Umtausch im Einzelhandel - Frist durch Reklamation unterbrochen?

  • Hallo. Ich versuche mal den Thread hier für mein Anliegen zu nutzen.


    Ich habe ein Produkt bei real,- gekauft. Dort sagte man mir, man könne dies nur tauschen oder den Kaufpreis erstatten, wenn der originale Beleg vorliegt. Da der originale Beleg Thermopapier ist, habe ich diesen gescannt und auf weißen Papier in A4 ausgedruckt.


    Argument war, a) der Chef hat es so angeordnet, b) es stehe so in den AGB (welche AGB, auf dem orignalen Belegt steht nichts von AGB) und c) das Finanzamt will das so, da was abgerechnet werden kann, was ja wieder zurückgegeben wurde.


    Ich entgegenete, dass die Rechnungsnummer auch auf einer Kopie steht, die für das Finanzamt relevant ist.


    Daher meine Frage an euch: Wo steht rechtlich was, dass ich auch mit einer Kopie des Kaufbelegs ein Recht aus Mängelbeseitigung alternativ Rückabwicklung habe?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für rechnerisch 14,66 €/Monat | Mobilfunk: CallYa Digital(35 GB LTE im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 20,00 €/28d)

  • ...


    Daher meine Frage an euch: Wo steht rechtlich was, dass ich auch mit einer Kopie des Kaufbelegs ein Recht aus Mängelbeseitigung alternativ Rückabwicklung habe?


    Nirgends, du musst nur beweisen können dass du den Artikel tatsächlich in dem Geschäft gekauft hast und natürlich dass noch Gewährleistung da drauf ist.
    Wenn du mit Karte bezahlt hast nimm den Kontoauszug mit der Buchung mit und klär das mit dem Chef wenn die Verkäuferin sich weigert.
    https://www.anwalt.de/rechtsti…-an-der-kasse_099297.html

  • Noch konkreter: Man braucht nicht mal einen Bon oder Rechnung. Man muss nur den Beweis führen können, dass die Ware zu diesem und jenem Zeitpunkt unter diesen oder jenen Bedingungen gekauft wurde und ein Sachmangel vorliegt.. Da reicht im Zweifel auch ein Zeuge, wie die Ehefrau oder Ehemann.


    Vgl. § 434, 437 BGB ff.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ist das teil denn Defekt, oder willst Du es nur so zurückgeben weil es Dir nicht gefällt....
    Im ersteren Fall siehe die Beiträge oben, im Zweiten Fall bist Du auf Kulanz angewiesen, denn anders als beim online-Handle gibt es beim Handel in Geschäften kein Gesetzlich festgelegtes umtaus bzw Rückgaberecht. Der Händler kann dir eines einräumen, das ist aber dann sein eigenes Vergnügen, und dann legt er auch die Bedingungen fest. Und wenn da steht Original-Kaufbeleg, dann ist es eben so.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!