Für mein Nutzungsverhalten war das LTE Netz von Eplus mit Abstand das beste, da es die wenigsten Nutzer hatte und somit konstant über alle Tageszeiten sehr hohe Werte lieferte und keine Überlastungserscheinungen aufwies. Somit war auch ein 50 GB Paket in diesem Netz durchaus berechtigt, von einer Lücke kann keine Rede sein. Der Tarif war so gewollt und auch so geplant auf dem Markt gebracht. Im überlasteten Netz von o2 haben eher Tarife wie Free mit Prioritisierung und Aufteilen der Kunden in Klassen eher ein Berechtigungsdasein.
BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3
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Original geschrieben von PB350
Mein Restguthaben in Höhe von 22,58 Euro darf o2 als Abfindung behalten. Es wäre eh längst weg gewesen, wenn in den letzten Monaten regulär abgebucht worden wäre.Wenn du einen netten Brief an o2 schreibst unter Angabe deiner Bankdaten lässt sich das sicher regeln, dass das Guthaben ausgezahlt wird und die Karte dann deaktiviert wird / Nummer gelöscht wird.
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Original geschrieben von pithein
E-Plus hat jedoch in den
AGBs (01.01.2014 und 16.02.2015) geschrieben, dass EPS den Prepaid Mobilfunkvertrag nur kündigen kann, wenn der Kunde an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten vollständig inaktiv ist. Dies betrifft den Prepaid-Vertrag, jedoch nicht die Option.
Nachdem hier nur die nicht-Verlängerung der Option angekündigt wurde, würde mich mal Frankys Argumentation interessieren.
Eine Vertragskündigung liegt hier ja nicht vor...
Sondern quasi die Beendigung einer stillschweigende Verlängerung der Tarifoption. -
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Original geschrieben von independent Bei FB heißt es seitens o2 übrigens, dass es auch bei BASE zu einer Kündigung der Option gekommen wäre.
Stimmt, sobald o2 die Anweisung erteilt.
Vielleicht hätte man versucht, die Aktionsstädte auszusparen. -
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Original geschrieben von rabbe
Und welche zwei Netzbetreiber sollen das sein? Nicht immer nur das völlig sinnfreie Marketinggewäsch nachplappern, denn es berücksichtigt weder das individuelle Nutzungsverhalten noch die jeweiligen Gegebenheiten in Bezug auf die Verfügbarkeit vor Ort. Hier vor Ort sind die Netze von den beiden, welche du offenbar im Sinn hattest, diejenigen mit dem "Baustellencharakter", während o2 von den 3G-eplus-Altlasten profitiert. Das war/ist für mich insofern wichtig, da ich BASE Go stationär als "Highspeedbooster" zum vorhandenen DSL2000IP nutz(t)e.Du vergleichst aber auch Äpfel mit Birnen. Ich habe schon häufiger gesagt, dass der tiefste Osten (Sachsen (insbesondere ländlichere Regionen)) nicht besonders attraktiv für die Telekom ist. Dein Wohnort ist überhaupt nicht repräsentativ.
Im Bundesvergleich hat die Telekom mit Abstand das beste Netz.
Ich wäre froh wenn ich hier (im tiefsten Westen) überhaupt IP 2000 RAM von der Telekom per DSL bekommen könnte. Ist aber nicht möglich.
Jedoch bietet die Telekom hier LTE auf höchsten Niveau an. Von daher ist es erträglich.
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Original geschrieben von independent
Bei FB heißt es seitens o2 übrigens, dass es auch bei BASE zu einer Kündigung der Option gekommen wäre.hast du einen Link direkt zu dem Comment von o2 bei facebook?
Hätte gar nicht gedacht, dass die sich offiziell zu son einem heißen Thema äußern
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Neue SMS von o2:
Lieber Kunde, zum 13.06.17 werden wir alle aktuell buchbaren EU Roaming Packs an die neue EU Regulierung anpassen. Damit stehen diese nicht mehr zur Verfügung. Sie können jedoch dann Ihre nationalen Tarifkonditionen ebenfalls in der Ländergruppe 1 des EU Auslands nutzen. Alle weiteren Informationen können Sie hier nachlesen: http://g.o2.de/prepaid-ausland. Vielen Dank. Ihr o2 Team.
Welche nationalen Konditionen? Die Standardabrechnung? LOL. Damit hat die Karte dann keine Optionen mehr!
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Original geschrieben von E1i
hast du einen Link direkt zu dem Comment von o2 bei facebook?Hätte gar nicht gedacht, dass die sich offiziell zu son einem heißen Thema äußern
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Dass in den AGB drinsteht, dass die Option gekündigt werden kann, ist unstrittig. Interessant ist aber sicherlich die Frage, ob die Kündigungsmöglichkeit seitens O2 wirksam ist oder nicht.
Es gab im Jahr 2013 einen ähnlichen Fall, der sich aber in einigen grundlegenden Dingen auch wieder unterscheidet. Damals ging es um einen Alice-Festnetzvertrag, in dem eine Flatrate-Option "talk4free europa & more" für Auslandsgespräche hinzugebucht werden konnte. In den AGB war für die Option eine beiderseitige, 4-wöchige Kündigungsfrist vorgesehen.
Gegen die Kündigung seitens Alice/o2 wurde gerichtlich vorgegangen, und das LG Hamburg hat entschieden (26.03.2013 - 312 O 170/12), dass die "Klausel [...] daher als für die Kunden unangemessen benachteiligend zu beurteilen" sei.
ZitatWenn nun der Kunde aufgrund der "Kündigung" jedes einzelne Gespräch bezahlen muss – so erläutert das Gericht weiter – kann das von den Vertragsparteien insgesamt zugrunde gelegte Gleichgewicht von Leistung und Gegen_leistung erheblich gestört werden. Die Klausel sei daher als für die Kunden unangemessen benachteiligend zu beurteilen.
(Quelle: http://kanzlei-anwey.de/wp/?p=25198)Überträgt man das auf I+, wo das Surfen künftig teuer nach Verbrauch abgerechnet werden soll, könnte hier durchaus ein Ansatzpunkt sein, die AGB überprüfen zu lassen. Ein Knackpunkt dürfte sicherlich sein, dass es bei I+ nicht um einen Laufzeitvertrag, sondern um eine Prepaid-Karte geht.
Trotzdem bin ich der Auffassung, ein pauschales Urteil "Kündigung ist wirksam" oder "Kündigung ist nicht wirksam" ist derzeit nicht so einfach möglich.
Grüße, jof
Weitere Infos zum damaligen Fall hier:
https://www.teltarif.de/alice-…s-vertrag/news/50587.html
http://www.n-tv.de/ratgeber/Pr…igen-article10431731.html
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Na dann kann man doch sagen, dass die Karte wirklich wertlos ist. Ein Einspruch scheint dann ja angebracht zu sein. Dann sind nämlich gar keine Optionen mehr verfügbar.
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