Stornierung trotz Insolvenz? Fluege.de

  • Liebe TT-Gemeinde,


    auch ich möchte hier einmal eine Frage in die Runde stellen.


    wenige Tage vor Bekanntgabe der Insolvenz habe ich mit meiner Freundin einen Flug nach Asien für April 2017 über fluege.de gebucht. Die Airline ist British Airways.


    Leider müssen wir den Flug nun aufgrund von persönlichen Gründen stornieren.


    Aufgrund der Insolvenz von Unister sehe ich nun das Problem, dass die Stornierung über Fluege.de erfolgen müsste (so jedenfalls die Auskunft von BA) und BA somit das Geld an Fluege.de erstatten würde? Da Fluege.de insolvent ist, sehe ich das Risiko, dass eine weitere Erstattung von Fluege.de an uns wohl nicht erfolgen und das Geld in der Insolvenzmasse versickern wird?


    Im Internet findet man einiges zum Thema Insolvenz von Unister, jedoch geht es da immer um die Frage, ob die Flüge tatsächlich abgesichert sind. Das ist ja gerade nicht mein Problem.


    Bei Fluege.de habe ich schon versucht anzurufen, da hängt man aber stundenlang in der Warteschleife. Zudem weiß ich nicht, ob ich deren Auskunft da trauen könnte....


    Daher meine Frage an die Community: Wie gehe ich am besten vor, um das Geld doch zu erhalten? Hat vielleicht jemand einen Tipp?


    Viele Grüße


    Edit: Kleiner Nachtrag:


    Ich bzw meine Freundin (als die Person, welche die Flüge gebucht hat) haben Fluege.de nunmehr telefonisch erreichen können. Zunächst wurde ihr gesagt, dass eine Stornierung unabhängig von der Insolvenz sei, da die Ticketausstellung und Bezahlung direkt über die Firma "AerUni GmbH" erfolgt sei und diese sich nicht in der Insolvenz befinde. Die Stornierung sei also ohne Probleme möglich. Im weiteren "Stornierungsprozess" wurde ihr dann angekündigt, dass eine 15€ "Bearbeitungsgebühr" für den Fall erhoben werden würde, dass die Stornierung abgebrochen würde (was ja schon sehr seriös ist). Erst dann könnten die Stornierungskonditionen überprüft werden. Meine Freundin hat dem zwangsweise zugestimmt. Sodann wurde ihr erörtert, dass von dem Flugpreis (insgesamt 879,98 €) nur ca 86 € als "anteilige Steuern" erstattet werden könnten. Dies ergäbe sich aus den "Tarifbestimmungen".


    Ich habe das Telefonat so nebenbei mithören können und meiner Freundin dann gesagt, sie solle das Stornierungsangebot schriftlich anfordern. Das ist dann zähneknirschend von der Dame auch per Email verschickt worden. Fluege.de beruft sich hier auf irgendwelche englischen AGB, die eine Erstattung ausschließen sollen.


    Die Sache stinkt doch zum Himmel...

    "Never criticize someone until you have walked a mile in his shoes. That way, you are a mile away, and you have got his shoes."

  • bei vielen Buchungsklassen von Flugtickets entspricht stornieren = wegschmeißen. :-(
    Den Spaß habe ich hier regelmäßig bei geschäftlich gebuchten Verbindungen. Die frei umbuchbaren und stornierbaren Tickets sind halt meistens um Vielfaches teurer...

    stay cool - dont close the fridge ;)
    Huawei P20 + aufgebohrter tarifhaus 3000
    Huawei Y6 + Vodafone Rahmenvertrag

  • Re: Stornierung trotz Insolvenz? Fluege.de


    Zitat

    Original geschrieben von Happz0r Die Sache stinkt doch zum Himmel...


    Du kannst Dich evtl. noch auf Unzurechnungsfähigkeit Deiner Freundin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berufen, um den Vertrag rückwirkend aufzuheben.


    Ansonsten gilt:
    Vertrag ist Vertrag, und wenn Deine Freundin nicht stornierbare Billigflüge gebucht hat, dann sind diese nicht stornierbar (bis auf die genannten Steuern/Flughafengebühren, welche die Airline bei no show einspart, und Deiner Freundin laut aktueller Gerichtsentscheide erstatten muss).

  • Re: Re: Stornierung trotz Insolvenz? Fluege.de


    Erstmal vielen Dank für die Anregungen!


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Ansonsten gilt:
    Vertrag ist Vertrag, und wenn Deine Freundin nicht stornierbare Billigflüge gebucht hat, dann sind diese nicht stornierbar (bis auf die genannten Steuern/Flughafengebühren, welche die Airline bei no show einspart, und Deiner Freundin laut aktueller Gerichtsentscheide erstatten muss).


