ZitatOriginal geschrieben von Truthahn
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Der Gegner hat nun 14 Tage Zeit, um eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Macht er gar nichts, wird das Urteil rechtskräftig.
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Der Gegner hat 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen.
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand geht auch noch länger, solange die Voraussetzungen gegeben sind.