BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi

    Wenn in den AGB stehen würde, dass sie die Optionen nicht wegstreichen dürfen hätte man einen Ansatzpunkt.


    Das sie Optionen ändern/einstellen können muss nicht explizit geregelt werden.


    Der zweite Satz würde "dynamische Verträge" bedeuten. Macht man beispielsweise bei Energielieferverträgen. Da steht beispielsweise drin, daß Preise an sich ändernde Umsatzsteuer und EEG-Umlagen automatisch angepaßt werden.
    Das ist auch ok. Steht im Vertrag.


    ABER NICHT BEI UNS in ähnlicher Weise.


    Die essentialia negotii dürfen nicht verletzt werden.


    Genau das versucht O² gerade.


    Sie könnten den Vertragspartnern zusätzliche Optionen anbieten. Aber keine Grundbestandteile des Vertrages ohne Rechtsgrundlage entfernen.


    Nennt sich auch "Vertragstreue".

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    ...


    Sie könnten den Vertragspartnern zusätzliche Optionen anbieten. Aber keine Grundbestandteile des Vertrages ohne Rechtsgrundlage entfernen.


    ...


    Am "Grund"-Vertrag ändert sich ja nichts. Lediglich einzelne zubuchbare Optionen werden geändert.


    Wo leitest du einen Anspruch auf einzelne Optionen her?

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Das ist die interessante Frage - kann das von dir behauptete (aber in den AGB offensichtlich nicht auffindbare) Recht, Optionen einzustellen die in den AGB sehr wohl genannte Automatik der Weiterbuchung bei ausreichendem Guthaben überwiegen?

    Auf Beibehaltung des Preises besteht ja kein Anspruch (sonst könnten Sie ja auch nie die Preise senken). Wenn sie keine Furcht vor verbreiteter Öffentlichkeit haben, dann könnten sie den Monatspreis einfach oberhalb des größten Guthabens mit aktiver 50er Option ansiedeln. Dann entfällt die automatische Verlängerung automatisch. <-;<


    Gibt es denn irgendeinen Kunden, der aus einer aktiven Option ableitet, daß diese für immer und ewig weiterbestehen muss, solange der Kunde sie eben möchte und die Wünsche des Vertragspartners auf immer und ewig keine Rolle spielen?

    Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    Sie könnten den Vertragspartnern zusätzliche Optionen anbieten. Aber keine Grundbestandteile des Vertrages ohne Rechtsgrundlage entfernen.

    Der letzte Satz beißt sich selbst in den Schwanz. Wenn als Rechtsgrundlage die Vertragsfreiheit genügt, dann braucht es keine explizitere Rechtsgrundlage. Die 50GB sind ja weder zwangsläufiger, noch expliziter Vertragsbestandteil, sondern eine Option. Es ist absurd, daß Optionen lediglich zugunsten des Kunden (zahlreicher, umfassender oder günstiger) verändert werden dürfen.


    Aber ich werde geduldig den Ausgangs des Aufstandes abwarten und den Aufständischen im Fall des Falles dann auch den gebührenden Respekt zollen.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Am "Grund"-Vertrag ändert sich ja nichts. Lediglich einzelne zubuchbare Optionen werden geändert.


    Wo leitest du einen Anspruch auf einzelne Optionen her?


    Dazu ist zuerst zu klären, was "Grundvertrag" bedeuten soll.


    Ist es nur die SIM-Karte mit der Option, irgendwann über Funkwellen Kontakt mit einem Netz zu bekommen?


    Ist es nur die Zusicherung, eine exclusive xy-Telephonnummer zu bekommen?


    Und so weiter usw...


    Man kann das sehr weit durchdeklinieren.




    Das Wort "Grundvertrag" fällt nirgendwo. Man hat das auch nirgendwo als Abstraktion zu Optionen von mir aus ähnlich ausgeführt.


    Nein.


    BaseGo wurde, wie ich irgendwo bereits erwähnte, gerade eingeführt, damit der Kunde Optionen auswählen kann.
    Und ändern!!!


    Das war der Sinn dieses Produktes.


    Deswegen lege ich es jedenfalls so aus, daß diese Optionsvielfalt immanenter Vertragsbestandteil ist.


    Das ist nur meine Herleitung. Ein kleiner unbedarfter Amtsrichter kann das durchaus anders beurteilen.

  • Zitat

    Original geschrieben von rabbe
    Ich vergleiche hier gar nichts, das machen allenfalls irgendwelche Testmagazine, welche irgendwelche hanebüchenen Behauptungen irgendwelcher Netzanbieter versuchen auf irgendeine Art und Weise zu bestätigen, welche einfach nicht zutreffend sind.

