Portierung Fonic Mobile zu BASE

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Sagt wer?


    Das Telekommunikationsgesetz.

    Zitat

    Original geschrieben von Mr.Cool
    colbert weist vollkommen korrekt darauf hin, das es passieren kann, das der Provider eine eingehende Portierung ablehnt. Telefonica MUSS abgehende Portierungen zulassen, dürfte aber eingehende Portierungen ablehnen. O2 macht da oft mehr als andere Provider. Finde ich gut!


    Genau:


    - Jeder Provider muss abgehende Portierungen zu anderen Providern ermöglichen.


    - Aber: Niemand ist verpflichtet, eingehende Portierungen zuzulassen. Wirklich niemand.


    - Jeder Provider kann (!) interne Portierungen zulassen. Ein Wechsel von, sagen wir, Blau zu o2 fällt unter diese Kulanzregelung, da in beiden Fällen die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Vertragspartner ist.

  • ...oder "BASE dazwischen" (Original-o2-Tarife mit BASE-Label)? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von colbert
    Das Telekommunikationsgesetz.

    Nein, das sagt es nicht.


    Entscheidend ist, wann ein Anbieterwechsel im Sinne von § 46 TKG bzw. der Universaldiensterichtlinie vorliegt. Man kann das wie du eng interpretieren im Sinne von Anbieter = juristische Person. Dann wäre es abhängig davon, wie sich ein Konzern bei einer Mehrmarkenstrategie organisiert. Oder man macht es abhängig davon, ob es sich am Markt als ein Anbieter darstellt, unabhängig von der dahinter stehenden juristischen Person. Diese Interpretation würde ich bevorzugen. Wenn jemand "zu Blau wechseln" kann, dann kann er es egal von welchem Anbieter er kommt. Ausgeschlossen wären dann nur anbieterinterne Tarifwechsel.


    Meines Erachtens gibt es dazu noch keine Urteile. Am Ende des Tages müsste es ohnehin der EuGH entscheiden, denn Grundlage von § 46 TKG ist die Universaldiensterichtlinie, an dem die nationale Regelung zu messen wäre:


    Zitat

    Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Teilnehmer mit Nummern aus dem nationalen Telefonnummernplan, die dies beantragen, ihre Nummer(n) unabhängig vom Unternehmen, das den Dienst bereitstellt, gemäß den Bestimmungen des Anhangs I Teil C beibehalten können.

  • Danke für deine Ausführungen. Du musst allerdings auch einsehen, dass das von einer praxisnahen Antwort auf die Frage "Kann ich von Marke A zu Marke B desselben Anbieters wechseln?" weit entfernt ist. Zumindest in der Vergangenheit gab es einige Anbieter, die die Portierung zu hauseigenen Discountern auf diese Weise verwehrten und sich explizit auf das TKG bezogen. Deshalb sollte man im Rahmen einer knappen, anschaulichen Vermittlung der Marktrealität die zu vermutende Freiwilligkeit anbieterinterner Wechsel bei der Telefónica unbedingt betonen. Zumal die sonst nie zimperlich sind, solche Vorgaben möglichst eigennützig umzudeuten, Stichwort EU-Roaming.

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