EU-Roaming ab 15.6.2017: Fair Use Policy

  • Wie Wolf schon sagte, ist die EU Kommission dabei, die nationalen Regulierer dazu zu bewegen, dass solche Einfälle verhindert werden:
    https://ec.europa.eu/ireland/node/3679_en


    Ich finde auch den folgenden Satz sehr interessant:
    "From 15 June on, every existing or new contract that includes Roaming services, will become a "Roam Like at Home" (RLAH) contract by default."


    Das heißt, dass am 15.6. alle in den bestehenden Verträgen automatisch die EU-Konditionen bekommen müssen, selbst wenn momentan eine andere Roamingoption gebucht ist. Mal sehen, wie O2 das sieht :)

  • Zitat

    Original geschrieben von peterdoo


    https://ec.europa.eu/ireland/node/3679_en


    Danke für den Link! :top:

    Zitat

    Thus, under the new rules operators will not be allowed to offer only half a roaming experience to clients ('selective roaming').


    Wenn ich diesen Absatz richtig interpretiere: Nur Datenroaming abzuschalten, geht dann auch nicht. Entweder Roaming (Anrufe / SMS / Daten) oder Roamingsperre?

  • Zitat

    Original geschrieben von peterdoo
    Ich glaube es geht um was Anderes und zwar, dass nicht nur ein Teil der von der EU zugesicherten Kontingente im Roaming verfügbar wird:
    https://twitter.com/eurireland/status/837269287471570946


    Die Weiterverlinkung liest sich teilweise etwas schwammig:
    <babelfish>


    01/03/2017


    Die Kommission möchte Folgendes darauf hinweisen:


    Ab dem 15. Juni wird jeder bestehende oder neue Vertrag, der Roaming-Services beinhaltet, standardmäßig zu einem "Roam Like at Home" (RLAH) Vertrag. Neue EU-Vorschriften decken Datendienste klar ab, über Sprache und SMS. Es gibt keine Befreiung für die Datendienste, nur außergewöhnliche Grenzen bei unbegrenzten oder sehr wettbewerbsfähigen Angeboten.
    Es gibt keine Lücke, durch die ein Teil der inländischen Datenzulage als Geschenk oder Nebenleistung angesehen werden könnte und daher nicht bei Reisen ins Ausland zählen würde. Dies würde so erscheinen wie ein klarer Umgehungsfall, für den es in der Roaming-Verordnung keine Grundlage gibt.
    So wird den Betreibern unter den neuen Regeln nicht erlaubt, den Kunden nur ein halbes Roaming-Erlebnis anzubieten ("selektives Roaming").
    Die Betreiber können sich entscheiden, Aufträge ohne Roaming anzubieten oder bieten speziell entwickelte "alternative Roaming-Tarife", die außerhalb der Standard-Regime und die explizit von Kunden gewählt werden müssen. Dies ist heute der Fall, und wie wir sehen, gibt es sehr wenige Betreiber, die keine Roamingdienste anbieten. Wir erwarten nicht, dass die neuen Regeln das ändern werden.
    Die Betreiber können das Roaming-Datenvolumen auch ausnahmsweise auf mindestens das Doppelte des Datenvolumens beschränken, das durch den Wert des monatlichen Vertrags des Kunden bei der Großhandels-Roaming-Datenpreiskappe erworben werden kann, wenn die inländischen Verträge unbegrenzte Daten oder Daten zu sehr niedrigen Inlandspreisen anbieten . In solchen Fällen ist jedoch der Preis der verbrauchten Roamingvolumina immer noch der normale Inlandspreis.
    Die nationalen Regulierungsbehörden werden eine wichtige Rolle dabei spielen, dass die Regeln der Roaming-Verordnung und der Durchführungsverordnung nicht umgangen werden. Dies bedeutet auch eindeutig Verpflichtungen zur Überwachung der irischen Regulierungsbehörde.
    Die Kommission arbeitet derzeit an den nationalen Regulierungsbehörden in BEREC zusammen, um detaillierte Anleitungen zu liefern, wie Roam Like at Home (RLAH) auf Einzelhandelsebene eingeführt werden kann. Wir arbeiten eng mit den Verbraucherorganisationen in der EU (BEUC) zusammen.


