EU-Roaming ab 15.6.2017: Fair Use Policy

  • Zitat

    Original geschrieben von stardustdreamer
    Ersteres ist klar, aber ziemlich unschön.


    Das zweite verwundert mich - hat die EU das wirklich reguliert? Wenn ja, wo steht das?
    Sorry für die blöde Frage, aber wenn das so ist, dann hält sich doch kein Schwein dran. Wenn ich mit meinem deutschen Tarif in Polen bin und nach Frankreich telefoniere, ist das doch immer noch höllisch teuer. Außer, wenn ich aus Polen nach Polen oder Deutschland telefoniere, dann ist es oft günstiger als in Deutschland.


    Es halten sich schon alle dran. Sogar Telefónica :-) Wie Peterdoo schon sagt, viele Kunden lassen sich durch EU-pakete blenden. Der Provider muss aber einen Tarif fürs Roaming anbieten, der die EU-regelung abdeckt oder besser.


    Das heißt momentan nationaler Minutenpreis (in 30/1 Sekundentakt) plus max. 5,95ct/Aufschlag drauf. Ab nächsten Sommer wohl ohne den Aufschlag.


    Vodafone setzt bei Callya die Regelung 1:1 um. Im Infodok 397 steht http://www.vodafone.de/infofaxe/397.pdf steht auf S.4 der Eurotarif bei "Preise für abgehende Verbindungen im Ausland" "Minutenpreis nach Deutschland UND INNERHALB DER TARIFZONE". Deutschland gehört zur Tarifzone der EU/EWR-Länder.


    Gespräche in Drittländer und das Gastland sind im EU-tarif beim Roaming gleich teuer wie nach Deutschland.

  • Der Text zur Roaming-Richtlinie ist jetzt auf Deutsch online:


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION vom 15.12.2016
    zur Festlegung detaillierter Vorschriften über die Anwendung der Regelung der
    angemessenen Nutzung und über die Methode zur Prüfung der Tragfähigkeit der
    Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge sowie über den von Roaminganbietern
    für diese Prüfung zu stellenden Antrag


    http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=40824



    Hier nochmal die Kernaussage:
    Mit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge in der Union gelten für die
    Nutzung von Mobilfunkdiensten im Heimatland (d. h. dem Land, in dem der Kunde
    seinen Mobilfunkvertrag geschlossen hat) und beim Roaming in der Union die
    gleichen Tarifbedingungen. Die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 zielt darauf ab, die
    Unterschiede zwischen Inlandspreisen und beim Roaming auf vorübergehenden
    Reisen innerhalb der Union geltenden Preisen zu beseitigen und somit ein „Roaming
    zu Inlandspreisen“ zu verwirklichen. Ihre Bestimmungen sollen aber kein permanentes
    Roaming in der Union ermöglichen, also eine Situation, in der ein Kunde in einem
    Mitgliedstaat mit höheren Mobilfunk-Inlandspreisen Dienste von Anbietern aus einem
    anderen Mitgliedstaat mit niedrigeren Mobilfunk-Inlandspreisen erwirbt, in dem der
    Kunde weder seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch stabile Bindungen hat, die eine
    häufige und erhebliche Anwesenheit in dessen Hoheitsgebiet mit sich bringen, um so
    permanent Roamingdienste im erstgenannten Mitgliedstaat zu nutzen.


    Viel Neues habe ich nicht entdeckt.
    Die FUP bezieht sich nicht auf Sprache oder SMS, nur auf Daten(pakete). Der Nachweis fester Bindungen oder die FUP gelten alternativ für den Anbieter. Wer von der Begrenzung Gebrauch macht, soll für den Tarif oder das Paket die Grenzen klar definieren und vorher angeben. Sie müssen auch dem Regulierer gemeldet werden. Zum Inlandspreis muss in Datenpaketen aber zumindest das doppelte Volumen ohne FUP herausgegeben werden, was der Höhe des Großhandelspreises des Volumens entspricht, wenn das Paket das im Inland hergibt.


    Alles hängt aber am Großhandelspreis, der noch vereinbart wird. Wenn das Doppelte in Roaming rausgegeben werden muss zum Inlandspreis bei einem Großhandelspreis von z.B. 0,85ct/MB , dann sind von der FUP nur Tarife betroffen, die netto im Paket unter 0,42ct/MB liegen, also etwa unter 5€ pro GB mit Steuern. Solche Tarife gibts eigentlich in Deutschland nur Postpaid und diese Verträge bekommt man nur mit Bindung (Bankkonto, Adresse usw....).


