ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Nein, das ist nicht richtig was du schreibst.
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Ach,und zu §25 -3a FEV fällt dir dann auch gleich wieder etwas ein,warum mit abgelaufnen Führerschein man (frau auch) eben nicht ohne Führerschein/Fahrerlaubnis fährt?
Wie soll der "gemeine Verkehrspolizist" erkennen ob der/die angetroffne FahrzeugführerIN einfach nur "Schusselig" ist und die Verlängerung/Erneuerung verpasst hat oder gänzlich einen Verzicht ausübt.
Ich lese daraus,das mit ungültigen Führerschein erstmal keine Fahrererlaubnis besteht bis eben ein neuer Führerschein beantragt und ausgehändigt ist.
-bas-