Nein, das wird gut
BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3
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Zitat
Original geschrieben von alf54
Gewährleistung gibt es bei Privatverkäufen nicht, da ich diese wirksam ausgeschlossen habe ;).Nur manchmal gilt der Ausschluss nicht,auch wenn sich der Verkäufer Sicher fühlt.
Jemand der Dick&fett mit den 50GB wirbt kann ich Falle des Untergangs wie jetzt schonmal nicht die Gewährleistung ausschliessen.
Da gabs so einen Experten der irgendwie formulierte das ein Anbieter einen Tarif nicht einfach kündigen darf o.s.ä..
Da kann man wieder einen Hobby Juristen Thread starten. xDZitatAußerdem gilt Gewährleistung nur bei mangelhafter Sache. Und dieser Artikel hat keinen Mangel im rechtlichen Sinne.
Naja,wenn die 50 GB Option nicht beworben wurde.....
ZitatAußerdem hätte der Käufer damit rechnen müssen. Von daher shit happens ;).
Der Verkäufer nicht?
-bas-
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Es handelt sich hier nicht um eine Vertragskündigung. Lediglich eine Option ist davon betroffen.
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Zum Glück nimmt o2 nur das "internet Pack Plus" aus dem Portfolio und nicht das "Internet Paket Plus", das wir vermutlich alle hier nutzen.
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Scherzkeks!
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Zitat
Nur manchmal gilt der Ausschluss nicht,auch wenn sich der Verkäufer Sicher fühlt.
Jemand der Dick&fett mit den 50GB wirbt kann ich Falle des Untergangs wie jetzt schonmal nicht die Gewährleistung ausschliessen.
Da gabs so einen Experten der irgendwie formulierte das ein Anbieter einen Tarif nicht einfach kündigen darf o.s.ä..
Da kann man wieder einen Hobby Juristen Thread starten. xDUnd das sagt ein Nicht-Jurist :D. Wird ja immer besser.
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http://kanzlei-anwey.de/wp/?p=25198
Bezieht sich zwar aufs Festnetz und einem laufzeit Vertrag - aber hier wurde ja geurteilt dass eine Option die zum Vertragsbestandteil angeboten wird nicht einfach gekündigt werden darf.
wie sieht es bei prepaid Verträgen aus? -
Zitat
Original geschrieben von Freeneter
dass eine Option die zum Vertragsbestandteil angeboten wird nicht einfach gekündigt werden darf.Leider ist die Option kein Vertragsbestandteil und es ist auch kein Laufzeitvertrag. Prepaidverträge haben nur eine ein monatige Kündigungsfrist.
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Zitat
Original geschrieben von alf54
... Prepaidverträge haben nur eine ein monatige Kündigungsfrist.Für den Kunden. Der Anbieter muss dazu wichtige Gründe vorlegen, wie z.B. existenzbedrohlich o.ä. Ich glaube nicht, dass O² seine Kalkulation offenlegt und darlegen kann, dass die paar IP+ler ihre Existenz bedrohen Imho gab es im Hintergrund sicherlich rechtliche Auseinandersetzungen, alldieweil einige Karten plötzlich nachträglich wieder freigeschaltet wurden. Ohne Zwang hätte dies O² sicherlich nicht gemacht aus reiner Nächstenliebe?
LG
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