Problem mit Preisbörse24 und iPhone SE

  • Hallo Telefon-Treffler,


    ich muß Euch ein Problem mit Preisbörse24 schildern. Vielleicht habt Ihr Ähnliches erlebt. Vielleicht dient es aber auch dazu, andere vor dem gleichen Problem zu bewahren.


    Jemand aus meiner Familie hat sich Mitte Juni 2016 ein iPhone SE mit otelo-Vertrag über ein hier im Forum gepostetes Angebot bestellt und das Gerät auch entsprechend erhalten. Nach 2 Wochen ordnungsgemäßer Nutzung, Aufladung ausschließlich mit dem mitgelieferten Netzteil und ohne irgendwelche Stürze o.ä. wölbt sich plötzlich das Display des Handys nach oben.


    Auf Anruf bei Preisbörse wird man an Apple verwiesen. Dort ist die Ferndiagnose Akku-Problem und der Rat, das Gerät einzuschicken. Als nach 2 Wochen das Gerät unverändert zurückkommt, steht seitens Apple plötzlich die Behauptung unsachgemäße Behandlung im Raum - ohne, dass es dafür einen Anhaltspunkt gibt - wie auch, da das Gerät nur sachgemäß behandelt wurde!


    Auf erneute Anfrage bei Preisbörse wird das Gerät zu Preisbörse geschickt. Nach einigen Tagen kommt das Gerät erneut im unveränderten Zustand zurück. Auf erneute Nachfrage bei Preisbörse soll es nochmal eingeschickt werden (spätestens ab hier hat die Sache etwas von einem Schildbürgerstreich an sich, wenn es denn nicht so ärgerlich und teuer wäre!), um nach einer weiteren Woche erneut unrepariert und mit der gleichen Begründung zurückzukommen.
    Die Krone wird dem Ganzen aufgesetzt, als man bei erneuter Nachfrage bei Preisbörse den Hinweis bekommt, man könne ja froh sein, dass Preisbörse sich um das Problem gekümmert hätte (zur Erinnerung: das Handy ist genauso defekt wie vor 4 Wochen) und das man ja Preisbörse schon ziemlich viel Kosten verursacht hätte (erneut zur Erinnerung: Handy ist defekt und Vertrag, der nicht genutzt werden kann, läuft munter).


    Preisbörse spricht mal von Unfallschaden, mal von der Aussage von Apple, das Geräte wäre unsachgemäß geladen worden. Man kann sich offensichtlich nicht entscheiden - wie auch, da beide Behauptungen nicht zutreffen.


    Der Hinweis, dass nach BGB der Verkäufer in den ersten 6 Monaten den ordnungsgemäßen Zustand der Ware zum Kaufzeitpunkt nachweisen müsse, wird mit Verweis auf Aussagen von Apple (Achtung: hier wird der Bock zum Gärtner gemacht - als Hersteller würde ich auch behaupten, dass das von mir gefertigte Gerät in Ordnung war) geantwortet und man meint, das Thema sei damit erledigt.


    Wenn das das Verständnis von fairem Umgang mit Kunden ist, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Und wer gleiches vermeiden will, ...naja, Ihr wisst, was ich sagen will.


    Habt Ihr schon mal ähnlich schlechte Erfahrungen
    - mit Preisbörse
    - dem iPhone SE
    gemacht?


    Ich bin mal gespannt, was der zu bestellende Sachverständige im Rahmen der gerichtlichen Gutachtenerstellung dazu sagt und kann mich nur wundern, dass jemand so mit seinen Kunden umgeht.


    Bin gespannt auf Eure Erfahrungen!

  • Und bis "der zu bestellende Sachverständige im Rahmen der gerichtlichen Gutachtenerstellung" noch nichts dazu gesagt hat,
    sollte hierauch niemand angeprangert werden.
    ...nicht nett...

  • Ich würde noch mal bei Apple anrufen und dort den Vorgesetzten/Supervisor verlangen. Wenn das Gerät wirklich sachgemäß genutzt wurde, muss Apple ja reparieren, da gibt es keine Zweifel. Wenn das Gerät allerdings sichtbare Kratzer oder andere Schäden hat (außer eben dem Schaden, der durch den Akku verursacht wurde), dann wird es natürlich schwierig.


    Preisbörse würde ich da tatsächlich erst mal raus lassen und es direkt mit Apple klären.

  • Was soll Preisbörse da auch machen, wenn der Hersteller als "Experte" sagt unsachgemäßer Gebrauch. Aber richtig, vor Gericht müsste Preisbörse das beweisen, um der Gewährleistung zu entkommen. Da könnte man natürlich auch über eine kulante Regelung nachdenken, um den Ruf nicht zu beschädigen.


    Allerdings, vllt wurde das Handy ja doch unsachgemäß gebraucht, deshalb soll hier niemand vorverurteilt werden!

  • Re: Problem mit Preisbörse24 und iPhone SE



    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5593503#post5593503

    Vertrauensliste: 14x

  • Zumal die Preisbörse nicht für einen Sachmängel als Händler zu rügen ist, wenn der Kunde, wie hier offensichtlich der Fall, seine Sachmängelhaftung für die freiwilligen Garantieleistungen des Herstellers opfert.


    Zumal da auch der Punkt der "sachgemäßen Behandlung" eine Rolle spielt; nämlich nach Garantiebedingungen von Apple. Und dort wird z.B. sämtliche Verwendung von nicht lizenzierten Drittherstellerprodukten (Ladekabel, Ladegeräte, USB-Geräte, Hüllen, etc.) untersagt.


    Hier muss der TE tatsächlich nachweisen, dass es nicht so war, wenn er die Garantie (!) in Anspruch nehmen will.


    Kurze Quintessenz:


    Leider hat sich der TE in eine ungünstige Lage "einschicken" lassen. Er hätte seine Sachmängelrechte ggü. dem Händler rügen müssen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Meiner Meinung nach hat der TE alles korrekt gemacht.
    Über rechtliche Fachbegriffe muss es, als Verbraucher, sich keine Gedanken machen.
    Er hat Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen, dieser hat ihn aufgefordert sich zur Wahrung seiner Gewährleistungsansprüche an Apple zu wenden und der Rest steht oben.


    => ich gehe davon aus das jetzt wo ein Gutachter eingeschaltet wurde auch ein Anwalt mit an Bord ist. Alle bisherigen Schritte dürfen vor Gericht für den Kunden kein Problem darstellen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Timba: Wie meinst Du das? Nur, weil Apple das Gerät begutachtet hat, gehen doch die Gewährleistungsansprüche nach BGB nicht verloren,.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!