    </babelfish>


    Da wird die Auslegung von Telefonica recht spannend.
    Oder der "ALDI-TALK" Thread raucht ab.....


    -bas-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
    -------------------------------
    Vodafone Callya Smartphone Special/Fonic/T-xtra/

  • peterdoo


    Ja, ich verstehe was du meinst: Laut Three soll das "All You Can Eat" Datenvolumen nur im Inland gelten.


    Wenn ich aber den von dir zitierten Absatz lese ...

    Zitat

    From 15 June on, every existing or new contract that includes Roaming services, will become a "Roam Like at Home" (RLAH) contract by default. New EU rules clearly cover data services, along voice and SMS. There is no exemption for the data services, only exceptional limits in case of unlimited or very competitive offers.


    ... würde ich dasselbe vermuten, wie ich oben schonmal geschrieben hatte. Entweder Roaming (also alles, egal ob Anrufe / SMS / Daten) oder komplette Roamingsperre (Anrufe / SMS / Daten).

  • hier laufen 2 Sachen durcheinander:


    1.) Ein Provider kann eine FUP-Nachhaltigkeitsklausel für sich in Anspruch nehmen bei einem sehr günstigen Tarif. D.h. er muss dann NICHT sämtliche Inklusivleistungen ohne Aufpreise herausgeben, sondern nur so knapp 5GB für ein 20€ Paket oder gut 2GB für ein 10€-Bündel.


    2.) Ein Provider kann nicht versuchen, diesen Anteil weiter zu drücken, indem er z.B. die Inklusivleistungen des Pakets minimiert und sie outsourced z.B. als Bonus oder "Datensnacks" oder was auch immer.


    Also ganz klar alle Inklusivleistungen müssen ohne Aufpreise im Roaming freigegeben werden (falls Roaming existiert), bei günstigen Datenpaketen (z.B. den echten Flatrates) dürfen aber Grenzen gezogen werden.


    Ob T-Mobile Austria mit einer teilweiser Abschaltung des Roamings (nur für Daten) durchkommt oder sonstige Spielchen gelingen, werden wir noch sehen und hängt letzendlich an den nationalen Regulierern, die aber Druck aus Brüssel haben, sich das nicht gefallen zu lassen.


    Roamt einer, dann gelten die Regeln. Roamt einer nicht, dann natürlich nicht. Ob jetzt dies insgesamt nur gilt, oder auch für alle 3 Möglichkeiten (Sprache, SMS, Daten) getrennt gesehen werden kann, geht aus den Regeln nicht hervor. Denn dadurch würde ja eine generelle Roamingpflicht für einen Provider entstehen, wenn er z.B. nur SMS-Roaming anbietet. Daran wurde sicher bei der Abfassung wohl auch nicht gedacht, da es diesen Fall in Europa bisher gar nicht gab. Und diese Lücke testet die gute Deutsche Telekom in Österreich wohl aus. Mich wundert nur, dass Drillisch hier noch nicht draufgekommen ist :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    [....]


    Roamt einer, dann gelten die Regeln. Roamt einer nicht, dann natürlich nicht. Ob jetzt dies insgesamt nur gilt, oder auch für alle 3 Möglichkeiten (Sprache, SMS, Daten) getrennt gesehen werden kann, geht aus den Regeln nicht hervor.


    Bisher glaubte ich immer beim Roaming ganz oder garnicht.
    Was denn im "Billing" geschieht ist ein anderes Paar schuhe.


    Zitat

    Denn dadurch würde ja eine generelle Roamingpflicht für einen Provider entstehen, wenn er z.B. nur SMS-Roaming anbietet. Daran wurde sicher bei der Abfassung wohl auch nicht gedacht, da es diesen Fall in Europa bisher gar nicht gab. Und diese Lücke testet die gute Deutsche Telekom in Österreich wohl aus.


    Dann testen wir das hier mit ALDI-Talk aus.
    Ankommende Gespräche in der EU (und IMHO CH) sind (noch!) kostenlos.
    SMS Empfang ist ja auch im Roaming ohne Berechnung.


    Und so rockig sind die beiden EU Optionen bei ALDI auch nicht.


    Aber es ist und bleibt spannend.


    Gruss
    -bas-

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  • Die meisten Aldi Tarife sind ja im EU-Vergleich gar nicht so günstig. Da wird O2 sicherlich bei (fast) allen das Roaming zuschlagsfrei machen können.


