ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Es wird vermutlich noch bis zum Rechtskraftvermerk ausdiskutiert werden, ob man einen Kreditkartenvertrag (welcher mit PostIdent und Original-Unterschrift abgeschlossen wurde) mit einer über SMTP versendeten Email mit Absender lisacool@gmx.tld kündigen kann. Da stellt sich z.B. die Frage, ob eine Kündigung einer wichtigen Sache mittels einer beliebig fakebaren Email möglich ist (Stichwort: gesetzlich vorgeschriebene Identitätsfeststellung).
Das Thema ist durch. Früher wurde das vor Gericht verhandelt.
Mittlerweile hat der Gesetzgeber die entsprechenden Normen im BGB angepasst, so dass eine Kündigung in diesem Fall mittels Email nicht verweigert werden darf.