ZitatOriginal geschrieben von skyrimimi
Wenn in den AGB stehen würde, dass sie die Optionen nicht wegstreichen dürfen hätte man einen Ansatzpunkt.
Das sie Optionen ändern/einstellen können muss nicht explizit geregelt werden.
Der zweite Satz würde "dynamische Verträge" bedeuten. Macht man beispielsweise bei Energielieferverträgen. Da steht beispielsweise drin, daß Preise an sich ändernde Umsatzsteuer und EEG-Umlagen automatisch angepaßt werden.
Das ist auch ok. Steht im Vertrag.
ABER NICHT BEI UNS in ähnlicher Weise.
Die essentialia negotii dürfen nicht verletzt werden.
Genau das versucht O² gerade.
Sie könnten den Vertragspartnern zusätzliche Optionen anbieten. Aber keine Grundbestandteile des Vertrages ohne Rechtsgrundlage entfernen.
Nennt sich auch "Vertragstreue".