BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Haben auch Kunden, die das 50 GB-Paket in Erfurt, Dresden und Kassel nutzen und/oder dort wohnen bzw. dort registrieren ließen die Kündigung erhalten?

  • Ja.


    Ihr solltet auf zwei Ebenen dagegen vorgehen:


    Erstens kartellrechtlich, weil Brüssel die Fusion von Telefonica und e-Plus nur unter Auflagen erlaubt hat.


    Zweitens nach deutschem Vertragsrecht, weil in den AGB steht, daß nur dann von Seiten e-Plus gekündigt werden kann, wenn der Kunde drei Monate nicht aktiv wurde.


    Außerdem haben sie schon betrogen, als früher bei Aufladung e-Plus zweijährige Laufzeit ansagte und bei O2 auf einmal nur noch ein Jahr angeblich gilt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57 Zweitens nach deutschem Vertragsrecht, weil in den AGB steht, daß nur dann von Seiten e-Plus gekündigt werden kann, wenn der Kunde drei Monate nicht aktiv wurde.

    In der AGB geht es dabei um die SIM-Karte und nicht um gebuchte Optionen. Auch nach Beendigung der 50GB Option ist Karte weiterhin nutzbar.

  • Aus den AGBs:


    2.4 Der Prepaid-Mobilfunkvertrag kann vom Kunden jederzeit und von EPS mit einer Frist von
    einem Monat gekündigt werden. EPS kann den Prepaid-Mobilfunkvertrag jedoch nur kündigen,
    wenn der Kunde in einem Zeitraum von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten
    vollständig inaktiv ist.


    Der Vertrag wurde zwar nicht gekündigt, was vertragswidrig gewesen wäre, aber das Wesen des Vertrags durch einseitige Aufkündigung eines Kernbestandteils entscheidend zum Nachteil der Kunden verändert. Defacto kommt dieses einer Kündigung gleich. Und daß die Internetpaket Plus-Option Bestandteil des Vertrages ist, hat O2 ja gerade durch die Kündigung selbst bestätigt.




    Ich kann mich auch mal irren, aber wenn ich hier schon Hilfestellung gebe, dann erwarte ich durchdachte Antworten und nix aus der Hüfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    aber das Wesen des Vertrags durch einseitige Aufkündigung eines Kernbestandteils entscheidend zum Nachteil der Kunden verändert. Defacto kommt dieses einer Kündigung gleich.


    Das sehe ich anders. Es wurde nur eine Option gekündigt, das Wesen des Vertrages war die Nutzung von 500 MB auf 30 Tage begrenzt für 30 € im EU-Ausland. Alles weitere sind angebotene Optionen, die jederzeit geändert oder mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden können. Dass dies de facto einer Kündigung gleichkäme, ist einzig und alleine deine Meinung, kein Fakt.

  • Selbst wenn man die Option separat betrachtet. Die AGB sehen auch hier keine Kündigung seitens eplus vor...
    Jemand schon den zuständigen GV zwecks Zustellung ausfindig gemacht?


    migolf

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  • An "flamesoldier":


    siehe Seite 21 der AGB aus 7/2013.


    Bin zu faul es abzutippen. Habe es nur als PDF, irgendjemand hat es aber hier im Forum gepostet.

  • Bevor hier alle ihren Schlachtplan verkünden... wäre es nicht sinnvoller dies (etwas) geschlossener zu tun? o2 liest hier sicherlich mit. Ich wäre auch finanziell bei einer rechtlichen Prüfung dabei...

  • Telefonica wird das Thema konsequent Aussitzen um dann in 3-6 Mon. ein neues Produkt mit 50GB als Reaktion auf den Vodafone Gigacube zu launchen.


    Sollte Telefonica vor Gericht verlieren werden die Pakete vertragsgemäß auf 1Mbit gedrosselt, LTE ausgeschlossen und die Nutzung ggf. geographisch auf Erfurt, Dresden und Kassel beschränkt.

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