Hilfe, iphone 7 gekauft und es scheint einen Netlock zu haben

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Oder Mutter,Vater,Oma,Freundin.... .die "Tür" öffnen und behaupten:
    "Der wohnt hier nicht mehr.....!"


    Oder...oder....oder...


    Ohne eine RSV ist das halt immer so eine Sache und eigentlich sollte jeder eine vernünftige für sich abgeschlossen haben. ;)


    Die Erstberatung beim Anwalt ist meist kostenlos, und wenn man im Recht ist, klagt der Anwalt auch sein Honorar auf der Gegenseite ein. Warum so viele Leute Schiss vor dem Gang zum Anwalt haben, erschließt sich mir nicht. Auf eine Rechtsschutzversicherung kann man gut verzichten.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Die Erstberatung beim Anwalt ist meist kostenlos, und wenn man im Recht ist, klagt der Anwalt auch sein Honorar auf der Gegenseite ein. Warum so viele Leute Schiss vor dem Gang zum Anwalt haben, erschließt sich mir nicht. Auf eine Rechtsschutzversicherung kann man gut verzichten.


    Kannst Du mir den Anwalt nennen?


    Was ist, wenn Du im Recht bist, aber Deine Gegenpartei zahlt nicht bzw. kann nicht zahlen?
    Was glaubst Du denn, wer dann den Anwalt bezahlt?


    Im übrigen bin ich davon überzeugt, dass der TE nicht im Recht ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von miherbie ...
    Im übrigen bin ich davon überzeugt, dass der TE nicht im Recht ist.


    Ich bin davon überzeugt, dass er im Recht ist. Der Netlock stellt in diesem Fall einen Sachmangel dar. Nur eine Vodafone-Rechnung zu erwähnen reicht da nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Die Erstberatung beim Anwalt ist meist kostenlos, und wenn man im Recht ist, klagt der Anwalt auch sein Honorar auf der Gegenseite ein. Warum so viele Leute Schiss vor dem Gang zum Anwalt haben, erschließt sich mir nicht. Auf eine Rechtsschutzversicherung kann man gut verzichten.


    Deine Sicht der Dinge ist auch vollkommen in Ordnung!


    Nur muss der Geschädigte für alles in Vorkasse gehen und das endgültige Ergebnis verbleibt in der Glaskugel. ;)
    Wegen 50€ - dies muss jeder für sich abwägen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Die Erstberatung beim Anwalt ist meist kostenlos, und wenn man im Recht ist, klagt der Anwalt auch sein Honorar auf der Gegenseite ein. Warum so viele Leute Schiss vor dem Gang zum Anwalt haben, erschließt sich mir nicht. Auf eine Rechtsschutzversicherung kann man gut verzichten.


    Hätte auch gerne eine Adresse. Meiner kostet meist ca. 200 Euro

  • Zitat

    Original geschrieben von miherbie Was ist, wenn Du im Recht bist, aber Deine Gegenpartei zahlt nicht bzw. kann nicht zahlen?
    Was glaubst Du denn, wer dann den Anwalt bezahlt?

    Den zahlt dann der Auftraggeber. Habe ich schon alles selbst erlebt. Für die paar Kröten lohnt sich der Aufwand nicht.


    Eine Erstberatung ist kostenlos? Bei welchem Anwalt denn bitte? "Robin Hood"? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Ich bin davon überzeugt, dass er im Recht ist. Der Netlock stellt in diesem Fall einen Sachmangel dar. Nur eine Vodafone-Rechnung zu erwähnen reicht da nicht.


    Es wurde keine Rechnung erwähnt. Der TE hat sie bekommen.
    Wer sagt denn, dass der Verkäufer wissen muss das ein Netlock vorliegt.


    Das Gerät ist funktionsfähig und kann genutzt werden. Das der TE es nicht kann,
    weil er im falschen Netz unterwegs ist, ist nicht das Problem des Verkäufers. Er hat
    keine Tatsachen verschwiegen. Wahrscheinlich hat er sich noch nicht einmal etwas dabei
    gedacht, weil er es als bekannt vorausgesetzt hat.

  • Da der TE nichts von der Vodafone Praktik wusste,muss man leider den Verkäufer das gleiche Recht eingestehen.


    Mein Vater ist auch bei Vodafone Kunde und ich bin überzeugt das er auch nix vom Netlock weiß.


    Erstberatung beim Anwalt ist immer kostenlos wenn man einen Beratungsschein vom Amt hat,zufolge geringen Einkommens.
    Sonst zahlt man auch die Erstberatung.
    Die Arbeiten gewiss nicht umsonst.

    Life is too short to be small.

  • Ich bin auch der Meinung, dass rechtlich ein Netlock erwähnt werden muss, da es die Nutzbarkeit sehr stark einschränkt.


    Mir kam gerade auch erst der Gedanke, dass man es vergleichen könnte, mit einem Wohnwagen Kauf.
    Wenn der Käufer nicht den passenden Führerschein zum ziehen hat, kann der Verkäufer ja nichts dazu.


    Dennoch bin ich der Meinung, dass ein Netlock erwähnt werden muss, weil er, im Vergleich zum Wohnwagen, nicht mehr üblich ist.

    iPhone 16 Pro Max Titan Black - Apple Watch Ultra

    Vertrag 1: Unlimiterte Daten in Zone 1, 2 und 3, zusätzlich 1GB / Monat Zone 4

    Vertrag 2: Fraenk - Code: DANK1052

    Festnetz: Starlink

  • Zitat

    Original geschrieben von miherbie
    Es wurde keine Rechnung erwähnt. Der TE hat sie bekommen.
    Wer sagt denn, dass der Verkäufer wissen muss das ein Netlock vorliegt.


    Dass der Verkäufer vielleicht nichts vom Netlock wusste, ist grundsätzlich nicht das Problem des TE.


    Zitat

    Original geschrieben von miherbie
    Das Gerät ist funktionsfähig und kann genutzt werden. Das der TE es nicht kann,
    weil er im falschen Netz unterwegs ist, ist nicht das Problem des Verkäufers. Er hat
    keine Tatsachen verschwiegen. Wahrscheinlich hat er sich noch nicht einmal etwas dabei
    gedacht, weil er es als bekannt vorausgesetzt hat.


    Das Gerät ist in dem Sinne eben nicht funktionsfähig. Und natürlich hat er den den Netlock verschwiegen. Der Sachmangel richtet sich nach § 434 BGB. Ob nun nach § 434 I Nr. 1 oder Nr. 2 BGB. Bei einem Smartphone geht man davon aus, seine SIM-Karte ins Gerät zu stecken und es zu nutzen. Das funktioniert hier aber nicht bzw. nur sehr eingeschränkt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!