Hallo,
bei teltarif.de (Link) wurde ja bekannt gegeben, dass die Bundesnetzagentur entschieden hat, dass im Nahbereich nur ausbauen darf, wer mindestens 33% versorg/ausgebaut hat.
Wie muss man das verstehen.
Folgendes Szenario: Telekom betreibt einen Hvt. Im Ort steht ein Kvt. Im Ort sind DSL 2.000 RAM maximal über Kupferkabel verfügbar.
Im Nachbarort speist ein Glasfaseranbieter über das DSLAM und den Kvt schnelles Internet in das Kabelnetz der Telekom. Ist die Errichtung eines DSLAM und die Einspeisung in das Kabelnetz meines Ortes nun nicht mehr möglich, weil die BNetzA so entschieden hat?
Wie muss ich die Entscheidung der BNetzA verstehen?