BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    NEIN!!!


    Er zitiert die Frage von "E1i".


    Beantwortet sie nicht sondern behauptet einfach etwas ohne Begründung und inhaltlich daneben.

    Kein Grund zu schreien...


    Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass drueckerdruecker mit "Komplettkündigungsrecht" auf den Gesamtvertrag anspielte - vielleicht erklärt er sich selber nochmal dazu.


    Richtig ist, dass "E1i" danach nicht gefragt hat - aber auf selbst gestellte Fragen antworten hier sehr viele :D

  • Zitat

    Original geschrieben von alf54
    Ich bezihe mich hierbei auf die Bandbreite nicht auf die Tarifstruktur.


    Schon klar. Nur was nützt das vielleicht Vorhandensein irgendwelcher Bandbreiten, wenn der Tarif nicht einmal offiziell buchbar ist. ;) Bei dir scheitert es dann wohl am Nichtvorhandensein von Annex J-DSL-Ports. Tja, das beste Netz halt, auch im Festnetzbereich. ;)
    Meine letzten Tests von T und VF sind zugegebenermaßen schon eine Weile her. Ich kenne hier vor Ort funktechnisch jeden Winkel. Die höchsten Bandbreiten liefert die alte 3G-Infrastruktur von eplus (13-15/1,5-2,5MBit/s, VF war zuletzt (2014) irgendwie gedrosselt auf maximal 8MBit/s und die T, naja. Meine Tests mit einer Comfort Free kann man im LTE-Forum nachlesen. Gestern habe ich wieder mal eine geordert und ist heute angekommen. Mal sehen, wie es derzeit im besten Netz abgeht. Aber erst nächsten Monat. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    Optionen sind DAS WESEN der BaseGo-Pakete. Also sind sie elemantarer Vertragsbestandteil. Und wenn schon ein Paket "Internetpaket Plus" heißt, dann kann ich nicht ohne Grundlage das Internet radikal verteuern oder den Vertrag in ein Hühnerfütterversprechen umdeuten.

    Ausgeschlossen ist es ja nicht, daß der Anbieter einknickt und fortführt. Aber natürlich muss er nicht bestimmte Optionen auf unbestimmte Zeit fortführen, wenn er die nicht mehr anbieten will. Oder er bietet sie sogar weiter an, aber zu ganz anderen Preisen - wenn er alle Tassen im Schrank hat, dann natürlich ohne automatische Neubuchung. Und eine Neubuchung ist es ja unabhängig von der Automatik, auch an der kleinen Zeitlücke zwischendrin erkennbar. Und mit "Komplettkündigung" meinte ich natürlich wie schon erwähnt den ganzen Vertrag, also die Karte selbst. Alternativen (Free, Gigacube, Congstar, Streamon) gibt's ja inzwischen auch in allen 3 Netzen.

    Je suis Charlie

  • Ok. Ich höre auf zu schreien. ;)


    Nur war mir der Eintrag von "drueckerdruecker" bereits suspekt.


    Und dann habt ihr auch noch darauf reagiert.


    Wir wollen hier doch aber zu Lösungsansätzen kommen.


    Diese Ombudsmanngeschichte, die da jemand vorgeschlagen hat ist interessant.
    Kenne mich da aber überhaupt nicht aus.
    Wäre schön, wenn das andere übernehmen.


    Dann hat jemand die Gratis-FAX-Nummern rausgefunden.


    Obwohl jemand vorher schrieb, daß O² keine Faxe bearbeitet.


    Das ist alles zielführend.


    Und jetzt sollen bitte die Foristen aufhören von Fristen zu schreiben, die sie erfinden, nicht belegen oder falsch auslegen.


    Im richtigen Leben gehen Richter im Hinterzimmer in die Knie vor Lachen, bei einigen Aussagen hier.


    Wir wollen weiterkommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Und eine Neubuchung ist es ja unabhängig von der Automatik, auch an der kleinen Zeitlücke zwischendrin erkennbar.

    Das ist die interessante Frage - kann das von dir behauptete (aber in den AGB offensichtlich nicht auffindbare) Recht, Optionen einzustellen die in den AGB sehr wohl genannte Automatik der Weiterbuchung bei ausreichendem Guthaben überwiegen?


