Sammelklage gegen Cellway wegen falscher Abrechnung

  • Halli Hallo,


    derzeit haben einige Cellway Kunden und Riesenärger mit dem wohl schlchtestem Provider aller Zeiten. Die Rede hier ist von Cellway, einem Tochterunternehmen der angeschlagenen Mobilcom, weche anscheinend nun versucht, ihr Geld über miese tricks bei den Kunden reinzuholen.



    Folgende Problematik liegt vor:


    Im Oktober habe ich bei Cellway einen Eplus Privat Mobilfunkvertrag gemacht.
    allerdings erfolgte im Dezember shcon die erste Ernüchterung:


    Auf meiner Rechnung waren GPRS Gebühren von über 150 Euro, obwohl diese nicht berechtigt sind.


    Bei Cellway hatte ich folgenden Tarif:


    0,35€ / 10 KB
    ab dem 101. KB 0,10€/ 10KB
    bei GPRS Internet 0,06€ / 10KB


    Jedoch wurden mir immer


    0,25€ / 10 KB abgerechnet.



    Insgesamt beläuft sich die gesamte Fehlsumme auf ca. 300 Euro, die ich gerne wieder hätte.


    Am Anfang des ganzen Zirkus war die Rede davon, dass ich auf jeden Fall mein geld zurück bekomme und sogar vieleicht noch ein Sonderkündigungsrecht.
    Jetzt heisst es aber, dass es sich um einen Call By Call Tarif handelt. Jedoch kann ich dies wiederlegen, da ich noch Mitte April sowie telefonisch als auch per Email die Infos für meinen Tarif bekommen habe, nämlich


    0,35€ / 10 KB
    ab dem 101. KB 0,10€/ 10KB
    bei GPRS Internet 0,06€ / 10KB




    Ich finde es eine Riesensauerei von cellway, die Leute so über den Tisch zu ziehen. :flop:


    Des weiteren hab ich so ca. 40 mal bei dieser miserablen "Kundenbetreuung" und superviele Emails hingeschickt, und immer wieder wird gesagt, dass ich mihc noch was gedulden soll und so. Manchmal wurde sogar einfach der Hörer aufgelegt..... :flop:



    Deswegen suche ich noch Leute, denen das gleiche wie widerfahren ist, damit gemeinsam gegen dieses Unternehmen vorgehen kann.


    Ich würde mich auch über die Unterstützung und Meinungen darüber freuen:)



    Mfg


    FiReBaLL

  • FYI: In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Björn
    @ FiReBaLL
    Ich hoffe du hast ne Rechtschutzversicherung!
    Gruß Björn


    Vorallem braucht er eine sehr gute, und einen Top-Anwalt, sonst sehe ich da schwarz, hast du genug beweise?

  • Zitat

    ab dem 101. KB 0,10€/ 10KB


    Das gilt aber nur pro Sitzung, das heißt bei einer neuen GPRS Sitzung fängt der Volumenzähler wieder bei 0 an...


    Könnte ja sein, das dieses eine Rolle spielt.


    Gruß
    Stefan

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Und ausserdem ist Blödheit in D (noch) kein Verbrechen. Will sagen: Du mußt denen Vorsatz nachweisen, falls Du Anzeige wegen Betrugs o.ä. stellen willst und dann in einem Zivilprozess an die Kohle möchtest. Und das ist nicht einfach.

    Let the young fight the wars.

  • Zitat

    Original geschrieben von Doc-b
    Und ausserdem ist Blödheit in D (noch) kein Verbrechen. Will sagen: Du mußt denen Vorsatz nachweisen, falls Du Anzeige wegen Betrugs o.ä. stellen willst und dann in einem Zivilprozess an die Kohle möchtest. Und das ist nicht einfach.


    Im Strafprozess brauchst du erstmal nichts zu beweisen. Beweisführung ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft.


    Ich würde ja versuchen den Spieß umzudrehen. Du holst dir die strittigen Summen zurück per Rücklastschrift und dann soll Cellway dich verklagen. Dazu ein entsprechender Schriftwechsel (keine E-Mails, sondern immer Einschreiben mit Rückantwort) und deine Chancen stehen besser.


    Falls du das dann aber verliehrst, wird es richtig teuer.


    Alternative vorher, du verklagst Cellway auf Rückerstattung der zuviel berechneten Beträge. Eine relativ einfache Zivilklage. Mit etwas formulierungsgeschick braucht es dazu noch nicht mal einen Anwalt.


    Auch hier gilt dann der alte Juristensatz: Die Parteien liefern die Tatsachen, das Gericht liefert das Recht.
    (freie Wiedergabe aus dem Gedächtnis)

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