ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Timba69
bond:
Nun, der Verweis des Händlers an Apple ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, erst recht nicht, wenn nicht eindeutig (!) ein Sachmangel gerügt wird. Daher die Frage an den K, was er überhaupt verlangt hat.
Der Käufer muss dem Verweis ja nicht Folge leisten. Ein Vorschlag des VK entfaltet keine Rechtsbindung oder gar eine Pflicht des Käufers.
Wir wissen weder den Wortlaut des Händlers noch des Käufers. Dennoch ist ein solcher Verweis nicht "nicht zu beanstanden". Ein solcher Verweis zum Vorteil des Händlers wird sicher nicht versehentlich passieren und ein Käufer in meinen Augen davon übervorteilt. Ob das rechtlich in der Spitzfindigkeit einwandfrei ist, vermag ich nicht zu entscheiden, moralisch einwandfrei ist es dadurch aber auch noch lange nicht.