben von habehandy
    Darf man Roaming für einzelne Optionen ausschließen?


    Natürlich darf man. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Da das schon im Vertrag stand bevor überhaupt jemand an inkludiertes Roaming dachte, gibts bestimmt auch kein Problem.

  • Ich bin mir auch ziemlich sicher, daß es im vorliegenden Falle NICHT um den zeitlichen und sonstigen formalen Zugang von Willenserklärungen (Kündigung unter Abwesenden sogar per SMS) geht. Ist auch viel zu kompliziert, das hier darzulegen.


    Es geht HIER um die grundsätzliche ZULÄSSIGKEIT von Kündigungen und Teilkündigungen nach unserem Tarifmodell überhaupt. Diese ergibt sich aus den Vertragsvereinbarungen.


    Das sieht "DIGI66" ebenso. Wir haben nur wohl unterschiedliche Ansichten im Bezug von FESTEN Vertragsbestandteilen von Optionen.



    Da O² aber den Sachbearbeitern evident die Vorgabe machte, sämtliche (rechtlich überflüssige) Widersprüche abwegig zu bescheiden, muß man halt Formulierungen finden - und ich schreibe das jetzt wiederholt - diese Sachbearbeiter in der Begründung hellhörig zu machen, damit die lieber die Verantwortung in die Rechtsabteilung von O² delegieren.


    Und wenn O² momentan vermeintlich juristisch beratungsresistent erscheint, so muß man halt in der Masse Druck ausüben.


    Nun bin ich mir SEHR sicher, daß die Juristen von O² GENAU wissen, daß sie momentan rechtswidrig handeln.


    Dort hocken durchaus sachlich kompetente Leute.
    Sie wollen es aussitzen. Weil es die Vorgabe vom Chef ist.



    Kurzer Nachtrag: Teltarifartikel können dankbare Hinweise geben. Die können, müssen aber nicht stimmen. Vertragseigenschaften wurden zwischen den Vertragspartnern e-plus und uns vereinbart.
    Damit hat kein externer Schreiberling etwas zu tun.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Verstehe das nicht


    Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
    Natürlich darf man. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Da das schon im Vertrag stand bevor überhaupt jemand an inkludiertes Roaming dachte, gibts bestimmt auch kein Problem.

    Der Hinweis " gilt nur innerhalb Deutschland " stand bei allen Datenpaketen dabei. (Als das MB im Roaming Tausende Euros gekostet hat)


    Wenn diese Möglichkeit tatsächlich bestehen würde gäbe es kein vollumfängliches Roaming. Insbesondere Telefonica würde die Lücke nutzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57

    Und wenn O² momentan vermeintlich juristisch beratungsresistent erscheint, so muß man halt in der Masse Druck ausüben.


    von welcher Masse ist denn hier die Rede ?

  • …Teil der Masse bin z.B. ich. :)


    Derzeit nutzen wir dienstlich ebenfalls ein IPP für Lau und sind damit fast täglich online. Bei dieser SIM erscheint BASE als Netzkennung im Routerdisplay. Die letzten SMS mit Bezug auf den 1.6. und zum EU-Roaming sind dort nicht(!) eingegangen. Mal sehen, was mit dieser Karte zum 1.6. passiert...

  • Re: Re: Re: Re: Verstehe das nicht


    Zitat

    Original geschrieben von habehandy
    Darf man Roaming für einzelne Optionen ausschließen? Normalerweise gilt entwendet garkein Roaming (auch keine Sprache) oder Roaming nach EU-Vorgabe.


    Ansonsten hätte TEF das Roaming in Verträgen weiterhin auf 1GB beschränkt.


    Man darf eben nicht. Die EU Verordnung zwingt die Netzbetreiber ein Teil des Inlandvolumens auch im Ausland anzubieten und zwar ohne Mehrkosten. Im speziellen Fall des Urlaubpakets müsste man 2 GB auch im EU-Ausland anbieten, aber der Grundtarif bot ja nur 500 MB für 30 €. Einzig Schweiz wäre hier ein Sonderfall, der das Fortführen des Tarifs gerechtfertigt. Mit der Streichung aller Optionen wird dieser Widerspruch nun beseitigt, ob das nun rechlich sauber ist oder nicht ist eine andere Frage.


    Zitat

    Original geschrieben von DIGI66
    Genau da liegt aber der Denkfehler. Du zitierst Artikel von Teltarif. Die Aussage darin lautet "Grundtarif ändern". Das steht aber im Widerspruch zur Produktbeschreibung (Tarifheft). Da steht "hinzubuchen". Also keine Änderung des Grundpakets.
    Dafür spricht auch, das das UP von zu Hause aus 7,2 Mbit/s hatte und mit IP+ die Speedoption gar nicht buchbar war. Das fiel nur nicht auf, weil kurz darauf "Hi-Speed für alle" kam.


    Es gibt keinen Denkfehler, du vergisst die Entwicklung des Tarifs. Man erinnert sich an der Tatsache, dass am Anfang die IP+ sofort gebucht werden konnte. Später wurde das so geändert, dass die IP+ erst nach Verbrauch der vorausgezahlten Option buchbar war. Das entspricht genau das Konzept, was in diesem alten teltarif Artikel beschrieben wurde - erst die Paketinhalte voll ausschöpfen, danach aufladen und es stehen alle Optionen offen. Im Zuge der Eplus-Übernahme wurde das aber eben nur für das Urlaubspaket umgesetzt, die anderen, die zuerst vermarktet wurden bekamen die IP+ eben nicht. Meiner Meinung nach war es aber geplant, dass alle Pakete alle Optionen bekommen sollten.

  • Wie wäre es denn wenn all die, die hier von Anwalt, Widersprüchen, etc. reden mal ihre Schreiben (von persönlichen Daten bereinigt) einstellen, insofern die überhaupt existieren!?

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Das werden diejenigen bestimmt nicht tun, dafür wurde teueres Geld bezahlt.


    Es sind aber scheinbar nicht alle zum Anwalt gerannt.

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