EU-Roaming ab 15.6.2017: Fair Use Policy

  • Re: Grenzgänger / Grenzpendler


    Zitat

    Original geschrieben von kuckkuck
    Gibt es nun eine klare Regelung für Grenzgänger / Grenzpendler?


    Ich bin als O2 Kunde mit Roaming Basic täglich in Luxemburg (Arbeit) als auch in D (Zuhause) eingeloggt.


    Besteht da ein Risiko in die FUP reinzufallen wenn ich z.B. mehr als 50% meines Datenpaketes in Lux. Netzen verbrauche oder mehr Daten verbrauche als nach der "Grosshandelspreisformel" gestattet wären?


    Deine Fragen kann dir o² genau beantworten.
    Da du ja eh Grenzpendler biste kannste ja bei Anzweifelung durch o² nachweisen in Deutschland zu leben.
    Damit wäre deine Pendelei wohl abgedeckt.


    -bas-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • Re: Re: Grenzgänger / Grenzpendler


    Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Deine Fragen kann dir o² genau beantworten.
    Da du ja eh Grenzpendler biste kannste ja bei Anzweifelung durch o² nachweisen in Deutschland zu leben.
    Damit wäre deine Pendelei wohl abgedeckt.


    -bas-


    Der Nachweis ist nicht mein Problem. In 99% aller Fälle bin ich an ca. 200 Tagen im Jahr am gleichen Tag sowohl im Heimnetz als auch im Luxemburger Netz eingebucht.


    Meine Frage ist ob man mit einem klarem Nachweis als Grenzpendler von diesen FUP Regelungen ausgenommen ist gemäss der gesetzlichen EU Regelungen.


    Wie O2 das handhabt wäre dann die nächste Frage an die O2 Kundenbetreuung...

  • Zitat

    Original geschrieben von mobiNerd
    Nein, sobald du im deutschen Netz eingebucht warst, zählt es nicht als Auslandstag.


    Zählen dann die im EU Ausland verbrauchten Daten von solch einem Tag auch nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von kuckkuck


    Zählen dann die im EU Ausland verbrauchten Daten von solch einem Tag auch nicht?


    Ich zitiere mal die Fair Use Policy von O2:

    Zitat

    Jeder Tag, an dem sich ein Roamingkunde im inländischen Netz eingebucht hat, gilt als ein Tag des Inlandsaufenthalts dieses Kunden. Ein Einbuchen in das Netz von Telefónica zu einer beliebigen Tageszeit wird als Anzeichen für einen Tag des Inlandsaufenthalts betrachtet. Eine Anwesenheit und Nutzung außerhalb der Union wirkt sich nicht nachteilig auf die Möglichkeit des Roamingkunden aus, das Roaming zu Inlandpreisen in der Union zu nutzen. In dieser Hinsicht wird eine solche Anwesenheit und Nutzung für die Zwecke der Anwendung der objektiven Indikatoren als inländisch angesehen werden.

  • Die Daten zählen zwar, aber es gibt keine Gefahr, denn um Probleme zu bekommen muss man sowohl mehr als 50% der Tage im Roaming sein (die Tage, an denen man mindestens kurz in Deutschland eingebucht ist, zählen nicht) wie auch mehr als 50% der Menge im Roaming verbrauchen. Wenn man täglich zuhause ist, ist es egal wie viel von den Daten man im Roaming und wie viel zuhause verwendet, da die erste von den beiden erforderlichen Bedingungen nie erfüllt wird.


    Nur die Volumen-FUP, bei der der Anbieter die zuschlagsfreie Menge im Roaming begrenzen kann, könnte greifen, falls diese im Tarif vorgesehen ist. Falls diese FUP angewendet wird, müsste das aus der Preisliste ersichtlich sein und müsste auch in der Roaming-SMS stehen.

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