Solange es juristisch sachlich bleibt, SOLLEN die O2-Leute sogar mitlesen.
So erkennt vielleicht jemand im lucidum intervallum, was ihnen bevorsteht, wenn sie weiter Unsinn veranstalten.
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Solange es juristisch sachlich bleibt, SOLLEN die O2-Leute sogar mitlesen.
So erkennt vielleicht jemand im lucidum intervallum, was ihnen bevorsteht, wenn sie weiter Unsinn veranstalten.
ZitatOriginal geschrieben von Franky57
An "flamesoldier":
siehe Seite 21 der AGB aus 7/2013.
Bin zu faul es abzutippen. Habe es nur als PDF, irgendjemand hat es aber hier im Forum gepostet.
Dort steht nichts, was deine Meinung unterstreichen würde. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ganz nebenbei stets unberührt, was ein wichtiger Grund wäre ist nirgends aufgeführt, also Auslegungssache von Telefonica. Dieser wichtige Grund könnte auch einfach entgangener Gewinn durch die mehrmonatige kostenlose Nutzung sein und schwupp, wäre die Kündigung rechtmäßig. Siehs ein, es hat keinen Sinn
Ich bleibe dabei. Es wäre im deutschen Rechtssystem absolut widersinnig, wenn ein Mobikfunkanbieter eine prepaid Tarifoption bis in alle Ewigkeit anbieten müsste. Sowas habe ich noch nie gesehen oder gelesen.
Aber wie es aussieht wollen hier einige wirklich die Sache gerichtlich durchziehen. Nun gut, alles Gute! Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!
Das deutsche Rechtssystem läßt natürlich Verträge bis in die Ewigkeit zu.
Es sei denn, es kommt zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, was hier nicht vorliegt.
Wenn mein Opa stirbt und ich Erbe bin, kann ich gegen den Willen des Vermieters in den Mietvertrag 1:1 eintreten.
Kein Witz.
ZitatOriginal geschrieben von surfmobile
Ich bleibe dabei. Es wäre im deutschen Rechtssystem absolut widersinnig, wenn ein Mobikfunkanbieter eine prepaid Tarifoption bis in alle Ewigkeit anbieten müsste. Sowas habe ich noch nie gesehen oder gelesen.
So?
Dann erklär doch mal warum steinalte Free&Easy Konditionen erhalten blieben oder bleiben?
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5638645#post5638645
Weil Telefonica vermutlich tonnenweise die Kohle zur Bank fährt wenn es noch nennenswerte Kundenzahlen geben würde.
Im Fall von Base Go UP/IP+ reicht es vll. mal gerade für 1-2 Schubkarren,wenn überhaupt.
Und was ist den ganzen alten Loop Goodies wie easy money?
ZitatAber wie es aussieht wollen hier einige wirklich die Sache gerichtlich durchziehen. Nun gut, alles Gute! Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!
Quasselstrippe!
Ja und?
Jeder hat das Recht strittige Fälle vor Gericht klären zu lassen.
Vielleicht ist es auch mal ganz gut das telefonica mal Gegenwind bekommt.
Und Moin
-bas-
Nochmal an "flamesoldier":
Ok, ich habe es von Seite 21 der Produktbeschreibung (was härter als AGB sind, weil es konkreter ist)
abgetippt:
"Die hier genannten Optionen können JEDERZEIT zu den Paketen hinzugebucht werden."
Gewohnheitsrecht ?
Ich habe auch die SMS bekommen.
Bin kein Jurist, aber könnte nicht was mit dem Gewohnheitsrecht gehen ?
Weil meine in Erinnerung zu haben, dass oft ähnliche Sachen von Anwälten so durchgedrückt wurden ?
Nein.
Gewohnheitsrecht ist beispielsweise die Verpflichtung von Anwälten in Robe vor Gericht aufzutauchen, obwohl das nirgendwo gesetzlich schriftlich fixiert ist.
Sonst zahlen sie Strafe wegen Mißachtung des Gerichts.
ZitatOriginal geschrieben von Franky57 ...
Gewohnheitsrecht ist beispielsweise die Verpflichtung von Anwälten ...
Naja,
Gewohnheitsrecht ist weit mehr, siehe:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
Kommt demnächst noch einer mit Artikel 1 Absatz 1 des GG um die Ecke oder sind hier noch mehr Pseudo-Juristen unterwegs? Langsam wirds peinlich
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