Fahrerlaubnis und Sehkraft

  • Aktuell habe ich ein Problem:


    Wie in den vergangenen Jahren wollte ich meinen "Darf-Schein" zur Personenbeförderung verlängern lassen. Leider stellte sich bei Sehtest heraus, dass meine Sehkraft für den normalen Führerschein vollkommen ausreichend ist, ich die erhöhten Anforderungen an die Sehkraft beim Personenbeförderungsschein aber nicht erfülle.


    So bescheinigte der beim zugelassene Arzt dann auch, dass die Sehkraft für die beantragte Fahrerlaubnis nicht ausreichend ist und ich ein Brille benötige.


    Die Sachbearbeiterin beim SVA verlangt nun, dass ich auch einen neuen "normalen" Führerschein beantrage, der eine Verpflichtung zum tragen einer Brille enthält. Im P-Schein sei ein entsprechender Eintrag nicht vorgesehen. Außerdem sei dem SVA nun bekannt, dass ich eine Brille benötige, so dass ohnehin ein neuer Führerschein ausgestellt werden müsse. Das stimmt so aber nicht (siehe oben).


    Dass der P-Schein einen entsprechenden Eintrag nicht vorsieht, ist natürlich ein Dilemma.


    Daher
    Was nun? Gibt es eine technische Lösung für mein Problem?



    Edit:
    Die Brille, die ich aufgrund der Messwerte nun habe, benötige ich im wahren Leben nicht. Ihr Effekt in der Ferne ist eher gering ... allerdings sehe ich bei Tragen dieser Brille im Nahbereich (also im Fahrzeug) alles unscharf. Nicht einmal den Kilometerstand im Tacho kann ich ohne Schwierigkeiten lesen. Wenn im Fahrzeug alles unscharf ist, macht mich das irgendwie irre. Der Arzt sagt, darauf komme es nicht an, wichtig sei nur das sehen in der Ferne. :(

  • lass dir doch von dem arzt bescheinigen, dass die sehkraft für den normalen führerschein ausreichend ist? das sollte ja kein problem sein und dann müsste das auch der führerscheinstelle ausreichen?

  • Angeblich ist es technisch nicht anders möglich, als die Brille im "normalen" Führerschein einzutragen. Ganz unabhängig davon, ob ich die Anforderungen für die normale Fahrerlaubnis erfülle oder nicht. :(

  • dann wende dich an den sachgebietsleiter und teile ihm mit, dass technische probleme der führerscheinstelle nicht deine probleme sind. wenn es dafür eine rechtsvorschrift gibt, dann möge man dir diese mitteilen.
    notfalls würde ich mich auf einen kompromiss einlassen, dass die brille im führerschein eingetragen wird, dies jedoch mit einem offiziellen schreiben der führerscheinstelle und entsprechender erklärung nichtigkeit erfährt. in der hoffnung, dass herr schnittlauch das bei einer kontrolle versteht.

  • Was spricht gegen eine Brille? :cool:
    Schreibst doch selbst, dass Dein Nahfeld suboptimal zu betrachten ist.


    migolf

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  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Was spricht gegen eine Brille? :cool:
    Schreibst doch selbst, dass Dein Nahfeld suboptimal zu betrachten ist.
    ...


    Gegen die Brille spricht, dass das Nahfeld mit Brille unscharf ist. Ohne Brille sehe ich im Nahbereich perfekt

  • Da hab ich mich doch trotz Sehhilfe verlesen...
    In verstehe übrigens, dass man seine Makellosigkeit ungern verliert. Trotzdem empfinden viele das Autofahren nach Ausgleich der "Sehschwäche" als deutlich angenehmer, gerade bei Dunkelheit. Der Beschreibung nach ist die Ferne jedoch überkorrigiert bei Dir.


    Ich schweife ab.
    Ärgerlich ist dennoch, da stimme ich Dir zu!


    migolf

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  • Zitat

    Die Behörde wird sich vermutlich auf den §12/8 FeV hinbewegen:


    Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Fahrerlaubnisbewerber die Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nicht erfüllt oder dass andere Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens anordnen. § 11 Abs. 5 bis 8 gilt entsprechend, § 11 Abs. 6 Satz 4 jedoch mit der Maßgabe, dass nur solche Unterlagen übersandt werden dürfen, die für die Beurteilung, ob Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, erforderlich sind.


    Der Vermerk lautet in der Regel ja nicht "Brille" sondern "geeignete Sehhilfe" o. ä. - und selbst wenn Du keinen solchen Vermerk drin hast, greift ohnehin die Anlage 6, in der es mehrfach heißt, dass Fehlsichtigkeiten korrigiert werden müssen (soweit möglich/verträglich).


    Der Sachbearbeiter denkt letztendlich doch logisch: Wenn Dir bei der Personenbeförderung eine Sehhilfe zugemutet werden kann/muss (bekanntgewordene Tatsache), wieso sollte sie Dir dann im normalen Straßenverkehr schaden?

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Die gleichen erhöhten Anforderungen an die Sehkraft gelten für Lkw- und Bus-Führerscheine. Da stellt sich das gleiche Problem. Aber auch da wird die erforderliche Sehhilfe immer für alle Klassen eingetragen, nicht nur beschränkt auf die Klassen C/D.


    Wenn man eine erweitere Fahrerlaubnis für Lkw/Bus/Personenbeförderung haben will, muss man damit leben, dass die Beschränkungen dann auch für die niedrigeren Klassen gelten.


    Eine andere Frage ist dann, welche materiell-rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn man trotz Eintragung ohne Sehhilfe fährt, falls man diese tatsächlich nicht braucht. Mir ist da ein (älteres) BGH-Urteil in Erinnerung, wonach es nicht auf den Eintrag, sondern auf das tatsächliche Erfordernis ankommt. Sprich: Ist die Brille eingetragen, obwohl man diese nicht (mehr) braucht, begeht man keine Ordnungswidrigkeit und es hat auch im Fall eines Unfalls keine straf- oder zivilrechtlichen Folgen. Das gleiche würde gelten, wenn trotz anderslautendem Eintrag die Sehhilfe für die Klasse B zu keinem Zeitpunkt erforderlich war. Ich weiß aber nicht, ob das noch Stand der Rechtsprechung ist.


    Edit: Dieses Beschluss meinte ich: https://beck-online.beck.de/?v…Fcont%2FNJW.1984.65.1.htm

  • Re: Fahrerlaubnis und Sehkraft


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau Die Brille, die ich aufgrund der Messwerte nun habe, benötige ich im wahren Leben nicht. Ihr Effekt in der Ferne ist eher gering ... allerdings sehe ich bei Tragen dieser Brille im Nahbereich (also im Fahrzeug) alles unscharf. Nicht einmal den Kilometerstand im Tacho kann ich ohne Schwierigkeiten lesen.


    Deine Augen sind also so schlecht geworden, dass sie den Effekt einer laut Deinem Posting eher schwachen Fernsichtbrille für das Sehen im Nahbereich nicht mehr kompensieren können :eek:.


    Du solltest dringend zum Augenarzt gehen, und Dir danach eine für das Fahren im Auto optimale Gleitsichtbrille anfertigen lassen.

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