BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Es wäre schön, wenn nicht wilde Paragrafen durch die Gegend geworfen werden. Zunächt reicht der Widerspruch mit einer kurzen Begründung. Dann muss sich o2 erst einmal erklären, da eine Kündigung ohne wichtigen Grund in den AGB nicht vorgesehen ist.


    Und zu den Kosten: dazu hatte ich weiter vorne schon was geschrieben. Die Kosten für ein Gigabyte Interconnection Data bewegen sich im Centbereich. Im eigenen Netz kostet es gar nichts, bis zur Überleitung in die Transfernetze, dort fallen Kosten von 0,0xx Cent pro Gigabyte an.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Klar, im eigenen Netz kostet es nichts, aber die Einstellung kommt, da ab dem 15.6. das gleiche auch in fremden Netze angeboten werden soll, da kostet es eine Menge. Und für ein Tarif, das sich Urlaubspaket nennt den Datenrouming abzustellen war wohl auch nicht gewollt.

  • o2 Chat


    Also ich hatte nochmals das Vergnügen mit dem o2 Chat.
    Wollte ein Folgeangebot, auch mehr zahlen angeboten.
    Ich wurde xmal umgeleitet und insgesamt dauerte der Vorgang fast 2 Stunden.
    Jedenfalls bieten Sie einem nichts gescheites an, nur die allgemein bekannten sauteuren o2 DatenTarife.
    Also ich werde jetzt mein zweites Standbein in Frankreich aufbauen.
    Dann bekommen halt die Franzosen zukünftig mein Geld.


    Also wenn ich es richtig verstehe, sollte man erst mal einen Widerspruch zu o2 faxen ?
    Damit schon mal klar ist, dass man nicht damit einverstanden ist ?


    So in etwa:
    Hiermit erhebe ich Einspruch gegen Ihre Kündigung, der Option Internet Paket plus, per SMS.
    Ausführliche Begründung folgt.


    MfG
    leonardo

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger


    Klar, im eigenen Netz kostet es nichts, aber die Einstellung kommt, da ab dem 15.6. das gleiche auch in fremden Netze angeboten werden soll, da kostet es eine Menge. Und für ein Tarif, das sich Urlaubspaket nennt den Datenrouming abzustellen war wohl auch nicht gewollt.


    Das EU Roaming ab 15.06.2017 wurde hier im Thread zigfach durchgekaut. Es gilt die Fair Use Policy. Die 50 GB für 10 Euro müssen sie nicht zuschlagsfrei rausgeben. Es gelten die 7,70 Euro pro Gigabyte x 2. Ich selber habe die gültigen BEREC Richtlinien irgendwo hier im Thread verlinkt.


    Das Internet Paket Plus kostet 8,40 Euro Netto. 8,40 Euro : 7,70 Euro x 2 = ca. 2 Gigabyte Datenvolumen im EU Ausland. 2 GB müssen sie kostenfrei rausgeben. Mehr nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Was ist an leonardo2s Gedanke an das Gewohnheitsrecht peinlich?



    Wenn die Kündigungsfrist der Option laut Vertrag einen Monat beträgt, dürfte das Gewohnheitsrecht nicht greifen.


    Hm, lass mich mal nachdenken. Deiner Meinung nach könnte also ein Netzbetreiber auch gegen dich klagen, wenn du jahrelang denselben Vertrag hast und plötzlich kündigst, weil das Gewohnheitsrecht ja greift und er gewöhnt ist, immer denselben Betrag zu bekommen? Du bist lustig.



    Zitat

    Original geschrieben von CNick
    So, nun ist der Vorgang zum Anwalt gegeben.
    Ich lasse auch gleich prüfen, in wie weit es möglich ist alle O2-Verträge der Firma außerordentlich zu kündigen und einen Anbieterwechsel vorzunehmen.


    mal abseits des restlichen Zeugs hier, das wird wohl kaum möglich sein. Dazu liegt schließlich kein triftiger Grund vor, die über 20 Mbit/s sind nirgends garantiert für den Vertrag, zumal 6-12 Mbit/s auch normal nutzbar sind, die Anrufabbrüche (hab ich auch schon gehabt) fallen unter die normale Nicht-Erreichbarkeits-Prozentzahl, die pro Jahr erlaubt ist und eine garantierte Hotline-Wartezeit von 1 Minute ist auch nirgends fix geschrieben. Also aussichtslos.



    Zitat

    Original geschrieben von leonardo2
    Also ich werde jetzt mein zweites Standbein in Frankreich aufbauen.
    Dann bekommen halt die Franzosen zukünftig mein Geld.


    Wenn du deine 100 GB mit einem französischen Tarif bald in Deutschland nutzen willst, bekommen nicht die Franzosen dein Geld, sondern die deutschen Netzbetreiber und zwar nicht gerade wenig. Die Französischen NBs werden da nur dick Verluste mit dir machen, während sich die deutschen NBs über 8,40 € pro GB freuen dürfen.

  • Re: o2 Chat


    Zitat

    Original geschrieben von leonardo2
    [...]
    Also wenn ich es richtig verstehe, sollte man erst mal einen Widerspruch zu o2 faxen ?
    Damit schon mal klar ist, dass man nicht damit einverstanden ist ?
    [...]


