Warum keine Verpflichtung zur eingehenden Portierung

  • Du hast offenbar ein falsches Verständnis von Privatautonomie. Privatautonomie ist immer beidseitig. Wenn eine Seite nicht will, kommt natürlich kein Vertrag zustande.


    Und das Beispiel von nokiahandyfan zeigt gerade nicht, dass nachjustiert werden muss. Es gibt in allen drei Netzen einen Haufen Anbieter, bei dem man seine Nummer mitnehmen kann.

  • Deine Bemerkung verdient eine ausführlichere Entgegnung, deren Gegenstand eine rechtsphilosophische Auseinandersetzung mit Begriffen wie "Willen" zu sein hat; dies zu einem späteren Zeitpunkt. ;)

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