Hallo,
leider muss ich für einen Untermieter (WG) einen gerichtliches Mahnverfahren machen. Außer bla bla zahl ich, kam da leider nicht viel.
Einzug 01.09.2015. 1. Miete kam am 7.01.2016.
Dazu die 1. Frage. Beim Ausfüllen des Mahnvertrages, muss ich jetzt 2 machen? Denn beim Online Mahnverfahren beim Punkt Nähere Angaben zum Anspruch steht ja ab wann bis wann. Müsste ich jetzt einen Antrag machen vom 01.09.2015 bis zum 31.12.2015 und dann einen 2. Ab wann im Jahr 2016 keine Miete mehr kam, oder kann ich einfach dort als Datum eintragen 01.09.2015-31.10.2016 und beim Betrag den reinschreiben, der noch offen für die ganzen Monate ist?
2. Frage. Beim Feld laufende Zinsen. Wenn ich dort dann ab dem 06.09.2015 mache, denn Zahlung wäre ja bis zum 3. Werktag gewesen und der 1. Tag über der Frist wäre ja dann der 6. Werden dann die Zinsen auf den ganzen Betrag gerechnet oder wie wird das gerechnet, weil das wäre dann ja auch wieder falsch oder macht man erst ab dem Tag, an dem der Mahnbescheid gemacht wurde?
Wie versendet man das Schreiben überhaupt? Und kann man die Kosten die dadurch entstehen auch geltend machen? Gibt es da eine Pauschale wenn es denn so wäre oder wie wird das gehandhabt?
Wie läuft das denn wenn z.b. die Novembermiete nicht gezahlt wird? Muss ich dann wieder ein neues Verfahren eröffnen, oder kann man das dann beim 1. mit anheften/ergänzen?