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Und mit "Komplettkündigung" meinte ich natürlich wie schon erwähnt den ganzen Vertrag, also die Karte selbst.

    Wusste ich es doch :D
    Mit dem auch von dir behaupteten monatlichen Kündigungsrecht des Gesamtvertrags liegst du aber falsch, s. oben...

  • man man man, zusammefassung, also in den AGB Steht:
    kündigung nur in sonderfällen oder bei 3 monatiger nichtaktivität
    fakt
    es wird im Tarifheft explizit mit der internet plus paket als option geworben (für 3 Städte)
    fakt
    es steht nichts zu einstellungen bestimmter optionen
    fakt
    Optionen werden bei ausreichend guthaben verlängert
    fakt



    alles andere ist spekulation
    ich für meinen teile sehe nicht wo sie die option laut agb einfach wegstreichen dürfen (wohne in kassel) -> spekulation
    einspruch über Anwalt läuft bei mir bereits, da ich auch weiterhinn superunfreundlich seitens o2 abgefertigt wurde war mir da zu dumm, auch und hauptsächlich dieser schritt,
    mir wurde als alternative ein 0815 sogar sehr teurer vertrag angeboten, als ich auf darauf bestand ne Beschwerde einzureichen wurde der Chatt einfach beendet, schon alleine deswegen der schritt
    und nein , mein anwalt wird nich reich, is familie un erstmal kostenlos


    bin aber trotzdem dabei mir ne alternative zu suchen, egal was hier bei rauskommt


    hatte noch angefragt ob jmnd hier nen ansprechpartner bei o2 für beschwerden hat, aber faxe sind für anwältliche einschreiben eher nich geeignet, also gehts dann wohl dierekt an o2 standartadresse, schade dacht hier sin par cracks die sowas vielleicht wissen

  • Zitat

    Original geschrieben von LochImKnie

    hatte noch angefragt ob jmnd hier nen ansprechpartner bei o2 für beschwerden hat, aber faxe sind für anwältliche einschreiben eher nich geeignet, also gehts dann wohl dierekt an o2 standartadresse, schade dacht hier sin par cracks die sowas vielleicht wissen


    Das Fax ist der Gott des Juristen.


    Frag mal Deinen Anwalt.


    Ansonsten stimme ich vollumfänglich zu.

  • Zitat

    Original geschrieben von LochImKnie
    ...
    ich für meinen teile sehe nicht wo sie die option laut agb einfach wegstreichen dürfen (wohne in kassel) -> spekulation
    ...


    Umgekehrt wird ein Schuh daraus.


    Wenn in den AGB stehen würde, dass sie die Optionen nicht wegstreichen dürfen hätte man einen Ansatzpunkt.


    Das sie Optionen ändern/einstellen können muss nicht explizit geregelt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi Das sie Optionen ändern/einstellen können muss nicht explizit geregelt werden.


    Na dann bitte "Butter bei die Fische" und erklären, warum Optionen ändern/einstellen möglich/erlaubt sein soll, sonst bringt uns das keinen Schritt weiter.

  • Hier mal ein Beispiel, wie jemand gegen eine einseitige Vertragsänderung durch die Telekom vorgegangen ist:


    Zitat

    [...]haben Sie die Möglichkeit gesperrt, dieses iPhone als Datenmodem für Netbooks etc. zu verwenden (Tethering).
    Hierzu sind Sie nicht berechtigt. Laut Vertrag ist Leistungsgegenstand, dass unser Mandant über das iPhone oder andere Geräte ins Internet gehen kann. Gemäß der nach wie vor für unseren Mandanten gültigen AGB und der Preisliste ist die Nutzung als Modem nicht untersagt und somit als übliche Nutzung zulässig. [...] Eine einseitige Änderung des Vertragsinhaltes, wie von Ihnen vorgenommen, ist nicht zulässig. Sie erbringen derzeit Ihre vertragliche Leistung nicht hinreichend, indem Sie unserem Mandanten eine für ihn wichtige Nutzungsmöglichkeit des iPhones vereiteln. Wir fordern Sie auf, unserem Mandanten das Tethering bis spätestens 24. September 2009 zu ermöglichen.
    Sollte die Frist erfolglos verstreichen, wird unser Mandant den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen.


    Quelle:http://www.fscklog.com/2009/09…e-vertragsverletzung.html

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