ZitatOriginal geschrieben von Kallenpeter
Ja, richtig, aber zählt das dann nicht fürs gesamte Netz und nicht nur für den Nahbereich, weil Wettbewerber keine Chance mehr haben werden selbst an die letzte mail "anzudocken"?
Sorry, Frage übersehen.
Nein, die neuen Regeln betreffen nur den Nahbereich. Es ist so:
- Auch wenn es Vectoring gibt, können Wettbewerber weiterhin die letzte Meile (TAL) mieten, um z.B. (A)DSL, einen analogen Telefonanschluss oder ISDN zu realisieren, weil das die VDSL-Frequenzen nicht beeinträchtigt. VDSL ist jedoch nicht möglich.
- Außerhalb des Nahbereichs, dort wo VDSL per Outdoor-FTTC-Ausbau realisiert werden muss, greift seit 1 - 2 Jahren die Vectoringliste und das Windhundprinzip. Jeder Anbieter darf Vectoring machen, er muss es nur für den betroffenen KVz als Erster anmelden. Anderen Anbietern muss er einen Bitstream-Access anbieten. Rund um Köln hat z.B. Netcologne ganz viel gebaut und nicht die Telekom. Es gibt Sonderregeln, wenn ein KVz schon vorher mit "einfachem" VDSL erschlossen war.
- Lediglich für die Nahbereiche wird jetzt die Exklusivität für die Telekom kommen, weil sie im Gegenzug zusagt, deutschlandweit auszubauen. Das gilt nicht für Nahbereiche, um die herum ein Wettbewerber bereits outdoor Vectoring gebaut hat. Da darf dieser ausbauen, z.B. Netcologne rund um Köln.
Vectoring ist im Kupfernetz die Zukunft, daher ist die TAL-Miete und Entbündelung sowieso "tot". Das wird jetzt nur konsequent auch für die Nahbereiche umgesetzt.