ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
"Kündigung vormerken" ist lächerliches O2-Vokabular. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die beim Gegenüber nur die Kenntnisnahme erfordert, aber eigentlich garkeine und erst keine gleichzeitige Kommunikation miteinander. Und eine Vormerkung als Vorstufe einer tatsächlichen Kündigung ist so überflüssig und unerheblich wie ein Kropf. Ein Vertragsschluss hat denselben Rang wie diese völlig falsch betitelte "Kündigungsvormerkung", denn auch schon der Vertragsschluss berechtigt zur Kündigung und die "Kündigungsvormerkung" verändert am Vertragszustand rein garnichts.
Daß O2 das so eingerichtet und betitelt hat, diente natürlich nur der dadurch erzwungenen Interaktion mit dem Nochkunden, um ihn möglichst doch zu im Vertrag zu behalten. Daß sie das nach wie vor so weiterführen, zeugt nur von der anhaltenden Resourcenvergeudung dieser Firma, die es inzwischen ja auf prominente Plätze führender Tageszeitungen schafft.
Nicht, daß das durchgehend kundenfreundliche Unternehmen wären, aber zum Beispiel Vodafone und Mobilcom akzeptieren seit Jahren Onlinekündigungen, auch wenn die ursprünglichen AGB vom Kunden anderes forderten. Warum auch sollte man es sowohl den Kunden, als auch sich selbst schwer machen? Dann würde der Kunde eben den schwierigeren Weg wählen, ohne daß man selbst etwas davon hätte? Eher noch hätte man selbst auch Mehraufwand. Kündigung per Post -> Poststelle -> Sortierung -> Scannen -> Bearbeitung -> Tendenzieller Mehraufwand durch Bestätigung per Post statt per Email/SMS und so weiter.
Das war in dem Fall auch nur der Hinweis darauf, dass er dadurch die Nummer erneut angezeigt bekommt. Es steht natürlich weiterhin jedem frei auch anderweitig zu kündigen ohne irgendetwas vormerken zu lassen.