EU-Roaming ab 15.6.2017: Fair Use Policy

  • Zitat

    Original geschrieben von DARKHALF
    Habe nun die O2 FUP 3 mal gelesen...
    Mit einer Deutschen Meldeadresse ist es für 97% der Bevölkerung schier unmöglich mit dem Fair Use P zu kollidieren !
    klärt mich bitte auf ! , wenn ich falsch liege .... :):)
    > 50% nutzung und / oder Aufenthalt in Deutschland
    Bedeutet für mich alle die Ihren Vertrag 5/6 Wochen 1/2/3 Wochen 8/10/12 Wochen intensiv im Urlaub nutzen Dürften auch bei den Daten keine Aufschläge riskieren


    Wenn man in einer grenznahen GSM-Zone von O2 wohnt ist die Grenze schnell überschritten wenn aus den Ausland feinstes LTE reinstrahlt. Warum GSM nutzen wenn z.B. Vodafone NL >30Mbit bietet?

  • Die Grenzzonen sind unproblematisch. Dei Nutzung der Auslandsnetze wird als Inlandsnutzung gezählt, solange man sich an dem Tag mindestens einmal ins O2 Netz einbucht:


    Zumindest verstehe ich so den folgenden Satz in der oben verlinkten O2 Preisliste:
    "Jeder Tag, an dem sich ein Roamingkunde im inländischen Netz eingebucht hat, gilt als ein Tag des Inlandsaufenthalts dieses Kunden. Ein Einbuchen in das Netz von Telefónica zu einer beliebigen Tageszeit wird als Anzeichen für einen Tag des Inlandsaufenthalts betrachtet."

  • So habe ich es auch verstanden.
    So ist es auch im teltarif Artikel zur Umsetzung bei 1&1 von gestern erklärt.
    Ja, das ist ein anderer Anbieter usw, aber ich denke man kann das so übertragen:


    Zitat

    Original geschrieben von teltarif.de
    Für Pendler, die beispielsweise in Freilassing wohnen, in Salzburg arbeiten und somit täglich nach Österreich pendeln, sollte es keine Probleme geben. In der Leistungsbeschreibung von 1&1 heißt es nämlich weiter: "Bucht sich die SIM-Karte an einem Tag in das deutsche Mobilfunknetz ein, gilt dieser Tag nicht als Auslandstag."

    Xiaomi Mi 9 Dual-Sim, Freenet FUNK & Roaming Cards, Unitymedia 2Play 400/40

  • Es gibt zwei Regeln:
    -Mehr als 50% Aufenthalt im EU/EWR-Roaming innerhalb der letzten 4 Monate (zeitlich nach Tagen).
    -Mehr als 50% Verbrauch im EU/EWR-Roaming innerhalb der letzten 4 Monate (Verbrauchsmessung).


    Laut den BEREC-Richtlinien dürfen die Zuschläge wegen dieser FUP erst berechnet werden, wenn die beiden 50%-Regeln gleichzeitig überwiegend Roaming zeigen. Sobald man nach nur einer Regel mehr im Heimnetz ist, ist schon bewiesen, dass man sich regel-konform verhält und somit keine Zuschläge berechnet werden dürfen:


    "Either prevailing domestic consumption or prevailing domestic presence of the roaming customer during the defined observation window is to be considered as proof of non-abusive and non-anomalous usage of regulated retail roaming services."

  • Zitat

    Original geschrieben von peterdoo
    Laut den BEREC-Richtlinien dürfen die Zuschläge wegen dieser FUP erst berechnet werden, wenn die beiden 50%-Regeln gleichzeitig überwiegend Roaming zeigen. Sobald man nach nur einer Regel mehr im Heimnetz ist, ist schon bewiesen, dass man sich regel-konform verhält und somit keine Zuschläge berechnet werden dürfen


    Gut, dann werden die Mobilfunker motiviert die vernachlässigten Grenzgebiete besser zu versorgen. Bisher war es den Mobilfunkern egal da man beim Roaming hemmungslos abkassieren konnte.

  • ... dies hab ich auch gelesen ! , aber ich verstehe es so , das oben geschildertes Scenario eben nur ! dann eintritt , wenn keine Stabile Bindung zum Wohnort Deutschland nachgewiesen wird , oder die Nuzung der Daten über einen Längeren Zeitraum Überwiegend im EU/EWG Ausland Stattfindet , überwiegt die Nutzung im Inland mit über 50% sollte dies nicht zur anwedung kommen dürfen ... :confused:

    O2 Blue All in L 5G 244GB

  • Nein, die FUPs sind völlig unabhängig voneinander. Jede von denen kann alleine die zuschlagsfreie Nutzung begrenzen. Kann man keine stabilen Bindungen zu Deutschland nachweisen, hat man überhaupt keinen Anspruch auf zuschlagsfreies Roaming. Es gibt Anbieter in der EU, die deswegen solche Nachweise ab dem 15.6. schon bei der Vertragsabschluss oder beim Kauf der Prepaid-SIM anfordern.


