Wir diskutieren hier gerade den folgenden theoretischen Fall:
Der Gewerbetreibende Herr Streithansel ist seit 3 Jahren Vertriebspartner der Firma A. Weil nichts gesondertes vereinbart wurde, gelten das BGB und alle anderen anwendbaren Gesetze.
In unregelmäßiger Folge (alle paar Monate) kontaktiert die Firma alle Vertriebspartner und übermittelt Infos zu neuen zu vertreibenden Produkten, Lieferengpässen etc. Dieser Kontakt erfolgt per Email oder per Telefon (Emailadresse und Telefonnummer haben alle Vertriebspartner bei der Firma formlos hinterlassen).
Nachdem Herr Streithansel nach Monaten mal wieder eine Info per Newsletter mit wichtigen Infos (z.B. Info über Ende der Vertriebsmöglichkeit eines bestimmten Produktes) erhalten hat, läßt er die Firma anwaltlich abmahnen: Er hätte niemals seine Zustimmung dafür, dass ihn die Firma per Email kontaktieren darf, gegeben :confused:.
Frage:
Ist eine Kontaktaufnahme per Email zwischen Geschäftspartnern wegen für die Geschäftspartnerschaft wichtiger Dinge immer zulässig, oder bedarf es dazu einer separaten Vereinbarung?
Gibt es irgendwelche Urteile dazu?
Danke.
Natürlich hat die Firma die Geschäftspartnerschaft mit Herrn Streithansel nach der Abmahnung aus wichtigem Grund fristlos gekündigt, aber das ist hier nicht das Thema.