Wohnung bar bezahlen und Kredit im Nachhinein nehmen - Bitte um Hilfe

  • Zitat

    Original geschrieben von Dr.Beer Ich blicke nicht so richtig mit Hypothek/Darlehen etc. durch - habt ihr hier etwaige Tipps?


    Bei einer vermieteten ETW kannst Du ja die Kreditzinsen von der Steuer absetzen.
    Das lohnt sich aber nur, wenn Du Dein Bargeld nach Steuern besser anlegen kannst, als Du nach Steuern an Kreditzinsen zahlst.


    Du wirst nicht darum herum kommen, einen (Steuer)Berater zu konsultieren.


    Ich neige dazu, Dinge lieber bar zu bezahlen (und einen Haufen Overheadkosten einzusparen; angefangen von Notarkosten über Gerichtskosten etc.), und nur wenn es sein muss später bei Bedarf zu beleihen.

  • Für mich ist die Geschichte nicht schlüssig. Wer kauft denn eine Immobilie und strebt gleichzeitig einen Kredit an mit völlig ungewissen Ausgang und Höhe? Und wieso beantragen nicht alle 3 Eigentümer zusammen einen Kredit bei der Bank und teilen sich die Tilgung prozentual?

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Und wieso beantragen nicht alle 3 Eigentümer zusammen einen Kredit bei der Bank und teilen sich die Tilgung prozentual?


    Weil dann jeder einzelne Gesamtschuldnerisch haftet und im Extremfall sogar bürgt und wer will das schon?

  • Uiuiui, suche Dir ggf. eine Beratung. Kann gerne helfen per pn. Besteht ggf. ein Vorkaufsrecht der Gemeinde nach § 24 BauGB ff.? An Wohnungen besteht es nicht, an Grundstücken mit Häusern kann es bestehen.


    Zuerst Banken anfragen ohne Schufa-Anfrage, ganz wichtig, nicht vergessen, kann schlimme Folgen haben, wenn Du nur mal anfragst ohne Hinweis: Immobilienkaufkredit liegt bei unter 1% Zinsen. Möbelkauf- und Renovierungskredite teilweise bei 5% Zinsen. Verbraucherkredite für Autos von den Autohäusern können günstiger sein. Für Ratenzahlungen von TV o.ä. selbst vergleichen. Für den Immobilienkredit wird in der Regel eine Grundschuld erforderlich mit notarieller Beurkundung und Grundbucheintrag. Kosten vergleichen.


    Du kannst eine Wohnung auch finanzieren, wenn es die im Grundbuch noch nicht gibt, sie muss es halt auf dem Papier geben.


    Weiter denken: Grunderwerbsteuer möglichst nur einmal zahlen. Am Besten auch hier beraten lassen.


    Für die Aufteilung des Hauses in Wohnungen brauchst Du eine Abgeschlossenheitsbescheinigung von der Bauaufsicht. Hier rate ich, das Gespräch zu suchen und nach einem Zeitplan zu fragen. Hast Du alle Baupläne zur Hand?


    Wie lange kann Dein Verkäufer warten bis Geldeingang?


    Zeitlich sollte es so ablaufen:


    1. Vorabklärung bei der Bauaufsicht wegen Abgeschlossenheitsbescheinigung, liegt am Besten vor Beurkundung aller Dinge vor
    2. Vorabklärung bei der Hausbank, Direktbank überlegen wegen erhöhtem Beratungsbedarf
    3. Einigung über das Procedere mit dem Verkäufer, am Besten schriftlich in einem LOI oder sonstigem Papier
    4. ganzes Geschäft in einer großen Urkunde ist am Besten für Euch: Aufteilung durch den aktuellen Eigentümer gem. Abgeschlossenheitsbescheinigung, Verkauf aller neu zu bildenden Wohnungen an die neuen Wohnungeigentümer, ggf. Rücktrittsrecht, wenn ein Wohnungkauf scheitert.
    alternativ, wenn Banken mitmachen: Verkauf des Hauses an alle neuen Miteigentümer und Aufteilung nach § 3 WEG, dass Sondernutzungsrechte an der jeweiligen Wohnung eingeräumt werden
    - Regelung in der Urkunde, was zuerst im Grundbuch eingetragen werden soll, bzw. ob auch die Aufteilung in Wohnungen im Grundbuch eingetragen werden soll, bevor der Kaufpreis für das Haus fällig wird - je nach Grundbuchamt kann es zwischen 2 und 6 Wochen dauern
    - Grundschuldbestellungen (wenn von Bank gefordert) an den noch zu bildenen Wohnungen
    5. dann sind die Wohnungen im Grundbuch gebildet, die Grundschulden mit Zustimmung des Verkäufers eingetragen, der Kaufpreis wird fällig
    6. Bank zahlt direkt an den Verkäufer, alle sind glüclich
    7. Bargeld für Renovierung und Möbel ausgeben.


    Klar gibt es auch Steuersparmodelle, in dem jeweils die Nutzer der Wohnungen nicht Eigentümer sind. Gibt ggf. im Familienstreit dann Streß.


    Hypothek=Grundbucheintrag zur Absicherung eines bestimmten Darlehens=sehr selten
    Grundschuld=Grundbucheintrag zur Absicherung aller Darlehen der Bank an den Darlehensnehmer, oft erstmals mit Immobilienerwerb=üblich
    Darlehen=Kredit

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