    Jeder Anbieter entscheidet alleine, welche FUPs angewendet werden. Deswegen steht auf der Roamingseite von O2 für die FUP "Nutzbares Volumen", dass die Zuschläge berechnet werden können. In den Preislisten für die einzelnen Tarife sieht man dann, ob diese FUP im Tarif angewendet wird wie z.B. bei dieser Preisliste, wo das Wort "können" zu "werden" wird.
    Wird bei einem Tarif diese FUP von O2 nicht angewendet, dürfte diese FUP "Nutzbares Volumen" in der Roaming-Preisliste des Tarifs gar nicht erscheinen.

  • Zitat

    Original geschrieben von peterdoo
    Nein, die FUPs sind völlig unabhängig voneinander. Jede von denen kann alleine die zuschlagsfreie Nutzung begrenzen. Kann man keine stabilen Bindungen zu Deutschland nachweisen, hat man überhaupt keinen Anspruch auf zuschlagsfreies Roaming. Es gibt Anbieter in der EU, die deswegen solche Nachweise ab dem 15.6. schon bei der Vertragsabschluss oder beim Kauf der Prepaid-SIM anfordern.


    Jeder Anbieter entscheidet alleine, welche FUPs angewendet werden.


    Hm , 3 Beiträge weiter oben zitierst Du die "BEREC" Richtlinien , und bestätigst meine Interpretation !
    hier wiedersprichst Du meiner Interpretation.... :confused:


    und zu : Jeder Anbieter entscheidet alleine , welche FUP angewendet werden" , jooo so habe ich dies auch gelesen !


    ist es aber nicht auch sooo : Jeder Anbieter muss sich für 1 FUP entscheiden ,es ist nicht gestattet das ein anbieter verschidene FUP's anwendet oder gar mitteinander kombiniert .... ???


    Gruß.,DARKHALF

    O2 Blue All in L 5G 244GB

  • Im BEREC Dokument gibt es 5 unabhängige FUPs (Kapitel D. Fair Use Policy). Jede davon führt eigenständig dazu, dass der Anbieter Zuschläge berechnen darf. Die fünf FUPs sind optional. Jeder Anbieter kann bei jedem einzelnen Tarif unabhängig entscheiden, ob und welche angewendet werden. Die Grenzen können zum Vorteil des Kunden abweichend sein. Der Anbieter muss im Vertrag/Preisliste dem Kunden mitteilen, welche Regeln/FUPs gelten, sonst dürfen diese nicht angewendet werden. Ein EU-Regulierer teilte mit, dass z.B. der Kunde davon ausgehen darf, dass ab dem 15.6. das gesamte Inlandsvolumen im EU-Roaming zuschlagsfrei verwendet werden darf, falls in der Roaming-SMS nach der Ankunft im anderen Land keine Beschränkung angegeben ist.


    Die 5 FUPs sind:
    a) Stabile Bindungen (durch entsprechende Belege nachzuweisen).
    b) Objektive Indikatoren der überwiegenden Auslandsnutzung (50% innerhalb der 4 Monate).
    c) Organiserter Verkauf der Auslands-SIMs.
    d) Nutzbares Volumen (Monatsbetrag durch 10 mal 2,18 GB).
    e) Zusatzbeschränkungen für die Prepaid-Tarife.


    O2 führt die FUP a) nicht an, diese wird jedoch bei dem Vertragsabschluss automatisch überprüft. Ohne stabilen Bindungen gibt es keinen Vertrag. Die FUPs b) und d) führt O2 als möglich an. In den Roaming-Preislisten der einzelnen Tarife sieht man, welche wirklich angewendet werden.


    Die beiden o.g. 50%-Regeln sind Teil der FUP b). Die FUP b) wird erst ausgelöst wenn beide 50% Regeln die überwiegende Auslandsnutzung zeigen. Alle anderen FUPs können unabhängig davon schon vorher die Zuschläge auslösen.

  • Gibt es bei Überschreitung der FUP eine Warnung, oder läuft dann der Geldzähler im Hintergrund einfach mit?
    Gerade unbedarfte Nutzer bekommen vielleicht erst bei der nächsten Rechnung etwas davon mit.

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