Vodafone Kuendigung wg. Auswandern / Bedeutung von Erst- und Zweitwohnsitz

  • Ist es jemand bekannt ob ich meinen aktuellen Vertrag kuendigen kann wenn ich nach Australien auswandere und mich in Deutschland abmelde? Danke fuer alle Hinweise.


    Heribert

  • Ganz einfache Lösung: Sprich mit der Hotline ;).


    Mir sind einige Fälle bekannt, wo gegen Vorlage der Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Vertrag aufgelöst wurde - bei diversen Netzbetreibern und Providern.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hi,


    ich habe aufgrund eines einjährigen Studiums-Aufenthaltes in Frankreich meinen früheren Vertrag bei - damals noch - VIAG schriftlich außerordentlich kündigen können.
    Der Hinweis auf die außerordentliche Kündigung sollte vielleicht schon im Betreff stehen.
    Als Begründung hatte ich damals die Angabe gemacht, daß ich den Vertrag im Ausland nicht mehr im gleichen Maße wie in D nutzen könnte und nur mit sehr hohen finanziellen Belastungen (denn die simple Begründung, es wäre zu teuer, könnte Vodafone ja mit dem Hinweis abtun, die Karte in die Schublade zu legen).


    Hoffe das bringt dich weiter.

  • Muss man dann im Ausland seinen Hauptwohnsitz haben, oder reicht es wenn man im Ausland seinen 2. Wohnsitz hat?
    Ich will für 4 Jahre in NL studieren, aber der Hauptwohnsitz bleibt weiterhin DE... Die Frage ist aber nur Interessehalber, ich lasse meine beiden Verträge in DE trotzdem weiterlaufen...


    CU

  • Den Hauptwohnsitz hat man da, wo sich der Lebensmittelpunkt (= mindestens 50,1 % der verbrachten Zeit) der betreffenden Person befindet.


    Wenn Du also in NL studierst, ist doch schwer anzunehmen, dass Du dort auch den Hauptwohnsitz hast (bzw. dass Du ihn nicht mehr in D hast). ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Wenn Du also in NL studierst, ist doch schwer anzunehmen, dass Du dort auch den Hauptwohnsitz hast (bzw. dass Du ihn nicht mehr in D hast). ;)


    Eben!
    Vorsicht auch mit den deutschen Bankkonten bei Zweitwohnsitz/Auswandern etc.:
    Meines Wissens treibt das Finanzamt nach wie vor Steuern (z.B. für Kapitalerträge aus Aktien usw.) ein, wenn hier ein Wohnsitz gleich welcher Art besteht.


    Außerdem sollte auf jeden Fall der Bank ein Umzug gemeldet werden, denn ab 180 Tage pro Jahr im Ausland ändert sich für die der Kundenstatus und es hat Auswirkungen auf die Freistellungsbescheide usw.
    (ebenfalls wichtig für Leute, die online Aktien handeln - man wird dann nicht mehr als Deutschland-Bewohner behandelt und hat folglich z.T. keine Rechte auf Einsicht bestimmter Dokumente oder muß Sonderregeln beachten).

  • Damit habe ich mich noch gar nicht genauer befasst. Gut, als Student muss ich ja in dem Sinne keine Steuern bezahlen, da ich ja nichts verdiene. Ich dachte nur, der Hauptwohnsitz sei eine reine "Amtsangelegenheit", sprich also da wo man sich angemeldet hat. In NL (bzw. werde ich in BE wohnen, 300 Meter hinter der NL-Grenze), werde ich mich dann nur mit Zweitwohnsitz anmelden...


    CU

  • Der erste Wohnsitz in Deutschland ist immer der Hauptwohnsitz.


    Es gibt also keine Unterscheidung zwischen Hauptwohnsitz in Deutschland und Nebenwohnsitz im Ausland.


    Beides ist der Hauptwohnsitz für das jeweilige Land.


    Die Unterscheidung Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz gibt es nur für Wohnsitze im Bundesgebiet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Den Hauptwohnsitz hat man da, wo sich der Lebensmittelpunkt (= mindestens 50,1 % der verbrachten Zeit) der betreffenden Person befindet.


    Dann gibt´s ja vielleicht Leute, die ihren Hauptwohnsitz in der Arbeit haben... :p

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von smsprotest
    Die Unterscheidung Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz gibt es nur für Wohnsitze im Bundesgebiet.

    Stimmt, aber imho ist es da eigentlich auch relativ egal was man als Erst- und Zweitwohnsitz angibt. Nur wechseln dann halt einige Behörten und das Wahlrecht, aber wo ich den Steuerbescheid abgebe und für welchen Wahlkreis ich wähle ist eigentlich eh egal.

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