Problem mit Preisbörse24 und iPhone SE


  • Wir wissen weder den Wortlaut des Händlers noch des Käufers. Dennoch ist ein solcher Verweis nicht "nicht zu beanstanden". Ein solcher Verweis zum Vorteil des Händlers wird sicher nicht versehentlich passieren und ein Käufer in meinen Augen davon übervorteilt. Ob das rechtlich in der Spitzfindigkeit einwandfrei ist, vermag ich nicht zu entscheiden, moralisch einwandfrei ist es dadurch aber auch noch lange nicht.

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