Bei winsim sieht es nach dauerhaft aus. Auf der Homepage steht nichts von einer Teuerung nach 24 Monaten.
Beim Angebot von Discoplus denke ich, daß es nach 24 Monaten teurer wird. Es scheint wie ein Sonderangebot von check24 zu sein.
Mofilfunk-Flat ohne Datenvolumen
-
-
-
Nein, der Preis des Check24-Tarifs ist ebenfalls dauerhaft gültig. Hatte das Angebot ganz vergessen, gibt es seit Monaten, aber eben nur, soweit ich weiß, über Check24.
-
Durch den höheren Anschlusspreis lohnt sich der Discoplus-Tarif auf Check24 doch erst nach 30 Monaten. Bis dahin ist der Simplytel-Tarif günstiger.
In zweieinhalb Jahren kann auf dem Mobilfunkmarkt viel passieren, da kann man dann beim Discoplus-Tarif nicht reagieren. Ebenso wenig, wenn es Probleme mit dem Anbieter gibt und man gerne weg möchte. (Oder es gibt eine Veränderung im persönlichen Bereich: Man zieht um und in der neuen Wohnung ist kein Netz. Oder wechselt den Arbeitgeber und der Handyvertrag des neuen Arbeitgebers ist nicht so großzügig bemessen oder darf nicht privat genutzt werden.)
Man ist 24 Monate gebunden, hat aber natürlich auch erstmal 24 Monate Tarifsicherheit, während man bei Simplytel zumindest theorethisch gekündigt werden könnte.Zudem ist bei Simplytel auch noch die SMS Flatrate innerhalb Deutschlands dabei, falls man doch mal ein paar SMS schreibt.
Das muss man abwägen, doch ich persönlich würde wohl zu Simplytel tendieren.
-
Zitat
Original geschrieben von Earl Grey
Durch den höheren Anschlusspreis lohnt sich der Discoplus-Tarif auf Check24 doch erst nach 30 Monaten. Bis dahin ist der Simplytel-Tarif günstiger.Erscheint mir jetzt auch wenig sinnvoll. Bisher hatte ich auch immer ein Handy mitfinanzieren lassen, aber da die Anbieter eh kein DualSIM im Programm haben, muss ich das Telefon eh gesondert kaufen. Und wenn da monatlich kündbar ist, kann man damit eh nicht viel falsch machen.
(jetzt muss ich nur noch aus dem schei** 1&1 Vertrag rauskommen. Die meinen nämlich gerade, dass ich da nochmal hätte anrufen müssen, damit sie meine Kündigung akzeptieren *grmpf*)
-
Zitat
Original geschrieben von 2sound.de
Jetzt muss ich nur noch aus dem schei** 1&1 Vertrag rauskommen. Die meinen nämlich gerade, dass ich da nochmal hätte anrufen müssen, damit sie meine Kündigung akzeptieren *grmpf*Hast du telefonisch gekündigt oder wie? Die oftmals geforderte Schriftform lässt sich ja bei Post, Email/Kontaktfomular und eigentlich sogar SMS zumindest dann nicht von der Hand weisen, wenn auch der Anbieter diese Kanäle nutzt. Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung oder Rückrückrückbestätigung. Schon durch die Erwähnung solcher Ideen für konkrete Fälle wird letztlich nur die rechtzeitige und akzeptierbare Kündigung bestätigt. (-;=
-
Zitat
Hast du telefonisch gekündigt oder wie?
Ne über deren Portal... Und in der "Kündigungsbestätigung" stand das irgendwo drin, dass ich die zurückrufen soll.Ich hatte denen erstmal eine böse Mail geschrieben und sie darauf hingewiesen, dass eine Kündigung auch ohne Rückruf gültig ist, hab ihnen mit einer negativen Feststellungsklage gedroht. Vielleicht mache ich das sogar, wenn sie sich quer stellen (bin gerade echt angepi**t), ist garnicht sooo teuer, da der Streitwert hier relativ gering sein dürfte.
Rechtlich haben sie da eigentlich keine Chance. Ärgerlich ist das aber trotzdem.
-
Hm. Aus den AGB von 1&1:
Zitat3.6. Kündigungen haben stets in Schriftform oder alternativ den im Kundenportal angegebenen Weg zu erfolgen (https://mein.1und1.de).
Wenn im Kundenportal darauf hingewiesen wird, dass du die Kündigung telefonisch bestätigen musst, haben sie erst einmal nichts falsch gemacht. -
Zitat
Wenn im Kundenportal darauf hingewiesen wird, dass du die Kündigung telefonisch bestätigen musst, haben sie erst einmal nichts falsch gemacht.
a) Das ist eine unerwartete Klausel. Da hat man gute Karten.
b) Ist eine "Kündigung" per Definition immer einseitig. Sonst dürfen sie es nicht "Kündigung" nennen.
c) Mobilcom ist damit auch nicht durchgekommen (da hat die VZ eine Feststellungsklage gewonnen) -
-
Nur nochmal abschließend, falls das jemand liest:
Nachdem ich mit einer negativen Feststellungsklage gedroht und 1&1 nochmal mit entsprechend deutlicheren Worten darauf hingewiesen habe, dass eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, haben sie nachgegeben und mir eine Kündigungsbestätigung geschickt.Gruß, Dave
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!