ZitatOriginal geschrieben von Franky57
NEIN!!!
Er zitiert die Frage von "E1i".
Beantwortet sie nicht sondern behauptet einfach etwas ohne Begründung und inhaltlich daneben.
Kein Grund zu schreien...
Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass drueckerdruecker mit "Komplettkündigungsrecht" auf den Gesamtvertrag anspielte - vielleicht erklärt er sich selber nochmal dazu.
Richtig ist, dass "E1i" danach nicht gefragt hat - aber auf selbst gestellte Fragen antworten hier sehr viele