    Die Trennung SMS/Voice/Daten gab es in den bisherigen EU-Roamingverordnungen immer. Ich glaube nicht, dass irgendwo steht, dass man alles anbieten müsste. Wenn man bedenkt, dass in den meisten Ländern die GSM/UMTS Netze schon jetzt langsam immer weniger Bandbreite haben und in 3 Jahren in einigen Ländern UMTS abgeschaltet wird und Voice/SMS Richtung LTE/WiFi gehen, wird die eventuelle Trennung für die Anbieter immer schwieriger.


  • 1. Zitat: BEREC Report on the wholesale roaming market


    Die BEREC hat also schon 2016 festgestellt, daß die verfügbaren Angebote NICHT den Regelungen der neuen EU-Roaming-Verordnung (gültig ab 15.06.2017) entsprechen. Ein Grund war, daß bestimmte Angebote nur Datenroaming, andere wiederum nur Sprach- / SMS-Roaming enthielten.


    Zitat

    Separate sale of regulated retail roaming services


    1. Domestic providers shall enable their customers to access regulated voice, SMS and data roaming services, provided as a bundle by any alternative roaming provider.


    Neither domestic nor roaming providers shall prevent customers from accessing regulated data roaming services provided directly on a visited network by an alternative roaming provider.


    2. Zitat: Regulation (EEC) No 531/2012


    2014 gab es schonmal eine Regelung, daß der Provider dem Kunden die Möglichkeit geben muss, ein Gesamtpaket an Sprache, SMS, Daten bei einem alternativen Roaming Provider buchen zu können.


    Zitat

    As of 15 June 2017, consumers will be able to use their mobile device when travelling in the EU, paying the same prices as at home, i.e. to "Roam like at Home". Any voice call, SMS and data session made while travelling abroad in the EU will be deducted from the monthly package of minutes, SMS and data in the home country with no extra charges. This means the end of roaming charges as travellers have experienced them so far.


    3. Zitat: European Commission - Fact Sheet


    Roam Like At Home = Sprache, SMS, Daten


    Ob die Provider das in Zukunft so umsetzen werden, steht auf einem anderen Blatt.

  • Die BEREC (also der europ. Regulierer) hat nun die "Guidelines" für die Roamingnovellierung für die nationalen Regulierer veröffentlicht:
    http://berec.europa.eu/eng/doc…egulation-eu-no-531_0.pdf Leider liegt der Text nur auf englisch vor.


    Auf 39 Seiten werden den nationalen Regulierern genau die Vorschriften erklärt. Ich habe darin nichts richtig Neues finden können. Die Regeln werden aber an vielen Beispielen erläutert.
    Es gibt wohl 3 FUPs für die Betreiber, wenn man das so zusammenfassen kann:
    - die "normal residence and stable links", die nach ein paar Monaten zu Aufpreisen führen kann, wenn man keine stabilen Bindungen zum Roamingland nachweisen kann.
    - die "offenen Datenpakete", die bei billigen Tarifen im Roamingvolumen zu Inlandspreisen begrenzt werden dürfen.
    - und eine allgemeine "Befreiung" (= derogation) für Betreiber, die zeigen können, dass Roam like at home für sie nicht wirtschaftlich ist.


    An einer Stelle wird aber gesagt, dass ein Provider nur eine FUP, nicht verschiedene anwenden darf. Da wohl viele in den Billigländern auf die Volumenbegrenzung gehen, halte ich die "stable Links"-Regelung weiter für sehr aufwändig und wenig praktikabel. Wie viele eine komplette "Derogation" beantragen, bin ich auch gespannt.
    Es wird auch noch mal klar gesagt, dass man Roaming nicht anbieten muss. Mal sehen, wie viel Roam like at home für den Konsumenten dann übrig bleibt....


    Ich habe jetzt zum ersten Mal die "Strafen" bei "Missbrauch" verstanden:
    - der Betreiber darf einen Aufpreis bis zum max. Großhandelspreis + Steuern nehmen.
    - aber da darf ein nationaler Tarif darunter liegen
    - der Gesamtpreis (von Aufpreis und nationalen Tarif) darf die Obergrenzen von 2015 nicht überschreiten

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