gerichtliches Mahnverfahren Fragen beim Ausfüllen

  • Hallo,


    leider muss ich für einen Untermieter (WG) einen gerichtliches Mahnverfahren machen. Außer bla bla zahl ich, kam da leider nicht viel.


    Einzug 01.09.2015. 1. Miete kam am 7.01.2016.


    Dazu die 1. Frage. Beim Ausfüllen des Mahnvertrages, muss ich jetzt 2 machen? Denn beim Online Mahnverfahren beim Punkt Nähere Angaben zum Anspruch steht ja ab wann bis wann. Müsste ich jetzt einen Antrag machen vom 01.09.2015 bis zum 31.12.2015 und dann einen 2. Ab wann im Jahr 2016 keine Miete mehr kam, oder kann ich einfach dort als Datum eintragen 01.09.2015-31.10.2016 und beim Betrag den reinschreiben, der noch offen für die ganzen Monate ist?


    2. Frage. Beim Feld laufende Zinsen. Wenn ich dort dann ab dem 06.09.2015 mache, denn Zahlung wäre ja bis zum 3. Werktag gewesen und der 1. Tag über der Frist wäre ja dann der 6. Werden dann die Zinsen auf den ganzen Betrag gerechnet oder wie wird das gerechnet, weil das wäre dann ja auch wieder falsch oder macht man erst ab dem Tag, an dem der Mahnbescheid gemacht wurde?


    Wie versendet man das Schreiben überhaupt? Und kann man die Kosten die dadurch entstehen auch geltend machen? Gibt es da eine Pauschale wenn es denn so wäre oder wie wird das gehandhabt?


    Wie läuft das denn wenn z.b. die Novembermiete nicht gezahlt wird? Muss ich dann wieder ein neues Verfahren eröffnen, oder kann man das dann beim 1. mit anheften/ergänzen?

  • Einfacher Tipp: Rechtsanwalt aufsuchen; gerade bei Mietsachen. Egal, ob Mieter oder wie in diesem Falle, Vermieter.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Hast du denn den Eindruck der Mieter wird zahlen?


    Ansonsten ist das Mahnverfahren reine Zeitverschwendung und du reichst am besten gleich Klage ein.

  • Der Wille ist vielleicht da, aber ob die finanziellen Mittel überhaupt da sind.

  • Meine Frage passt hier ganz gut zum Titel, nicht zum Inhalt, daher hänge ich mich hier mal dran:


    Ich würde auch gerne jemanden mit einem Mahnbescheid beglücken... ;)
    Online Mahnverfahren bereits "versucht" auszufüllen: Hoffnungslos. Ich steig da nicht durch.


    Daher grundsätzliche Frage:
    Papier im Schreibwarenhandel kaufen und Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht vor Ort um "Ausfüllhilfe" bitten, oder?
    Sollte einfach und v.a. kostenlos gehen. So hab ich das zumindest verstanden... :D


    Meinungen?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ist so. Rechtsantragstelle heißt das Zauberwort bei deinem zuständigen Amtsgericht.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von sapere
    Der Wille ist vielleicht da, aber ob die finanziellen Mittel überhaupt da sind.


    Zum einen ist immer Geld für die Miete vorhanden, auch weil im Fall von Geldknappheit Steuergelder bereitgestellt werden (Sozialhilfe, Hartz, Wohngeld). Jeder, der sich kümmert, kann die Miete bezahlen. Und wenn derjenige das Geld bei seinen Eltern, falls diese unterhaltspflichtig sind, pfändet.


    Zum anderen hast Du, wenn Du jetzt gerichtlich vorgehst, weitere Kosten, welche evtl. an Dir hängenbleiben.


    Deshalb muss an Deine Sache ein Profi ran, der auch abschätzen kann, ob eine gerichtliche Vorgehensweise Sinn macht, oder nur Kosten verursacht.
    Mir hat kürzlich der Anwalt geraten, eine 800€- Mietforderung nicht zu betreiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Hast du denn den Eindruck der Mieter wird zahlen?


    Ansonsten ist das Mahnverfahren reine Zeitverschwendung und du reichst am besten gleich Klage ein.


    Hä? Ich würde eher sagen: die Frage ist, wie streitlustig der Kontrahent ist. Das Mahnverfahren hat den Vorteil, dass man vergleichsweise preiswert und flott zum Titel kommt. Natürlich unter der Voraussetzung, dass der Schuldner "mitspielt" und das Verfahren durch Nichtreaktion durchgehen lässt. Der Titel sichert die Forderung für die nächsten Jahrzehnte (sofern keine Privatinsolvenz dazwischenkommt) und ist die Voraussetzung, die Forderung eintreiben zu lassen.


    Wenn man davon ausgehen muss, dass der Kontrahent dir das Leben schwer machen möchte bzw. die Forderung tatsächlich umstritten ist, ist das Mahnverfahren natürlich bloß Zeit- und Geldverschwendung. Dann gleich zum Gericht. Das kostet aber mehr und per Formular geht da auch nix mehr, was je nach Kenntnissen weitere (ggf. gut angelegte) Kosten für einen Anwalt bedeuten kann.


    Zitat

    Mir hat kürzlich der Anwalt geraten, eine 800€- Mietforderung nicht zu betreiben.


    Warum? Weil deine Forderung auf tönernen Füßen stand oder weil der Schuldner (hoffentlich schon ausgezogen?) keine Kohle hat und du absehbar auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben wirst? Bei solchen Geschichten immer bedenken, dass nicht titulierte Forderungen u.U. recht zeitnah verjähren. Man kommt häufig zu der Überlegung, ob der Schuldner das Geld wird zurückzahlen können. Wenn nein, dann kann es natürlich eine Option sein, die Kohle abzuschreiben, bevor man noch mehr Geld in den Orkus schmeißt.

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR Warum? Weil deine Forderung auf tönernen Füßen stand oder weil der Schuldner (hoffentlich schon ausgezogen?) keine Kohle hat und du absehbar auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben wirst?


    Mittellose Schuldnerin, mit unbekanntem Ziel ausgezogen.
    Wie schon geschrieben habe ich einen (befreundeten) Anwalt gefragt, welche Vorgehensweise hier sinnvoll wäre. Dieser hat mir vom Betreiben der Forderung abgeraten, weil beim Schuldner nichts zu holen ist.


    Mutter, 2 Kinder, mussten raus aus der anderen Wohnung wegen Unbewohnbarkeit, und ich habe sie ohne Kaution in eine mängelfreie Wohnung in guter Lage genommen. Passiert mir nicht noch einmal... Pfänden kann ich die nächsten 10 oder 20 Jahre nichts...


    Das Thema ist, wie schon geschrieben: Wer sich kümmert, bekommt die Miete vor irgendeinem Amt, falls das Geld knapp ist. Wenn aber einem mittellosen Mieter egal ist, ob er die Miete zahlt (und wenn dieser ggf. Wohngeld zweckentfremdet ausgibt), wird es kompliziert...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!