Hi TT-Gemeinde,
wie schaut es aus, wenn es sich ausnahmsweise mal nicht um eine Flugverspätung, sondern um eine Flugvorverlegung handelt?
Die Fakten:
Im Rahmen einer Pauschalreise für 2 Personen (EUR 2.313,00) wurden folgende Flüge gebucht / bestätigt:
HIN: 17.10.2016 Hamburg-Antalya 06:05 - 10:40 (TWI312 Tailwind Airlines)
RÜCK: 29.10.2016 Antalya-Hamburg 17:30 - 20:20 (TWI1905 Tailwind Airlines)
Gebucht über einen großen deutschen Reiseveranstalter.
Am Tag vor der Rückreise konnte ich weder unseren Flug, noch unsere Namen, in der Mappe mit den Abholzeiten entdecken, die im Hotel auslag.
Also habe ich AKTIV den Reiseveranstalter kontaktiert und in Erfahrung gebracht:
ZitatDer Rückflug hat sich auf folgende unverbindliche Flugzeit geändert:
29.10.2016 12:00-14:50 AYT-HAM FHY1905
Früherer Abflug, andere Airline.
Ärgerlich an der Sache:
Der Abflug sollte also 5 Std. 30. Minuten früher stattfinden.
Auf meine Bitte, uns einen anderen späteren Flug zu organisieren, konnte oder wollte man nicht eingehen.
Also flogen wir wohl oder übel um 12:00 Uhr.
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Evtl. nebensächlich:
Die Abholung im Hotel sollte überdies bereits um 07:20 Uhr erfolgen (obwohl die Fahrzeit zum Flughafen nur 30 - 45 Minuten beträgt. Wir haben uns daher für ein Taxi auf eigene Kosten entschieden, denn bei dieser Abholzeit hätten wir nicht einmal mehr frühstücken können.
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Nun meine Frage:
Hat man bei solch drastischer Vorverlegung des Fluges Anspruch auf eine Ausgleichszahlung oder kann der Reiseveranstalter dies tatsächlich, noch dazu mit dieser Kurzfristigkeit, einfach so durchsetzen? Uns ging ja quasi ein halber Urlaubstag "flöten".
Mit dieser oder ähnlich ungünstigen Rückflugzeiten hätte man die Pauschalreise durchaus günstiger buchen können. Wir haben uns ganz bewusst für diese guten Abflugzeiten entschieden und einen gewissen Mehrpreis hierfür gerne in Kauf genommen.
Einfach nur Pech oder lohnt es sich, etwas zu unternehmen?
Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, doch lohnt sich hier tatsächlich der Gang zum RA?
Gruß
clio