BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Servus zusammen,


    als langjähriger Mitleser des Threads und Nutzer des Urlaubspakets habe ich mich aus gegebenem Anlass nun im TT-Forum angemeldet.


    Vielen Dank an HDTV für die Bereitstellung der AGBs und Produktbeschreibungen. Ich denke, dass die Vorgehensweise seitens O2 letztlich juristisch geklärt werden muss. Die Kündigung eines Vertragsbestandteils (und die Option ist offenbar Bestandteil, siehe Produktbeschreibung) ist laut AGB nicht vorgesehen. O2 versucht es natürlich trotzdem.


    Die rechtliche Einschätzung überlasse ich anderen. Ich werde gegen die Kündigung schriftlich in Widerspruch gehen mit den Argumenten, die hier auf sachlicher vertraglicher Basis vorgebracht wurden (danke dafür!). Die 80-Cent-Briefmarke ist mir das Urlaubspaket Wert und ist es hoffentlich einer ganzen Reihe an Nutzern.


    Wie war das eigentlich damals im Oktober? Ich vermute, erst auf massiven Druck an der Hotline, gepaart mit der Berichterstattung auf Teltarif war es plötzlich doch möglich, alle Pakete auf "Durchzug" zu schalten.


    Ich sehe das so: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.


    Gruß in die Runde
    Werner :)

  • Zitat

    Original geschrieben von flamesoldier
    ... Langsam wirds peinlich ...


    Was ist an leonardo2s Gedanke an das Gewohnheitsrecht peinlich?


    Zitat

    Original geschrieben von leonardo2
    ... aber könnte nicht was mit dem Gewohnheitsrecht gehen ? ...


    Wenn die Kündigungsfrist der Option laut Vertrag einen Monat beträgt, dürfte das Gewohnheitsrecht nicht greifen.

  • Peinlich ist das aggressive Anspruchsdenken hier. Anstatt sich darüber zu freuen, dass man diesen Bug soo lange nutzen konnte - über 3 Jahre! - wird nun o2 massiv angegriffen für eine längst überfällige unternehmerische Entscheidung. Dieser Tarif war noch nie rentabel und es war nie vorgesehen gewesen, dass Hinz und Kunz die 50GB-Option auf ein Urlaubspaket zubuchen können. Der Tarif war als ein 1-Mbit/s langsamer, allenfalls für 5 Euro mtl. Aufpreis auf 7,2 mbit/s beschleunigbarer, Testballon für die Städte Erfurt, Dresden und Kassel gedacht gewesen.


    Und zur Not wird o2 auch genau das vor Gericht nachweisen können. Insofern könnte man die Einstellung der Option zum jetzigen Zeitpunkt als eine - wenn auch sehr späte - Missbrauchsunterbindung bzw. Fehlerberichtigung ansehen.


    Denn eine zivilrechtliche Willenerklärung ist nur dann gültig, wenn derjenige, der sie abgibt dies wissentlich und wollentlich tut. Das lernt man schon im ersten Semester zivilrecht.


    Das BGB ist ziemlich kompliziert. Ich bin sicher o2 wird die passenden Paragraphen finden, um die bald anhängigen Klagen erfolgreich als unbegründet abweisen lassen zu können.

  • Zitat

    Original geschrieben von surfmobile


    Denn eine zivilrechtliche Willenerklärung ist nur dann gültig, wenn derjenige, der sie abgibt dies wissentlich und wollentlich tut. Das lernt man schon im ersten Semester zivilrecht.


    Da lernt man aber auch, dass man die Anfechtung dieser Willenserklärung unverzüglich erklären muss...
    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von flamesoldier
    Kommt demnächst noch einer mit Paragraph 1 Absatz 1 des GG um die Ecke oder sind hier noch mehr Pseudo-Juristen unterwegs? Langsam wirds peinlich :rolleyes:


    Vielleicht kann mich kurz jemand aufklären: im Grundgesetz kenne ich nur Artikel und keinerlei Paragraphen.



    Ich wollte hier nur sachlich helfen, damit die Besitzer dieses Internetpakets eine faire Lösung mit ein paar juristischen Denkanstößen meinerseits bekommen.

  • Guten Morgen,


    hat denn jemand innerhalb von 3 Monaten eine Aktivität gehabt. Also, wenn ich mich Recht erinnere ein Telefonat oder SMS? Ich zumindest nicht... Erst im April hatte ich durch TT animiert ein Gespräch geführt... Widerspruch werde ich auch einlegen, jedoch eher mit der Hoffnung auf ein für mich gutes Angebot von Telf., als mit dem Glauben an eine Rücknahme der Kündigung.


    Und kartellrechtlich dagegen vorgehen? Sorry das ist kein Kinofilm.


  • Beim ersten Satz gehe ich mit dir mit. Inwieweit eine unternehmerische Entscheidung diesbezüglich notwendig bzw. auch überfällig war, halte ich angesichts solcher Angebote wie bis zu 20/5MBit/s unlimitiertes Datenvolumen für EUR 26,90 im Monat im benachbarten deutschsprachigen Ausland für mehr als zweifelhaft. Im Sinne der Anleger ist dies sicherlich bzw. zeigt das Einimpfen des Verständnisses der Hochpreispolitik der hiesigen Anbieter bei einigen ebenso Erfolg wie die Mär vom "besten Netz" etc.

  • Hat o2 dann eigentlich die anderen Pakete stillschweigend aus dem Portfolio genommen? Was ist mit dem normalen Internet Paket (500MB/10€)? Was ist mit dem Telefonpaket (100 Min./5€)? Diese Optionen müssen nicht vom Anbieter gekündigt werden? Die Karte wird wertlos, es gibt keine Optionen für die Nutzung im Inland mehr, nur noch die Standardabrechnung.

    Derzeit in Benutzung:
    Freenet FUNK Unlimited


    R.I.P. BASE GO IP+

  • Man sollte das im Vorfeld klären.
    Falls hier ein Redakteur von Teltarif mitliest, kann er mich ja per Privatnachricht mal anschreiben.


    Mir ist völlig klar, daß hier viele Nutzer Bedenken haben:


    aber die ultima ratio wäre, ab dem 1.6.2017 bei Abschaltung seitens O2 als Ersatz einen anderen Vertrag abzuschließen und später die Kosten dafür bei O2 als Schadensersatz einzuklagen.


    Das Risiko muß hier natürlich niemand eingehen; es ist aber hier der letzte Weg.


    Ich mache es.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!