    EDIT: Der nationale polnische Regulierer UKE hat das Ergebnis der Abstimmung aller nationalen Regulierer (COCOM) in der EU über diesen Vorschlag online gestellt. Leider nur auf polnisch. Danach haben sich nur 12 Regulierer dafür ausgesprochen, 8 sich enthalten und 7 dagegen gestimmt. Den Regulierern fällt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Verordnung zu. Quelle

  • Danke Wolf. (14) im verlinkten PDF ist mir etwas suspekt. Ich verstehe es so, dass bei Prepaid die Anbieter wählen können zwischen:
    - Einen Nachweis vom Kunden über stabile Bindungen vom Kunden einholen und danach weiter Roaming zuschlagsfrei zu Heimpreisen (begrenzt auf die Doppelte Menge vom Monatsbetrag geteilt durch Großhandelspreis) erlauben,
    oder einfach ohne Infos vom Kunden einzuholen und ohne den Kunden diese Möglichkeit des Nachweises bei Prepaid überhaupt zu bieten:
    - Roaming zuschlagsfrei zu Heimpreisen erlauben, aber begrenzt auf die einfache Menge vom Prepaid-Kontostand beim Verlassen des Anbieterlandes geteilt durch Großhandelspreis.


    Ganz einfach ist die zweite Bestimmung nicht beschrieben, aber ich glaube, man könnte die so interpretieren, dass wenn ich z.B. mit einer Aldi Prepaid SIM verreise und zu dem Zeitpunkt 5 Euro auf dem Prepaid-Konto habe, ich max. 494 MB im Roaming zuschlagsfrei verbrauchen darf, selbst wenn ich im Urlaub zusätzlich auflade. Erst wenn ich mich wieder in Deutschland im Heimnetz einbuche, fängt der Roaming-Begrenzungszähler neu an, wieder mit dem Betrag zu dem Zeitpunkt der Ausreise.


    Auf jeden Fall steht da "die Nutzung regulierter Endkundendatenroamingdienste zum geltenden inländischen Endkundenpreis". Der Preis sollte also auch bei Prepaid wie Zuhause sein und nicht irgendwie auf 0,85 nach unten/oben begrenzt sein wie ich früher vermutete. Nur die MB-Grenze wird mit 0,85 berechnet.


    Wie man sowas den Kunden verständlich vermitteln könnte, ist mir aber nicht klar.


    (19) und (20) geben nach meiner Meinung den Anbietern das Recht, zuschlagfreies Roaming nach 2 Monaten trotz Nachweis vom Kunden nicht mehr lange dulden zu müssen und die Zuschläge zu berechnen, das Roaming zu sperren, zu kündigen o.Ä.


    Was mir noch eingefallen ist, dass wenn das Roamingverhalten über 4 Monate ermittelt wird, schon nach 60 Tagen Roaming innerhalb der 4 Monaten, der Punkt erreicht ist, wo der Aufenthalt im Roaming überwiegt und dem Anbieter das Recht gibt, nachzufragen. Das ist dann noch weniger als 3 Monate von einem der früheren Entwürfe. Es ist jedoch wieder die Regelung dabei, dass eintages Reisen/Pendeln nicht als Roamingtage für diese Ermittlung zählen.

  • Wir kommen auf die Zielgerade. In Brüssel haben heute die entscheidenden Trilog-Verhandlungen begonnen. Es geht um die Großhandelspreise fürs EU-(Daten)roaming. Davon hängt ab, ob wir ab dem Sommer Roam like Home bekommen und mit welchen Einschränkungen.


    Netzpolitik.org hat den Stand vor den entscheidenden Verhandlungen ganz gut hier zusammengefasst:
    https://netzpolitik.org/2017/i…en-doch-zu-welchem-preis/


    Interessant darin auch die Aussage der Telekom, dass die FUP-Regelung administrativ und technisch viel zu aufwändig sein würde. Nun ja, sie haben ja auch hierzulande Tarife, die davon kaum betroffen sein werden.


    Bei unseren Nachbarn sehen sie schon das ganze Reseller-Modell (dort Diskonter genannt) in Gefahr:
    http://derstandard.at/20000499…ische-Diskonter-umbringen

  • Es ist vollbracht. Roaming wird in der EU/EWR ab Juni 2017 weitgehend abgeschafft.
    Laut Malta hat man sich auf neue Großhandelspreise geeinigt:
    - Bei Daten: 1 GB für 7,70 €
    - Bei Anrufen (ausgehend): 3,2 ct/min
    - Bei SMS (ausgehend): 1ct


    Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt…bgeschafft-a-1132612.html


    Was das für die FUP anbelangt: Wenn man sich an den getroffenen Regelungen orientiert (und ich sie richtig verstehe), müssten ja doppelt so viel Daten in Paketen ohne Einschränkungen für Roaming freigegeben werden, wie der Preis hergibt. 7,70 € (gehe von Nettopreisen aus) ergeben also etwa 8,85 € (einschl. 19% Steuern). Demnach würden alle Pakete, deren Datenpreis bis etwa 4,40 € pro GB liegt, unbeschränkt EU-weit rausgegeben werden. Unter diesem rechnerischen Preis dürften die Provider dann Roaming-Volumen beschränken.