    Das ist es ja gerade. Vertrag ist Vertrag. Und zwar ein Werkvertrag in diesem Falle (jedenfalls ggü der Fluggesellschaft). Und einen Werkvertrag kann man nach § 649 BGB jederzeit als Besteller kündigen. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Danach muss sich die Fluglinie die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen bzw. sich darum kümmern, dass die Flugsitze anderweitig besetzt werden - was bei 4 Monaten ja im Bereich des Möglichen sein sollte. Das ist auch alles schon entschieden worden (z.B. AG Köln ). Ansonsten stehen uns auch die Preise für das Flugticket zu, abzgl. eines Abschlages iHv. 5%.


    Insofern ist - um bei deiner Formulierung zu bleiben - Vertrag zwar Vertrag, Gesetz aber Gesetz ;)


    Wie du sagtest, muss auch die Fluglinie die Steuern erstatten. Auch das verneint Fluege.de und bietet nur eine "anteilige Steuererstattung" iHv ~86 € an (obwohl in der Rechnung selbst Steuern iHv 490,12 € angeführt werden).


    Aber das alles nur am Rande. Nur, damit wir uns nicht falsch verstehen: Mir geht es hier nicht um eine Rechtsberatung. Ich erhoffe mir nur Erfahrungsberichte bzw. Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Insofern nochmals vielen Dank für den Input.

    "Never criticize someone until you have walked a mile in his shoes. That way, you are a mile away, and you have got his shoes."

  • Re: Re: Re: Stornierung trotz Insolvenz? Fluege.de


    Zitat

    Original geschrieben von Happz0r Insofern ist - um bei deiner Formulierung zu bleiben - Vertrag zwar Vertrag, Gesetz aber Gesetz ;)


    Schön für Dich, dass Du Verträge brichst bzw. anfechtest. Dann weiß die Fluggesellschaft wenigstens, dass Du kein verläßlicher Vertragspartner bist, und schließt Dich/Deine Freundin hoffentlich von jeder zukünftigen Beförderung aus.
    Ob es "Gesetz" ist, dass Deine Feundin bei Stornierung des Fluges mehr als die ersparten Aufwendungen zurückerhält, hängt davon ab, ob die bestehenden Entscheide/Sprüche rechtskräftig sind, bzw. auf Dein Ansinnen anwendbar sind.


    Ich bin aus dem Thread raus.

  • Zunächst ist das AG Köln-Urteil eines: Ein AG Urteil. Nicht mal ein OLG, ein AG. Demzufolge nicht unbedingte Rechtsprechung sondern ein Ansatzpunkt; hast du das Urteil eigentlich mal vollständig gelesen? Da steht nämlich noch mehr drin.


    Zudem werden nicht alle Steuern erstattet, denn nicht alle Steuern (Taxes) sind Steuern im Sinne der Erstattungungsmöglichkeit.


    Gute Nachricht daran ist: Ich habe es bei TK und AA schon geschafft, fast 90% bei Non-Flex-Tickets zurückerstattet zu bekommen. Hat aber Zeit, Nerven und Geld gekostet.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Schön für Dich, dass Du Verträge brichst bzw. anfechtest. Dann weiß die Fluggesellschaft wenigstens, dass Du kein verläßlicher Vertragspartner bist, und schließt Dich/Deine Freundin hoffentlich von jeder zukünftigen Beförderung aus.
    Ob es "Gesetz" ist, dass Deine Feundin bei Stornierung des Fluges mehr als die ersparten Aufwendungen zurückerhält, hängt davon ab, ob die bestehenden Entscheide/Sprüche rechtskräftig sind, bzw. auf Dein Ansinnen anwendbar sind.


    Ich bin aus dem Thread raus.


    ???


    Wie kommst du denn auf Vertragsbruch oder Anfechtung? Es geht hier um ein Kündigungsrecht, was vom Gesetzgeber so vorgesehen ist. Dem Flugbetreiber entsteht auch kein Nachteil. Er hat ja alle Möglichkeiten nachzuweisen, dass der Platz nicht neu vergeben werden konnte. Sorry Goyale, ich halte sonst sehr viel von deinen Posts, aber in diesem Falle kann ich dir schlicht nicht folgen.



