Hallo. Ich versuche mal den Thread hier für mein Anliegen zu nutzen.
Ich habe ein Produkt bei real,- gekauft. Dort sagte man mir, man könne dies nur tauschen oder den Kaufpreis erstatten, wenn der originale Beleg vorliegt. Da der originale Beleg Thermopapier ist, habe ich diesen gescannt und auf weißen Papier in A4 ausgedruckt.
Argument war, a) der Chef hat es so angeordnet, b) es stehe so in den AGB (welche AGB, auf dem orignalen Belegt steht nichts von AGB) und c) das Finanzamt will das so, da was abgerechnet werden kann, was ja wieder zurückgegeben wurde.
Ich entgegenete, dass die Rechnungsnummer auch auf einer Kopie steht, die für das Finanzamt relevant ist.
Daher meine Frage an euch: Wo steht rechtlich was, dass ich auch mit einer Kopie des Kaufbelegs ein Recht aus Mängelbeseitigung alternativ Rückabwicklung habe?