ZitatOriginal geschrieben von LegendE
Zum Laienverständnis: Wie wäre denn der reguläre Weg für den Anbieter eine Option aus welchem Grunde auch immer abzukündigen und nicht mehr anzubieten? Optionsänderung zum Kundenvorteil sind letzlich auch immer möglich.
Optionskündigungen sind vertraglich nicht vorgesehen. Das hätte BASE durchaus vorsehen können. Haben sie aber nicht.
Also käme eine Optionskündigung wahrscheinlich einer Teilkündigung gleich.
Teilkündigungen sind bei Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich unzulässig.
Angenommen, O² schaltet 2G und 3G ab, dann könnte sich O² möglicherweise damit rauswinden, daß diese Pakete vertraglich nicht für LTE freigeschaltet werden müssen.