Beratung Pflegezusatzversicherung

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Dieses Verfahren macht Sinn, wenn die Familie mittellos ist, weil ansonsten im Pflegefall z.B. die Kinder die nicht durch Versicherungen gedeckten Kosten der Pflege bezahlen müssen.

    Elternunterhalt ist wohl meist kaum Problem, denn die Freigrenzen sind sehr hoch. Google sagt 1.800€ netto fuer Single, 2.880€ netto fuer Single mit Kind, 3.240€ netto fuer ein Ehepaar. Und was darueber ist auch nur 50%. Das tut kaum weh.


    Problem ist wohl eher wenn der Pflegefall schnell eintritt, und Vermoegen nicht frueh genug an die Kinder verschenkt wuerde, das es dann aufgezehrt wird.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Und man hängt auch als Pflegefall am Leben... Freiwillig gehen da nur die wenigsten...

    Meistens hat man wohl nicht mehr die Moeglichkeit dazu.

  • Es ist immer ein Frage der Perspektive. Ein guter Pflegeplatz bzw. eine gute Pflege zu Hause kostet bis 4.500 EUR im Monat.
    Auch soll sich der monatliche Cashflow für das Haushaltseinkommen bzw. für den Lebensstandard aller nicht signifikant verschlechtern.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Elternunterhalt ist wohl meist kaum Problem, denn die Freigrenzen sind sehr hoch. Google sagt 1.800€ netto fuer Single, 2.880€ netto fuer Single mit Kind, 3.240€ netto fuer ein Ehepaar. Und was darueber ist auch nur 50%. Das tut kaum weh.


    Problem ist wohl eher wenn der Pflegefall schnell eintritt, und Vermoegen nicht frueh genug an die Kinder verschenkt wuerde, das es dann aufgezehrt wird.


    Meistens hat man wohl nicht mehr die Moeglichkeit dazu.


    Es gibt noch viel mehr Aspekte als das sich evtl. verringere Einkommen der Kinder.
    Die Mutter einer Bekannten ist zum Beispiel aus Budgetgründen in einem Zweierzimmer "untergebracht".
    Die Damen führen einen Kleinkrieg vom Feinsten. So was brache ich später absolut nicht.


  • Das ist die worst case-Rechnung in Pflegestufe 3 und wenn man die erreicht hat, wird man in den meisten Fällen von der Unterbringung nicht mehr viel mitbekommen und hat oft eine "Karriere" in Pflgestufe 1 und 2 hinter sich. Ich finde eine ordentliche Absicherung für die Pflegestufen 1 und 2 viel wichtiger, da man hier durchaus noch bei klarem Verstand sein kann und dann die Art der Unterbringung sehr wohl mitbekommt. Ich möchte später mal keine häusliche Pflege, weil ich niemandem zur Last fallen will und bin gleichzeitig so egoistisch zu sagen, dass ich die Pflege für Angehörige nicht übernehmen wollen würde.
    Und bei Pflegestufe 1 und 2 kommen keine 6000 EUR rum, sondern bedeutend weniger aber gerade ausreichend, um eine vernünftige stationäre Unterbringung zu organisieren.


  • Nunja, der Beitragsvorteil bei Gruppenversicherungsvertägen im Bereich der Krankenversicherung liegt je nach Versicherer zwischen 2 und 5 % des Tarifbeitrages für Einzelversicherungen, in provisionsfreien Tarifen beträgt der Vorteil 5 bis 8 %. Von grober Fahrlässigkeit würde ich hier nicht sprechen und es ging auch lediglich darum, eine Vergleichsbasis zu nutzen und nicht über das Portal abzuschließen! Wenn man zum Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages berechtigt ist, kann das i.d.R. auch über jeden Vertriebsweg genutzt werden. Provisionsfreie Tarife können lediglich durch Versicherungsberater abgeschlossen werden, die dann für die Beratung ein Honrar verlangen. Nur sind die Wenigsten dazu bereit, ein dreistelliges Honorar für die Beratung zu zahlen.
    Und dein genannter Verein VDK hat keine Zulassung nach GewO § 34d als Versicherungsbrater oder Vermittler, darf also zu privatrechtlichen Versicherungsverträgen nicht beratend tätig werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von eteog
    Das ist die worst case-Rechnung in Pflegestufe 3 und wenn man die erreicht hat, wird man in den meisten Fällen von der Unterbringung nicht mehr viel mitbekommen und hat oft eine "Karriere" in Pflgestufe 1 und 2 hinter sich. Ich finde eine ordentliche Absicherung für die Pflegestufen 1 und 2 viel wichtiger, da man hier durchaus noch bei klarem Verstand sein kann und dann die Art der Unterbringung sehr wohl mitbekommt. Ich möchte später mal keine häusliche Pflege, weil ich niemandem zur Last fallen will und bin gleichzeitig so egoistisch zu sagen, dass ich die Pflege für Angehörige nicht übernehmen wollen würde.
    Und bei Pflegestufe 1 und 2 kommen keine 6000 EUR rum, sondern bedeutend weniger aber gerade ausreichend, um eine vernünftige stationäre Unterbringung zu organisieren.