    Damit werden wohl alle Prepaid-Tarife und viele Postpaid-Tarife in Deutschland unbeschränkt sein. Allerdings wird es viele Tarife in Österreich, Polen, Rumänien, Baltikum usw. treffen. Bin mal gespannt, ob es eine neue Roaming-Queen mit laxer FUP geben wird :-)

  • Und das heißt konkret jetzt was für mich? Ich zahle bei einem Neuvertrag, den ich ab dem 15.6 abschliesse was im Ausland? Und was bedeutet das für Altverträge ohne EU Option? Oder Altverträge mit EU Option?

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Das muss noch besiegelt werden.
    Es ist damit aber die "weitgehende" Abschaffung der Aufschläge möglich.
    Wenn es wie geplant läuft ergibt es in der EU/EWR:
    - die Abschaffung von Sprachroaming-Aufschlägen eingehend und ausgehend unbegrenzt
    - die Abschaffung von SMS-Aufschlägen ausgehend
    Das gilt sowohl für Inklusivvolumen deines Pakets (Allnet-Flats, SMS-Flats, aber nicht netz-interne Flats). Dann und sonst gilt der Grundpreis ohne Aufschläge. Also Inlandspreis = EU-Roamingpreis oder Roam like Home.


    Und was Daten betrifft, die "weitgehende" Abschaffung:
    d.h. wenn du Daten in deinem Paket hast, die mehr als 5€/GB kosten dann wird das ganze Paket ohne Aufpreise EU-weit gültig. Nur einige Billigpakete (und Tarife ohne Roaming) fallen teilweise möglicherweise raus und können den Anteil, der ohne Zuschläge rausgegeben wird, begrenzen.


    Dein Betreiber muss dir ab Juni 2017 diesen EU-Tarif anbieten, auch in schon laufenden Verträgen, egal ob du eine EU-Flat hast oder nicht. Er kann dich natürlich versuchen in andere für ihn bessere Tarife zu drängen :-)


    Aber bis es wirklich ganz durch ist, müssen wir noch kurz warten. Die Grundlage ist jetzt aber da und jetzt wirds ganz schnell gehen, denn auf den Rest hat man sich praktisch schon geeinigt.


    http://www.t-online.de/handy/s…-wie-geplant-starten.html


    Welche Pakete begrenzen und welche nicht, werden wir dann erst im Sommer sehen. Denn bei den Billigpaketen ist das eine Kann- aber nicht Muss-Regelung. Ich würde aber sagen in Österreich und Co. wird es viele treffen.


  • 7,70€ pro GB , ist zu hoch , auch die Absenkung erst im Jahre 2022 auf 2,50 ist viel zu Spät ,2,50 ab 2017 & 1,00€uro ab 2018 wäre eher Zielführend....


    aber für mich zählt nur !!! , was der Anbieter meiner Wahl daraus macht und wie er meine FUP deklariert , und ich fürchte mir werden ab juni in meinen Laufenden Tarifen von "TEF/O2 Germany GMBH" wenn es schlecht läuft nur ca 3 bis 6 GB pro Tarif & Rechnungslauf zugebiligt , lasse mich gerne positiv überaschen


    Habe z.Zeit :
    All Net Flat + 100GB ( = 25,99€/Brutto )
    All Net Flat + 30GB ( =19,99€/Brutto )
    All Net Flat + 10GB ( = 9,99€/Brutto )
    All Net Flat + 60GB ( = 12,49€/Brutto )


    bin also wenig begeistert , sollte mir im Urlaub weniger wie 50% meines gewohnten Datenvolumens im Urlaub zur verfügung stehen.... bei 2GB ,3GB oder 4GB pro vertrag wäre dies wenig verlockend für mich , bleibt nur die Hoffnung o2 gestaltet die FUP großzügiger

    O2 Blue All in L 5G 244GB

  • Bei den Beispielen der EU wurde einfach der Paketpreis (inkl. Tel+SMS+Daten) durch die Menge der GB geteilt. Solange der Anbieter in der Rechnung die Anteile nicht separat ausweist (vermutlich müssten diese dann auch separat buchbar sein) wird einfach die Summe genommen. Man muss also mindestens etwa 2 GB zuschlagsfrei im Roaming pro 10 Euro bekommen. Diese GB sind aber nicht zusätzlich zu den inlands-GB, wie bei vielen bisherigen EU-Tarifen, sondern werden aus demselben Topf genommen aus dem auch der Verbrauch in Deutschland läuft.


    Eigentlich müssten am 15.6.2017 alle Kunden, die abweichende EU-Roamingtarife haben, automatisch auf das neue zuschlagsfreie EU-Roaming ohne Monatszahlung umgestellt werden, außer der Kunde verlangt aktiv einen abweichenden Tarif. Vodafone und Telekom haben das bisher auch so gemacht. Telefónica hat bisher diese Regelung einfach ignoriert, ohne Folgen.

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