Onlineverträge online kündigen, seit Okt 2016 neues Recht?

  • Zum ersten Oktober 2016 sollte ein Gesetz angepasst werden, ich habe das nur am Rande verfolgt, kennt sich da jemand aus?
    Müssen nun alle Anbieter, bei denen man Verträge hat, seien es Handyverträge oder Versicherungen die Kündigung per Email oder einem Klick im Kundenmenu ermöglichen?
    Weiss einer, ob diese Möglichkeiten bei o2 und Vodafone umgesetzt wurden?


    Bei meinem Online Telekom Vertrag ist die Möglichkeit gegeben, habe das durchgespielt und es geht wirklich problemlos, mein Telekomvertrag ist nun gekündigt.


    Viel komfortabler geht das ja nicht mehr.


    Wenn man nicht mit einem Klick kündigen kann, dann müssen die Email scheinbar anbieten, doch bei o2 sehe ich da schwarz oder hat da jemand Infos wie das umgesetzt wird bei o2(und Vodafone).


    Wie ist das bei den Discountern?
    Bei Smartmobil habe ich für einen Verwandten per Email gekündigt, klappte problemlos.


    Habt ihr da Infos?
    Hier ein Link zu Teltarif!


    gruß mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Ok, dann fehlt nur noch o2.
    Könntest du schauen, ob eine ein Klick Option im Vodafone Kundenmenu verfügbar ist?

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
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  • Ja auch bei o2 geht das in abgewandelter Form online:
    https://www.o2online.de/hilfe/kuendigung/


    Man lässt seine Kündigung online vormerken und muss sich zur Bestätigung mit der Hotline in Verbindung setzen. Dazu hat man 10 Tage Zeit, andernfalls wird der Kündigungsvermerk wieder gelöscht.

  • Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Ok, dann fehlt nur noch o2.
    ...


    Das naheliegendste ist doch einfach mal einen Blick in die AGB zu werfen:


    Zitat

    8.8. Jede Kündigung bedarf der Textform.



    Die Änderung nach der du gefragt hast, findest du im § 309 Nr. 13 BGB.

  • Zitat

    Original geschrieben von iAcer
    Ja auch bei o2 geht das in abgewandelter Form online:
    https://www.o2online.de/hilfe/kuendigung/


    Man lässt seine Kündigung online vormerken und muss sich zur Bestätigung mit der Hotline in Verbindung setzen. Dazu hat man 10 Tage Zeit, andernfalls wird der Kündigungsvermerk wieder gelöscht.


    Und diesen Anruf bei der Hotline sollte man sich dann ja ab sofort sparen können?!

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