Pauschalreise: Rückflug 5:30 Std. vorverlegt

  • Hi TT-Gemeinde,


    wie schaut es aus, wenn es sich ausnahmsweise mal nicht um eine Flugverspätung, sondern um eine Flugvorverlegung handelt?


    Die Fakten:


    Im Rahmen einer Pauschalreise für 2 Personen (EUR 2.313,00) wurden folgende Flüge gebucht / bestätigt:


    HIN: 17.10.2016 Hamburg-Antalya 06:05 - 10:40 (TWI312 Tailwind Airlines)
    RÜCK: 29.10.2016 Antalya-Hamburg 17:30 - 20:20 (TWI1905 Tailwind Airlines)


    Gebucht über einen großen deutschen Reiseveranstalter.


    Am Tag vor der Rückreise konnte ich weder unseren Flug, noch unsere Namen, in der Mappe mit den Abholzeiten entdecken, die im Hotel auslag.


    Also habe ich AKTIV den Reiseveranstalter kontaktiert und in Erfahrung gebracht:


    Zitat

    Der Rückflug hat sich auf folgende unverbindliche Flugzeit geändert:
    29.10.2016 12:00-14:50 AYT-HAM FHY1905


    Früherer Abflug, andere Airline.


    Ärgerlich an der Sache:


    Der Abflug sollte also 5 Std. 30. Minuten früher stattfinden.


    Auf meine Bitte, uns einen anderen späteren Flug zu organisieren, konnte oder wollte man nicht eingehen.


    Also flogen wir wohl oder übel um 12:00 Uhr.


    ---
    Evtl. nebensächlich:
    Die Abholung im Hotel sollte überdies bereits um 07:20 Uhr erfolgen (obwohl die Fahrzeit zum Flughafen nur 30 - 45 Minuten beträgt. Wir haben uns daher für ein Taxi auf eigene Kosten entschieden, denn bei dieser Abholzeit hätten wir nicht einmal mehr frühstücken können.
    ---


    Nun meine Frage:


    Hat man bei solch drastischer Vorverlegung des Fluges Anspruch auf eine Ausgleichszahlung oder kann der Reiseveranstalter dies tatsächlich, noch dazu mit dieser Kurzfristigkeit, einfach so durchsetzen? Uns ging ja quasi ein halber Urlaubstag "flöten".


    Mit dieser oder ähnlich ungünstigen Rückflugzeiten hätte man die Pauschalreise durchaus günstiger buchen können. Wir haben uns ganz bewusst für diese guten Abflugzeiten entschieden und einen gewissen Mehrpreis hierfür gerne in Kauf genommen.


    Einfach nur Pech oder lohnt es sich, etwas zu unternehmen?


    Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, doch lohnt sich hier tatsächlich der Gang zum RA?



    Gruß
    clio

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Hatten wir mal in der Türkei.
    Da hat uns im Prinzip ein 1/2 Tag an Nutzung gefehlt.
    Wir haben da automatisch anteilmäßig etwas raus bekommen - war zwar nicht das, was wir uns vorgestellt hatten aber wir wollten uns darüber keinen Stress mehr machen.

  • Grundsätzlich ist eine Vorverlegung um mehr als 1 Stunde als Stornierung anzusehen. Wenn man dich darüber nicht min 14 Tage vorher informiert hat steht dir eine Ausgleichszahlung zu. Von AYT nach HAM sind es ca 2500km, d.h. die Höhe der Ausgleichszahlung liegt daher bei 400€/Person.


    http://www.flugrechte.eu/index.php?qa=1545

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Grundsätzlich ist eine Vorverlegung um mehr als 1 Stunde als Stornierung anzusehen. Wenn man dich darüber nicht min 14 Tage vorher informiert hat steht dir eine Ausgleichszahlung zu. Von AYT nach HAM sind es ca 2500km, d.h. die Höhe der Ausgleichszahlung liegt daher bei 400€/Person.


    http://www.flugrechte.eu/index.php?qa=1545


    Jannis71


    Da stehe aber 10 Stunden.


    seaman100/Martin

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  • Zitat

    Original geschrieben von seaman100 Da stehe aber 10 Stunden.


    Ist in dem Fall unerheblich, da der ursprüngliche Flug ja anuliert wurde, dann wird die Ausgleichszahlung immer fällig (von außergewöhnlichen Umständen mal abgesehen). Wäre der ursprüngliche Flug nur verspätet oder verfrüht geflogen sähe die Sache anders aus, das ist hier aber nicht der Fall.

  • schau mal nach was steht in deine Pauschalreiseunterlagen,


    "Änderungen der Fluggeselschaft, Flugzeiten und Zwischenlandungen vorbehalten!!!"

  • Zitat

    Original geschrieben von vasile
    schau mal nach was steht in deine Pauschalreiseunterlagen, "Änderungen der Fluggeselschaft, Flugzeiten und Zwischenlandungen vorbehalten!!!"


    Dazu gibt es Urteile. Ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten die bestätigen Flugzeiten als bindend.

  • Wann wurde denn der TE laut dem Reiseveranstalter informiert?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Vermutlich wirst du hier nicht um einen Rechtsbeistand rumkommen.
    Alles andere ist hier Erfahrungen austauschen.


    Was wäre passiert, wenn du nicht aktiv nachgefragt hättet. Wäre ihr dann später umgebucht worden, oder hätte man sich nicht weiter drum gekümmert, da ihr euren vorverlegten Flug ja verpasst habt.


    Alles Spekulation.


    Viele Grüße Gunn

    stay hungry, stay foolish


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