    Da hast du wohl Recht

  • Zitat

    Original geschrieben von eteog Nunja, der Beitragsvorteil bei Gruppenversicherungsvertägen im Bereich der Krankenversicherung liegt je nach Versicherer zwischen 2 und 5 % des Tarifbeitrages für Einzelversicherungen, in provisionsfreien Tarifen beträgt der Vorteil 5 bis 8 %.


    Der Beitragsvorteil ist oft sehr viel höher...


    Wieviel das bei der Pflegekostenzusatzversicherung ausmacht, weiß ich nicht.
    Wieviel es woanders ausmacht, sieht man wie geschrieben an den Versicherungen welche bei Kreditkarten mit dabei sind. Angefangen von der Auslandkrankenversicherung über Reiserücktritt bis hin zu Mallorca-Police, Verkehrsrechtsschutz und Autoschutzbrief kostet das dann im Jahr 50€ oder so. Wer lediglich denselben Verkehrsrechtsschutz separat abschließt, zahlt schon dafür im Jahr 40€..


    Zitat

    Original geschrieben von eteog Provisionsfreie Tarife können lediglich durch Versicherungsberater abgeschlossen werden, die dann für die Beratung ein Honrar verlangen. Nur sind die Wenigsten dazu bereit, ein dreistelliges Honorar für die Beratung zu zahlen.


    Ein dreistellges Honorar ist wirklich nicht zuviel dafür, dass man ehrlich beraten (statt unehrlich verkauft) wird, UND zusätzlich oft das Produkt zum provisionsfreien Tarif bekommt. Trotzdem gehen die meisten Leute zum Verkäufer statt zum Berater. Das werde ich nie verstehen...
    Mein PKV-Tarif kostet dank Zugang über Berater monatlich 15% weniger als derselbe Tarif in der Verkäufer-Version, UND ist hoffentlich eine gute Wahl gewesen.


    Zitat

    Original geschrieben von eteog Und dein genannter Verein VDK hat keine Zulassung nach GewO § 34d als Versicherungsbrater oder Vermittler, darf also zu privatrechtlichen Versicherungsverträgen nicht beratend tätig werden.


    Zum einen verfügt der Verein über eigene Juristen, welche auch beraten, und Mitglieder vor Gericht vertreten. Zum anderen haben Versicherungsberater eine Zulassung noch §34e GewO, und nicht §34d ;).


    Wenn der Fragesteller durch meine Kommentare mitbekommen hat, dass es nicht immer sinnvoll ist, das am stärksten beworbene Produkt zu kaufen, haben sich meine Kommentare aus meiner Sicht gelohnt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Wenn der Fragesteller durch meine Kommentare mitbekommen hat, dass es nicht immer sinnvoll ist, das am stärksten beworbene Produkt zu kaufen, haben sich meine Kommentare aus meiner Sicht gelohnt.


    Hat er. ;)


    Bzw. ist seine schon vorher genauso gelagerte Einstellung wieder mal bestätigt worden.


    Danke

  • @t-tommy1


    Beschreib' doch bitte mal kurz, was Du mit der Pflegezusatzversicherung erreichen willst. Danke.

    - still loving WebOS -

  • Negativen Erfahrungen im Bekanntenkreis vorbeugen, zum Beispiel:


    - Verhinderung von Zuzahlungen seitens meiner Angehörigen
    - keine Einschränkungen bei der Auswahl der Einrichtung selbst
    - Unterbringung im Ein- statt Zweibettzimmer in der Einrichtung

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