    Faxe werden von o2/TEF m.W. nicht mehr bearbeitet. Die ursprünglichen Faxnummern wirst Du unter den Kontaktmöglichkeiten nicht mehr finden. Es bleiben noch folgende Wege, den Widerspruch einzureichen:


    - per E-Mail an impressum@cc.o2online.de (gilt nach einschlägiger Rechtssprechung jedoch nicht als "gerichtsfest", da Du den Zugang nicht nachweisen kannst)


    - per Post an: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München (Einwurf-Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein oder am sichersten => Zustellung per Gerichtsvollzieher bzw. persönliche Abgabe unter Gegenzeichnung der Kenntnisnahme)

  • Servus,


    so langsam kommt ja hier Bewegung in die Sache. Freut mich. Zum Thema Widerspruch: Ich werfe das mal als Gedankenansatz in die Runde:


    - Formloses Anschreiben
    - Widerspruch der Kündigung des IP+ per SMS vom 28.04.2017
    - Aufforderung zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes von vor dem 20.10.2016 (gescheiterte Migration, diverse Optionen nicht buchbar), SIM ist so nicht ansatzweise im ursprünglichen Sinne nutzbar
    - Fristsetzung hierzu bis 15.05.2017 mit Verweis auf die gültigen AGB (siehe oben)
    - Sollte dies nicht geschehen, wird man O2 die Kosten eines ähnlichen mobilen Datenvertrags in Rechnung stellen
    - Mit freundlichem Gruß Max Mustermann


    Und dann kann man Sie noch mit einem Augenzwinkern ("Ich habe O2 bisher als seriösen Vertragspartner erlebt...") an Ihren eigenen Versprechungen messen, indem man schließt mit:


    Zitat aus der Telefonica-Pressemittelung vom letzten Jahr: "Die Kunden von BASE und E-Plus werden daher in den kommenden Monaten schrittweise in O2 überführt. Tarifkonditionen und Vertragslaufzeiten bleiben dabei unverändert."


    Quelle: https://blog.telefonica.de/201…ife-in-die-o2-markenwelt/


    Verbesserungsvorschläge sind willkommen! Vermutlich wird man bei O2 milde lächeln, aber es kostet zunächst nur den Brief.


    O2 war lernfähig im Oktober, die schaffen das jetzt auch nochmal.


    Gruß in die Runde
    Werrner :)

  • Zitat

    Original geschrieben von flamesoldier
    Wenn du deine 100 GB mit einem französischen Tarif bald in Deutschland nutzen willst, bekommen nicht die Franzosen dein Geld, sondern die deutschen Netzbetreiber und zwar nicht gerade wenig. Die Französischen NBs werden da nur dick Verluste mit dir machen, während sich die deutschen NBs über 8,40 € pro GB freuen dürfen.


    Ich wähle mich direkt bei der französischen Antenne auf dem anderen Rheinufer ein.
    Die strahlt ordentlich bis zu uns.
    Da bekommen die Deutschen dann nix von ab.
    Das ist kein Roaming.

  • Im grünen und weißen Heftchen keine 50GB als Option zu finden ...


    Für den Entwurf eines Widerspruches habe ich gerade nochmal die Tarifheftchen des Urlaubspaketes studiert. Und bin stutzig geworden.


    Dort stehen, auf Seite 18, unter Punkt '"C. | BASE GO" Pakete', erstmal die Pakete (also die "Tütchen" die man kaufen konnte). Ich habe das Urlaqubspaket.


    Dann stehen, auf Seiten 20-21, unter Punkt 'E. | Paketoptionen - zubuchbar' die zu den unter Punkt C. genannten Paketen zubuchbaren Optionen. Dort steht weder beim grünen noch beim weißen Tarifheft eine 50GB-Option.


    Darunter -- noch zu Punkt E. gehörend -- steht der Text 'Die hier genannten Optionen können jederzeit zu den Paketen hinzugebucht werden. [...]'


    Dann stehen, auf Seiten 22-24, unter Punkt 'F. | Paketinhalte' die Beschreibungen von möglichen Paketen (z.B. der unter Punkt C. genannten). dort steht dann -- allerdings beim Urlaubspaket nur im grünen Tarifheft, nicht im weißen -- die "Internet Flat plus", bei welcher es sich um die 50GB innerhalb von 30 Tagen handelt.


    Ich lese das so, dass es sich bei Punkt F. um Beschreibungen der unter Punkt C. genannten Pakete handelt, und die zubuchbaren Teile nur unter Punkt E. aufgelistet sind, wo ich keine 50GB-Option/ Paket finde.


    Daher leite ich aus dem Tarifheft beim Urlaubspaket keinen vertraglichen Anspruch auf die 50GB-Option ab (dieser würde sich höchstens ergeben daraus, dass es online buchbar und dokumentiert war, da habe ich aber keine Dokumentationen zu gemacht ... )-: ).


    Wie seht Ihr das?


    Und: Hat jemand das Buchungsportal inklusive kleingedrucktem von base go dokumentiert, wo das Internet Paket Plus buchbar war? Was ergibt sich daraus ggf. für ein Anspruch?

  • Email.


    Zitat

    Original geschrieben von THX1138.79
    - per E-Mail an impressum@cc.o2online.de (gilt nach einschlägiger Rechtssprechung jedoch nicht als "gerichtsfest", da Du den Zugang nicht nachweisen kannst)


    In der Regel kommt aber eine automatisierte Eingangsbestätigung, so dass doch irgendwie ein Nachweis da ist dass irgendeine Email eingegangen ist (genauso wie beim Einschreiben, da wird ja auch nur nachgewiesen, dass irgendeine Briefsendung eingegangen ist).


    Mangels digitaler Signatur ist allerdings bei der Eingangsbestätigungsemail auch nicht nachweisbar, dass sie originär vom Adressaten stammt, und nicht etwa gefälscht ist.

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