    Timba:


    Auch vielen Dank für deinen Input. Das es ein AG Urteil ist, ist mir bewusst. Ich habe lediglich ein Urteil herausgegriffen um darzulegen, dass die Sache auch in der Rechtsprechung nicht mit "wer storniert trägt automatisch die vollen Kosten" abgetan wird. Ich möchte keine Diskussion über die (nicht vorhandene) Bindungswirkung von AG Urteilen lostreten. Es diente lediglich der Veranschaulichung ;)


    Der Thread läuft hier aber in eine von mir nicht gewollte Richtung. Im Ausgangspunkt ging es mir um die Insolvenz bzw. die Rückabwicklung. Da hatte ich mir Erfahrungsberichte bzw. Tipps erhofft. Die sich daraus entwickelte "Pacta sunt servanda"-Diskussion hatte ich nicht beabsichtigt.

    "Never criticize someone until you have walked a mile in his shoes. That way, you are a mile away, and you have got his shoes."

  • Re: Re: Re: Stornierung trotz Insolvenz? Fluege.de


    Die Fluggesellschaft muss nur erstatten, was sie selbst erlassen bekommt.


    Warum sollte sich die Fluggesellschaft kümmern müssen, daß sie die beiden Sitzplätze noch anderweitig an den Mann bringt, zumal zum selben oder höheren Preis? 4 Monate oder 4 Wochen oder 4 Tage machen da nur einen graduellen Unterschied. Sowieso könnte der Stornierer erst dann eine höhere Erstattung beanspruchen, wenn seine Sitzklasse (hier wahrscheinlich Economy) vollbesetzt - oder in diesem Fall mit höchstens einem freien Platz - abflöge. Man könnte ja mal gucken, wieviel Zusatzkerosin denn für zwei Passagiere auf diesem Flug verbraucht wird. Wenn man frech ist, dann gibt man sich als Paar mit 300 kg aus.


    Klar kann man kündigen, auch grundlos und fristlos. Man wird ja schließlich in keinster Weise gezwungen, auch tatsächlich am gebuchten Flug teilzunehmen. Daß man nach der Kündigung alles oder praktisch alles erstattet bekommt, ist aber pure Annahme. Entstandene und noch entstehende Kosten und auch eine kalkulatorische Gewinnspanne muss man sich anrechnen lassen. Bei einem sehr günstigen Ticketpreis - und danach sieht es hier aus, falls mit Asien nicht gerade die die Türkei gemeint sein sollte - muss da nicht viel übrig bleiben.


    Alternativ könnte man prüfen, wieviel zum jetzigen Zeitpunkt eine Umschreibung auf jemand anderes kosten würde - zum einen generell und zum anderen, falls es jemand im engen, verwandtschaftlichen Umfeld wäre. Statt sich ewig zu streiten, Zeit, Nerven, Aufwand und vielleicht auch Geld darin zu investieren, wäre es dann vielleicht vernünftiger, wenn man interessierter Verwandtschaft die Tickets schenkt oder für 'ne "Schutzgebühr" überlässt. Am besten wäre natürlich, wenn man sie an jedermann überschreiben und so jetzt günstig genug oder gegen Höchstgebot verticken könnte.

    Je suis Charlie

  • Auch dir danke ich vielmals für deinen Post.


    Der Hinweis mit der Umschreibung ist in der Tat nicht verkehrt und wohl tatsächlich eine Nerven schonende Option. :top:

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  • Zitat

    Original geschrieben von Happz0r ???
    Wie kommst du denn auf Vertragsbruch oder Anfechtung? Es geht hier um ein Kündigungsrecht, was vom Gesetzgeber so vorgesehen ist. Dem Flugbetreiber entsteht auch kein Nachteil.


    Deine Freundin hat sich bewußt für den als nicht stornierbar angebotenen Tarif entschieden, weil dieser erheblich preiswerter war, als ein flexibler und/oder stornierbarer Tarif.


    Diese von Deiner Freundin akzepterte Vertragseigenschaft "nicht stornierbar" fechtest Du (bzw. Deine Freundin) jetzt mit juristischen Mitteln an.
    Die Fluggesellschaft weiß dann, dass Deine Freundin kein ernstzunehmender Vertragspartner ist (wenn sie den selber geschlossenen Vertrag anfechtet!), und zieht hoffentlich ihre Konsequenzen und sperrt Deine Freundin als Vertragspartner. Ich meine, dass ich von solchen Fällen gelesen habe.


    Wenn Du von Deinen Erfolgsaussichten so überzeugt bist, dann gib die Sache zum Anwalt, fertig.


    Ich habe bisher nur bei Flugausfall/Verspätung Entschädigung gefordert (und immer erhalten), jeweils nach einem einzigen kurz und schnörkellos geschriebenen Brief an die Fluggesellschaft.

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