Fahrerlaubnis und Sehkraft

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Nein, das ist nicht richtig was du schreibst.


    [....]


    Ach,und zu §25 -3a FEV fällt dir dann auch gleich wieder etwas ein,warum mit abgelaufnen Führerschein man (frau auch) eben nicht ohne Führerschein/Fahrerlaubnis fährt?


    Wie soll der "gemeine Verkehrspolizist" erkennen ob der/die angetroffne FahrzeugführerIN einfach nur "Schusselig" ist und die Verlängerung/Erneuerung verpasst hat oder gänzlich einen Verzicht ausübt.


    Ich lese daraus,das mit ungültigen Führerschein erstmal keine Fahrererlaubnis besteht bis eben ein neuer Führerschein beantragt und ausgehändigt ist.


    -bas-

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  • Zitat

    Original geschrieben von flensi
    ....
    Ganz normal mit deiner C/CE etc Berechtigung verlängern lassen wegen der Pläne im Rentenalter.
    ...


    Für den P-Schein ist das leider nicht so einfach, denn


    Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Busfahrer sind am die "Gearschten" weil die mit ? 60 ? zur MPU müssen.


    gilt ab 60 auch für den P-Schein (FeV Anlage 5).


    Das ist auch der Grund, warum ich ihn dann nur noch verlängern lassen werde, wenn ich ihn aller Voraussicht nach auch tatsächlich benötige.


    Denn:
    In der Vergangenheit diente er im Wesentlichen der Erfüllung ehrenamtlicher Aufgaben und gelegentlich für Aushilfstätigkeiten bei Unternehmern im privaten Bekanntenkreis, die herausgefunden hatten, dass ich einen solchen Schein besitze.


    Wird der Aufwand für die Verlängerung zu groß, sind halt andere dran. So ist das Leben ...



    Edit flensi:
    In Sachen Unterscheidung Führerschein/Fahrerlaubnis hat phonefux Recht. Leider ist diese (nationale) klare Unterscheidung auf EU-Ebene (wo halt viele Nationen mitmischen) nicht so eindeutig. Gerade deshalb muss der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht besonders wachsam sein.


    Wer sich in diesem Bereich nicht wirklich auskennt, fragt besser Fachleute ... also den TT. :p


    Deine praktischen Tipps entwertet das aber auf keinen Fall! Vielen dank dafür. :top:


  • Naja,für dein "grosses WoMo" verlängerst dann eben bei Bedarf nur noch den Führerschein solange der Arzt sein o.K gibt.


    Zitat

    Denn:
    In der Vergangenheit diente er im Wesentlichen der Erfüllung ehrenamtlicher Aufgaben und gelegentlich für Aushilfstätigkeiten bei Unternehmern im privaten Bekanntenkreis, die herausgefunden hatten, dass ich einen solchen Schein besitze.


    Tja,meinen CE setze ich auch nur gelegentlich ein falls bei jemanden die Lenkzeit nicht mehr ausreicht und wenn ich Zeit habe den zwischen Hamburg und Padborg zwecks Fahrzeugswechsel ein "Wochende an der Bahn" zu ersparen.
    Richtig Geld verdienen lässt sich damit zumindest hier nicht mehr.


    Zitat

    Wird der Aufwand für die Verlängerung zu groß, sind halt andere dran. So ist das Leben ...


    Es sind eben die Kosten.
    Führerschein,ADRFortbildung ggf. neue Brille-da muss das Verhältnis Kosten zu Nutzen schon passen.


    Gruss
    -bas-

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  • Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Ach,und zu §25 -3a FEV fällt dir dann auch gleich wieder etwas ein,warum mit abgelaufnen Führerschein man (frau auch) eben nicht ohne Führerschein/Fahrerlaubnis fährt?


    Wie soll der "gemeine Verkehrspolizist" erkennen ob der/die angetroffne FahrzeugführerIN einfach nur "Schusselig" ist und die Verlängerung/Erneuerung verpasst hat oder gänzlich einen Verzicht ausübt.


    Ich lese daraus,das mit ungültigen Führerschein erstmal keine Fahrererlaubnis besteht bis eben ein neuer Führerschein beantragt und ausgehändigt ist.

    Ja, fällt mir. ;) Das was du daraus liest, steht da nicht. Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis (geht auch heute schon) ist ausdrücklich zu erklären und wird dann auch ins Fahrerlaubniszentralregister eingetragen. Darin, dass jemand ohne Führerscheindokument fährt (weil er ihm gestohlen wurde, er ihn weggeworfen hat oder er nicht mehr gültig ist) kann kein Verzicht gesehen werden.


    Es könnte allerdings zukünftig so laufen, dass die Führerscheinbehörden bei abgelaufenem Führerschein nach einer gewissen Zeit (ggf. nach Aufforderung, entweder einen neuen Führerschein zu beantragen oder den Verzicht auf die Fahrerlaubnis zu erklären) bei Untätigkeit des Erlaubnisinhabers dies als Verzicht werten und diesen dann auch ins Register eintragen. Das wäre allerdings rechtlich nicht unproblematisch.


    Keinesfalls gibt es da einen Automatismus Nichtverlängerung = Verzicht. Dann müsste man ja tatsächlich nach Ablaufen des Führerscheins eine neue Fahrerlaubnis beantragen (= den "Führerschein" neu machen), denn einmal drauf verzichtet, ist die Fahrerlaubnis endgültig weg.

  • Zitat

    Original geschrieben von flensi
    ...
    Wie soll der "gemeine Verkehrspolizist" erkennen ob der/die angetroffne FahrzeugführerIN einfach nur "Schusselig" ist und die Verlängerung/Erneuerung verpasst hat oder gänzlich einen Verzicht ausübt.
    ...


    Du übersiehst, dass in vielen Bundesländern (darunter NRW) ausschließlich noch Akademiker für diese Aufgaben eingesetzt werden. :p


    Und nein ... das ist wirklich kein Witz ...

  • Interessante Auslegung :D


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  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Du übersiehst, dass in vielen Bundesländern (darunter NRW) ausschließlich noch Akademiker für diese Aufgaben eingesetzt werden. :p


    Und nein ... das ist wirklich kein Witz ...


    Oh <grosserbraunerübelriechenderhaufen>!
    Das ist Richtig Schlimm. :D:D:D


    -bas-

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  • Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Interessante Auslegung :D
    ...


    Es ist aber wirklich so.


    Die Fahrerlaubnis ist ein (Dauer-)Verwaltungsakt, der Führerschein lediglich eine Urkunde, die die Existenz dieses Verwaltungsakts nach außen dokumentiert.


    Auch so ist das Leben. ;)



    Edit:
    Geht die Urkunde verloren oder verliert sie wegen Zeitablaufs ihre Außenwirkung, hat das auf die Bestandskraft des Verwaltungsakts (Fahrerlaubnis) keinen Einfluss.


  • 1. wusste ich bis jetzt nicht
    2. ist schon zulange her und zu teuer bei Selbstzahlung
    3. ging mir auch so und mit den 2 Brillen währe ich gleich die Treppe abgestürzt.
    Ich habe dann gleich eine Gleitschtbrille mit Entspiegelung und veränderbarer Tönung machen lassen ist zwar Teuer ,aber man braucht keine Sonnenbrille mehr
    4. Ohne geht nichts mehr

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