Wohnungstüre abdichten

  • Korrekt. Das Treppenhaus gehört der Hausgemeinschaft.


    Da könnte man zur Eigentümerversammlung einen Antrag einreichen, dass man die eine Tür im Treppenhaus zur glatten Wand werden lassen möchte. Da muss sicherlich zusätzlich mindestens der Treppenabsatz in fachhandlicher Qualität neu gemalert werden etc. Das wird teuer.

  • Derartiges steht bei Wohneigentum üblicherweise in der Teilungserklärung und nicht im Kaufvertrag.
    Bei äußerlichen Veränderungen ist zudem die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
    erforderlich. Heißt, auch wenn die Hausverwaltung abblockt, könnte man Antrag bei der
    nächsten Eigentümerversammlung stellen.


    GP


    ...zu spät

  • Im Falle des Brandschutzes hat auch die Eigentümergemeinschaft nichts zu melden.


    Schlecht wenn man sich z.B. im Ostflügel der neuen Wohnung befindet und im Westflügel ein Brand ausbricht - und dort auch der einzige Zugang ist !

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    Hallo,


    Du weisst aber, dass die Hausverwaltung da nichts zu sagen hat, einzig und allein kann die Eigentümergemeinschaft darüber entscheiden.


    Naja, die Verwaltung ist ja von der Eigentümergemeinschaft beauftragt, und hat die vertraglich vereinbarten Befugnisse.


    Im WEG-Vertrag/Teilungserklärung steht drin, welche Bauteile zum Gemeinschaftseigentum gehört und was jedem einzelnen. An diesen Klauseln sind schon viele gescheitert. Deshalb - wie gesagt - vorsicht mit dem Durchbruch, das könnte Ärger geben


    Ich kenne hier einen konkreten Fall, da schreibt der Nachbar gerade Bettelbriefe an die anderen, um seine eigenmächtig eingebaute Tür nicht wieder ausbauen zu müssen...!

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