    DB ist neutral, oder? Laut
    http://www.lok-report.de/archi…rchiv_woche_dienstag.html
    ... hat DB Regio die Mobilfunkabdeckung auf 21.000 Kilometern Streckennetz gemessen. Das Ergebnis: Im LTE-Netz konnte die Mindestdatenrate von 10 MBit/s bei der Telekom auf 54 Prozent, bei Vodafone auf 44 Prozent und bei Telefonica auf 35 Prozent der Streckenkilometer erreicht werden.

    Die Mehrheit ist tolerant und weltoffen.

    Die Minderheit gendert.

  • Aus dem Prospekt


    "Paketinhalte
    7.
    Internet Flat
    plus
    Paketvermittelte daten im e-Plus UMTs- und GPRs-Netz, außer
    Roaming- und auslandsverbindungen (Taktung: 10 KB), bis zu
    einem datenvolumen von 50 GB im jeweiligen abrechnungszyklus
    (30 Tage) mit maximaler Geschwindigkeit von bis zu 1,0 MBit/s
    im download und bis zu 0,7 MBit/s im Upload, danach GPRs-
    Geschwindigkeit (max. 56 KBit/s)."



    Nirgendwo sind Änderungen von Paketinhalten vorgesehen.

  • Ich möchte mal auf folgenden Aspekt hinwiesen, da ich diesbezüglich in dieser Diskussion noch nichts gelesen habe.

    Zitat

    „Lieber Kunde, wir werden Ihr „Internet Pack Plus“ aus dem Portfolio nehmen. Damit steht es ab dem 01.06.17 nicht mehr zur Verfügung. Sollten Sie ein weiteres Pack gebucht haben, greift dieses mit den entsprechenden Konditionen.


    Ich denke mir, dass das so zu deuten ist, dass bei einem Guthaben über 30€ das Urlaubspaket automatisch wieder gebucht wird. Damit hat O² natürlich binnen kürzester Zeit eine tolle Sondereinnahme.


    Bezüglich der 50GB Option sehe ich die Sache so, dass das Buchen der Option ein gesonderter Vertrag im Vertragsverhältnis Base Go Prepaid Tarif ist. Dieser wird jeweils für 30 Tage geschlossen und verlängert sich automatisch, wenn das Mindestguthaben vorhanden ist.


    Da der Vertragsabschluss aus folgenden 4 Teilen besteht:


    1. Angebot ("Ich will die Option buchen und habe 10€ Guthaben, die ihr abbuchen könnt.")
    2. Annahme ("Wir nehmen das Angebot an und bestätigen die Optionsbuchung")
    3. Bezahlung ("Wir buchen 10€ ab")
    4. Vertragserfüllung ("50 GB Datenvolume für 30 Tage")


    Die automatische Verlängerung der Option ist keine Verlängerung i.S. von Aufrechterhaltung des geschlossenen Vertrags über die Option, sondern ein immer wieder neu geschlossener Vertrag mit einer Laufzeit von 30 Tagen. Der einige Unterschied ist, dass ich das Angebot nicht mehr in Form einer aktiven Buchung abgebe sondern in Form der Bereitstellung eines ausreichenden Guthabens.


    Niemand kann O² zwingen ein Vertragsangebot anzunehmen. Daher steht es nach Ablauf der 30 Tage (vollständige Vertragserfüllung) beiden Vertragspartnern frei, ob der Vertrag über die Option neu geschlossen wird. Ich habe ja auch die Möglichkeit kein Angebot abzugeben, indem ich das Guthaben auf weniger als 10€ senke oder kann auch ein Angebot für eine andere Option abgeben.

  • Noch als Ergänzung:


    Im Ergebnis des oben geschriebenen hat O² also keine Option gekündigt. O² hat einseitig erklärt, keine Verträge mehr über die 50GB Option zu schließen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DIGI66

    Ich denke mir, dass das so zu deuten ist, dass bei einem Guthaben über 30€ das Urlaubspaket automatisch wieder gebucht wird. Damit hat O² natürlich binnen kürzester Zeit eine tolle Sondereinnahme.


    Das geht nicht, das Urlaubspaket(Option) ist das einzige, das nicht automatisch verlängert wird . Kann man ganz eindeutig im Tarifhäftchen nachlesen.

  • Stimmt. Jetzt wo Du das schreibst bin ich auch darüber gestolpert. Also von der Seite her erst mal keine Gefahr.

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