Wohnungstüre abdichten

  • Re: Wohnungstüre abdichten


    Zitat

    Original geschrieben von Gladiator82
    da ich die Möglichkeit haben möchte, die Wohnungen irgendwann wieder zu trennen und dieHausverwaltung da eh Probleme machen würde. Kurzum, ein Ausbau der Türe kommt nicht in Frage.


    Wenn du die Wohnung in einem halben jahr wieder verkaufen möchtest, ok !?


    Ansonsten ist ein Ausbau der Tür samt Zarge und ein verschliessen des Durchgangs mit Rigips / Glaswolle sicher die professionellste Lösung.


    Warum die Hausverwaltung da etwas gegen haben sollte (Erscheinungsbild des Treppenhauses ?) würde ich einfach nochmal hinterfragen.

  • Wir haben genau sowas schon mal gemacht.
    In unserem Fall war aber der Türrahmen (Metall) in Richtung Flur und entsprechend die vorhandene Tür wohnungsseitig Montiert.


    Die Tür wurde einfach abgeschlossen. Dann der Rahmen mit Glas/Steinwolle verfüllt und dann mit Silikon bündig eine Holzplatte eingeklebt. Somit war der ehemalige Durchgang Schall und Wärmemäßig isoliert.

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • Re: Re: Wohnungstüre abdichten


    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Wenn du die Wohnung in einem halben jahr wieder verkaufen möchtest, ok !?


    Ansonsten ist ein Ausbau der Tür samt Zarge und ein verschliessen des Durchgangs mit Rigips / Glaswolle sicher die professionellste Lösung.


    Warum die Hausverwaltung da etwas gegen haben sollte (Erscheinungsbild des Treppenhauses ?) würde ich einfach nochmal hinterfragen.

    Klar kann man alles nochmal und nochmal hinterfragen, aber wenn äußere Veränderungen generell nicht erlaubt sind, dann brauchen sie jenseits dessen garkeine Begründung zu liefern. (-;=


    Solange man sieht, daß da eigentlich eine Tür hingehört (Türrahmen, Klingel,...) wirkt das blöd. Und wenn dann der Hohlraum gefüllt und mit einer Platte abgeschlossen wird, dann wirkt das als Bastelei. Man müsste die Platte schon samt Türrahmen bündig verputzen können und dürfen. Aber selbst dann würde diese kleine, neue Verputzfläche im mehr oder minder "abgewohnten" Treppenhaus immer noch auffallen. Erfahrene und nicht gleichgültige Hausverwaltungen werden sich auf diese Unwägbarkeiten wohl garnichterst nicht einlassen.

    Je suis Charlie

  • Re: Re: Re: Wohnungstüre abdichten


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Klar kann man alles nochmal und nochmal hinterfragen, aber wenn äußere Veränderungen generell nicht erlaubt sind, dann brauchen sie jenseits dessen garkeine Begründung zu liefern. (-;=


    Solange man sieht, daß da eigentlich eine Tür hingehört (Türrahmen, Klingel,...) wirkt das blöd. Und wenn dann der Hohlraum gefüllt und mit einer Platte abgeschlossen wird, dann wirkt das als Bastelei. Man müsste die Platte schon samt Türrahmen bündig verputzen können und dürfen. Aber selbst dann würde diese kleine, neue Verputzfläche im mehr oder minder "abgewohnten" Treppenhaus immer noch auffallen. Erfahrene und nicht gleichgültige Hausverwaltungen werden sich auf diese Unwägbarkeiten wohl garnichterst nicht einlassen.


    Natürlich muss man die Zarge mit entfernen, in das Loch (es war ja vor Einbau der Tür auch nur ein Loch) stellst du Profile, Glaswolle. Diese verschraubst du flächenbündig mit der Wand. Verspachtet und angestrichen sieht das besser aus wie vorher. Lass es durch einen Handwerker machen und maximal 500€ dafür bezahlen. Warum sollte da irgendjemand etwas gegen haben ? Das Treppenhaus muss sowieso alle paar Jahre gestrichen werden, beim nächsten mal werden irgendwelche Spuren endgültig verschwinden


    Schliesslich geht es ja neben Schall und Wärmeschutz auch um das Thema Sicherheit. Also wenn ich die Kohle für zwei Eigentumswohnungen hätte (oder diese als Kredit aufgenommen) - würde ich bestimmt nicht im Eingangsbereich irgendwelche Kompromisse eingehen.


    Wenn im Kaufvertrag steht das optische Veränderungen nicht durchgeführt werden dürfen (z.b. bei Denkmalschutz) geht das natürlich nicht so ...

  • Re: Re: Re: Re: Wohnungstüre abdichten


    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Warum sollte da irgendjemand etwas gegen haben ?

    Fluchtweg – das könnte etwa ein Thema sein.


    Zitat

    Das Treppenhaus muss sowieso alle paar Jahre gestrichen werden, beim nächsten mal werden irgendwelche Spuren endgültig verschwinden

    Dat siehste doch trotzdem, da kann einer noch so viel Handwerker von Beruf sein. Es sei denn, er kloppt von der umgebenden Wand erst mal den kompletten Verputz runter, um anschließend wirklich alles neu zu machen …


    Zitat

    Schliesslich geht es ja neben Schall und Wärmeschutz auch um das Thema Sicherheit.

    Na ja, bis jetzt ist ja auch nur die Tür drin, die drinbleiben soll … ohne dass da jemand nach Sicherheit schreit. ;)

  • Re: Re: Re: Re: Re: Wohnungstüre abdichten


    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Fluchtweg – das könnte etwa ein Thema sein.


    Fluchtweg ist ein Argument, dann darfst du die Tür aber auch nicht verkleben oder ein Regal davorstellen ;)

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wohnungstüre abdichten


    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Fluchtweg ist ein Argument, dann darfst du die Tür aber auch nicht verkleben oder ein Regal davorstellen ;)


    Richtig.

  • Nochmals danke für eure Tipps.


    Ich denke ich mache es so und baue einen Rahmen um die Türe mit Latten, fülle diesen mit Dämmmaterial und verschließe das ganze dann mit ner Platte. Anschliessend mache ich eine Vliestapete darüber, dann nehme ich dann weiße Farbe und male das ganze an. Davor kommt ein Regal und gut ist es.


    Das Erscheinungsbild im Treppenhaus ist tatsächlich das Argument der Hausverwaltung, somit bleibt nur die Türe von innen zu "verändern".

  • Zitat

    Original geschrieben von Gladiator82
    Das Erscheinungsbild im Treppenhaus ist tatsächlich das Argument der Hausverwaltung


    Steht das so im Kaufvertrag, oder ist es nur irgendwann mal erwähnt worden ?

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