Frank
Selbstverständlich! Weil sich der BRD-Scheinladen dem kanonischen Recht unterwirft, können Pfarrämter sehr wohl beglaubigen. Zumindest scheint wenigstens das ein Vorteil des Konkordats zu sein.
Und die Beglaubigung erfolgt übrigens auch mit kirchlichem Siegel.
iStephan
Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich lachen oder weinen sollte... über den Humor eines Digitalopfers oder vor lauter blödsinniger Häme. Bleibe du ruhig bei deinem papierlosen iSchreibtisch, ohne iPapier, iLocher und vor allem ohne iStempel in einem iStempelrondell
Natürlich geht man mit der Zeit. Aber manche Dinge werden nun mal nie verloren gehen. Dazu gehören m. M. auch (persönliche) Stempel/Siegel. Es zeugt nicht von Altmode, sondern entgegengesetzt von guter Sitte und Qualität.