Das ging schnell, defintiv keine weiteren Note7 mehr....
Samsung Galaxy Note 7 vorbestellbar mit Gear VR im Set
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Gibt es eigentlich eine gleichwertige Alternative (also Handy mit gleichen oder ähnlichen Stift-Funktionen)?
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Nein, nur die bisherigen Note-Geräte. Das Note 5 gab es in Deutschland nie, bleibt noch das Note 4 welches ich immer noch habe.
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Zitat
Original geschrieben von gido_gtupid
Noch jemand hier, der (schon länger, also kein Widerruf mehr möglich) einen Mobilfunkvertrag mit Note 7 als subventionierter Hardware abeschossen hat?Was macht ihr :confused:
Hallo,
Ich habe auch einen Vertrag mit dem Note 7 und VR-Brille abgeschlossen.
Habe schon einen Monats-Beitrag bezahlt und noch nicht mal die Sim-Karte.
Jetzt gibt es auch das Note 7 nicht!!!Werde meinen Händler anschreiben und Geld (899,00 Euro+ 99,00 Euro ,war ja die Preisempfehlung von Samsung für das Note 7 und die VR Brille) fordern.
Ein anderes Handy möchte ich nicht ,werde erst mal mein Note 4 Edge behalten und auf das Note 8 warten.Bin gespannt, ob ich damit durchkommen.
Müsste doch funktionieren, da ich einen Vertrag mit den zwei Geräten abgeschlossen habe. -
Hallo!
Damit kommst Du nicht durch. Du kannst nur den Schaden fordern der Dir tatsächlich entstanden ist. Was Du machen kannst ist den Vertrag außerordenlich zu kündigen, und bereits gezahlte Beträge zurückzufordern da noch keine Leistungen erfolgt sind und somit keine Zahlungspflicht besteht. Bei einer Vertragsverlängerung hat eine außerordentliche Kündigung allerdings zur Folge dass der ursprüngliche Vertrag wiederhergestellt werden wird/kann, Du also den ursprünglichen Vertrag weiter bedienen musst.
Gruß, René
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O2 My Handy / Note 7
Guten Morgen
Hat jemand schon eine Erfahrung bzg. Austausch / Rückerstattung oder Auflösung des O2 My Handy Vertrags ? Hab diesbezüglich von O2 noch keine Antwort erhalten .
Kann ja nicht sein monatlich für ein Gerät zu bezahlen das ich seit Anfang September nicht nutzen kann . -
1. Du hast ein außerordentliches Kündigungsrecht.
2. Da das Gerät nicht geliefert werden kann muss auch der Vertrag vom Kunden nicht bedient werden.
3. Ein Ersatzgerät muss man nicht akzeptieren. Es gibt ja auch keines welches mit dem Note vergleichbar ist. Der S-Pen ist ein Alleinstellungsmerkmal welches kein anderer Hersteller bietet. Daher ist es auch nicht möglich ein vergleichbares Gerät zu liefern.
Somit ist der Vertrag seitens des Mobilfunkanbieters nur teilweise erfüllt. Es besteht somit ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei Vertragsverlängerungen wird allerdings, wie ich bereits erwähnte, eventuell oder sehr wahrscheinlich der vorherige Vertragszustand widerhergestellt. Man muss also den alten Vertrag weiterhin bedienen. Ob das besser ist möchte ich bezweifeln.
O2 eine Frist setzen. Da O2 aber nicht liefern kann wird es wohl auf eine außerordentliche Kündigung hinauslaufen. Oder Du bleibst beim "neuen Vertrag" und versuchst ein anders Mobiltelefon zu Deinen Wunschbedingungen zu bekommen.
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Das Gerät habe ich ja schon Anfang September erhalten und von Samsung wurde auch das Gerät getauscht ! Sitze jetzt wie so viele vor einem unbrauchbaren Gerät :confused: :mad:
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Das Gerät kannst und solltest Du zurückgeben. Durch die Rückrufaktion steht Dir ein unbeschränktes Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zu. Das Geld für das Gerät bekommst Du ohne Abzug zurück, eine Nutzungspauschale ist m.E. unzulässig.
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Zitat
Original geschrieben von dragon-tmd
Schwachsinniger Artikel ohne Quellenangabe eines "Deutschsprachiges Underground-Portal mit Suchmaschine, Topliste, Informationen rund um Cracks und Serials sowie einem Diskussionsboard...."Sowas zu zitieren ist schon strafbar
Na, die Realität belehrt uns wohl eines Besseren.... Ach die armen Samsung Fanboys....
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