Newsletter an Geschäftspartner abmahnfähig?

  • Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    ...


    Der Gegner hat nun 14 Tage Zeit, um eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Macht er gar nichts, wird das Urteil rechtskräftig.


    ...


    Der Gegner hat 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen.


    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand geht auch noch länger, solange die Voraussetzungen gegeben sind.

  • Danke für die Info. Wenn der Prof. mich demnächst danach fragt, weiß ich das :top:.


    Sobald es etwas neues gibt, informiere ich Euch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    Danke für die Info. Wenn der Prof. mich demnächst danach fragt, weiß ich das :top:.


    Sobald es etwas neues gibt, informiere ich Euch.


    Dann gibts bestimmt eine gute mündliche Note! :p


    Aber einmal Spaß beiseite:
    Deine Fragestellung ist von Juli 2016.Wieso lässt man dich im Unklaren (an der Uni)?

  • Der Prof zieht das halt alles so in die Länge ;).
    Der Prof möchte ja auch darstellen, wie lange so eine Sache in der Realität dauert, und trägt nur dann wieder zum Thema vor, wenn real ein Termin wäre...


    Aber vielleicht ist die Sache ja Ende 2017 auch beendet. Nämlich dann, wenn der imaginäre Streithansel das Urteil akzeptiert (aktiv oder durch fehlende Reaktion).

  • Was ist das denn überhaupt für ein Studiengang?


    Rechtswissenschaft selbst mit einem exzentrischen Prof. jedenfalls nicht vorstellbar. ;)

  • In dem theoretischen Fall war vor ein paar Tagen Verhandlung vor dem Königlich Bayrischen Amtsgericht.
    Cheffe war da, der Richter auch, aber der Kläger nicht.
    Cheffe hatte wohl die Möglichkeit, ohne den Gegner zu verhandeln, nach Aktenlage entscheiden zu lassen, oder ein Versäumnisurteil zu beantragen.
    Rein wegen der Wahrscheinlichkeit des Verlierens (nur beim Versäumnisurteil=0) hat er ein Versäumnisurteil beantragt, welches erlassen wurde. Die Klage wurde also abgewiesen :D.


    Letztes Update:
    Das Versäumnisurteil ist rechtskräftig. Der Abmahner hat jetzt seine Rechtsanwaltskosten, und Gerichtskosten am Hals. Ob sich das für ihn gelohnt hat?

  • Das hängt wohl ein wenig von der "Penetrationsdichte" seiner Abmahnungen ab, die er auf seine "Vertriebspartner" hat regnen lassen. Danke für das Update :)

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Hallo!


    Kleiner Tipp:
    Künftig nicht mehr "Newsletter" nennen, sondern "Geschäftspartnerinformation" oder "Geschäftskundeninformation", mit Kundennummer im Betreff. Und am Anfang des "Schreibens" einen Text wie "Nach §§§ xxxx BGB informieren wir Sie heute über ...." (beim Text kann man ja flexibel sein).


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • am Anfang des "Schreibens" einen Text wie "Nach §§§ xxxx BGB informieren wir Sie heute über ...." (beim Text kann man ja flexibel sein).

    Und welche §§ hättest du hier genannt?

  • Die die zuständig sind (wurden wohl weiter vorne schon genannt). Oder die zuständigen §§ aus dem HGB. Je nach dem was Gütligkeit hat.

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