Problem mit Preisbörse24 und iPhone SE

  • Zitat

    Original geschrieben von KOSAND
      Timba: Wie meinst Du das? Nur, weil Apple das Gerät begutachtet hat, gehen doch die Gewährleistungsansprüche nach BGB nicht verloren,.


    oh doch

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    oh doch


    Ohne Partei zu ergreifen sehe ich das genau so. Bei der Gewährleistung muss der Hersteller bzw. Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf nachweisen, dass der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Daher würde ich als Kunde auch versuchen das Maximum rauszuholen. Die Frage ist nur wie weit man geht.

  • KOSAND:


    Die Sachmängelhaftung bezieht sich immer auf das Gerät, was der Händler verkauft hat. Durch die (technische) Kontrolle durch Apple ist es nicht mehr das "selbe" Gerät, daher greift die Sachmängelhaftung hier nicht mehr.


    Ist rechtlich (immer noch) umstritten, die Verfahren enden mal so, mal so. Grundsätzlich ist es aber besser, die Sachmängelhaftung zu nutzen, BEVOR man weitere Schritte geht; genau aus diesem Grund.


    Die Gerichte neigen dazu, den Verkäufer zu entpflichten, da er nur für Mangel haftet, die bei Übergabe vorhanden war.-> Dies kann er nun nicht mehr (eingehend) prüfen.


    Zumal, wenn man nicht weiß, wie die Kontrolle bei Apple durchgeführt wird. Ein (mindestens) Öffnen des Gerätes ist anzunehmen; stärker gesagt: sogar wahrscheinlich.


    Das Einsenden zu Apple und die dortige Kontrolle führen zumindest dazu, dass in Frage zu stellen ist, ob das Gerät noch identisch mit dem verkauften ist. Und identisch meint "Beschaffenheit des Gerätes" und "Mangel am Gerät", nicht das Gerät an sich.


    Hast du den beim Händler explizit einen Sachmängel(!) gerügt? Bei Apple vermutlich nicht, oder? (also Apple zu verstehen gegeben, dass es KEINE Überprüfung nach den Garantiebestimmungen seitens Apple sein soll, sondern ein Einfordern der Sachmängelhaftung?)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Verliert man die Gewährleistung beim Händler nicht nur, wenn das Gerät tatsächlich ausgetauscht wird?


    Ich denke man kann durchaus annehmen, dass der Hersteller kompetent genug ist, um ein Gerät ohne zusätzliche Beschädigung zu öffnen/kontrollieren.
    Zumal die Art der Beschädigung sich so anhört, als ob die definitiv nicht beim Öffnen durch Apple passiert sein kann^^

  • Zitat

    Original geschrieben von CherryCoke
    Verliert man die Gewährleistung beim Händler nicht nur, wenn das Gerät tatsächlich ausgetauscht wird?


    Ich denke man kann durchaus annehmen, dass der Hersteller kompetent genug ist, um ein Gerät ohne zusätzliche Beschädigung zu öffnen/kontrollieren.
    Zumal die Art der Beschädigung sich so anhört, als ob die definitiv nicht beim Öffnen durch Apple passiert sein kann^^


    Timba ist nichts hinzuzufügen :top:

  • CherryCoke:


    Zitat

    Verliert man die Gewährleistung beim Händler nicht nur, wenn das Gerät tatsächlich ausgetauscht wird?


    Grundsätzlich lässt sich das pauschal nicht sagen, die Mehrheit der Urteile und der ständigen Rechtsprechung geht davon aus, dass alleine die Möglichkeit, dass sich was am Gerät geändert haben KANN ausreicht, um den Händler/VK von der Sachmängelhaftung zu entbinden.


    Auf einen tatsächlichen Tausch kommt es nicht an. Eine Teilwechsel eines Teils reicht z.B. definitiv aus, um die Sachmängelhaftung auszuhebeln.


    Manche Juristen gehen sogar soweit und machen Softwareupdates (!) zu einer Veränderung, was zumindest hinsichtlich der Beschaffenheit tatsächlich logisch nachvollziehbar ist, z.B. sogennannte Firmware-Updates.

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  • ich sehe das hier nicht so eindeutig. Der Käufer wurde ja auf die Anfrage der Gewährleistung hin an den Hersteller verwiesen. Das hätte so ja auch nicht geschehen dürfen. Ganz im Gegenteil kann man davon ausgehen, dass der Händler weiß, dass er danach die Gewährleistung verweigern darf und schon steht gewisser Vorsatz im Raum.


    Und jetzt kommt mein Aber! Ich habe mit Preisbörse bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht. Ganz im Gegenteil. Um nicht einfach irgendwas zu behaupten wäre es fair gewesen das Gutachten/Gerichtsverfahren abzuwarten. Wenn es einen Rechtsstreit benötigt um sein Recht gegenüber einem Händler durchzuesetzen, ist das eine Info den Kundenservice betreffend, die mehrere interessiert. Solltest du nicht Recht bekommen, ist es Verleumdung. So sieht es für mich wie öffentliches Druck aufbauen aus.


    Vielleicht wären hochauflösende Bilder nicht schlecht, damit jeder selbst beurteilen kann, inwiefern er unsachgemäße Behandlung des Gerätes beurteilen kann.

  • ach komm, das Forum ist voll mit "der böse Händler, der böse Hersteller etc etc pp", Tatsache ist wohl eher dass das Gerät keinen Anspruch auf irgendwas hat, wieso sonst hätte das achso kulante apple es wohl abgewiesen


    aber verantwortlich sind immer die anderen, im Zweifel halt der Händler

  • bond:


    Zitat

    ich sehe das hier nicht so eindeutig. Der Käufer wurde ja auf die Anfrage der Gewährleistung hin an den Hersteller verwiesen. Das hätte so ja auch nicht geschehen dürfen. Ganz im Gegenteil kann man davon ausgehen, dass der Händler weiß, dass er danach die Gewährleistung verweigern darf und schon steht gewisser Vorsatz im Raum.


    Nun, der Verweis des Händlers an Apple ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, erst recht nicht, wenn nicht eindeutig (!) ein Sachmangel gerügt wird. Daher die Frage an den K, was er überhaupt verlangt hat.


    Der Käufer muss dem Verweis ja nicht Folge leisten. Ein Vorschlag des VK entfaltet keine Rechtsbindung oder gar eine Pflicht des Käufers.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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  • Nachdem das Handy heute nochmal im Apple Store vorgestellt, wurde, wurde es anstandslos gegen ein neuen Gerät umgetauscht, nachdem ein aufgeblähter Akku als Ursache diagnostiziert wurde. Warum das beim Einsenden zu Apple bzw. Preisbörse (2x) so nicht erkannt/beurteilt wurde, bleibt ein Rätsel, dessen Lösung mir in Anbetracht des erfolgten Umtausches jetzt allerdings auch fast egal ist.

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