ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Eine fristlose Kündigung ist zunächst mal eine einseitige Willenserklärung. Wenn Du schon vorher eine Frist zur Behebung eines Mangels gesetzt hast, und nach Fristablauf fristlos kündigst, könnte ich mir vorstellen, dass diese Kündigung vor Gericht Bestand hat.
Einschreiben/Rückschein (mit Zeuge einbriefen und zur Post bringen) würde ich da bevorzugen.
Du musst nur schauen, dass Du Deine Nummer noch wegportierst, bevor es mit Dir und O2 eskaliert.
Meine fristlose Kündigung hatte O2 damals (ca. März 2015) nicht akzeptiert, und wollte erst nachbessern. Jedoch benötige ich mein Smartphone so wie vorgesehen zum Telefonieren und Surfen (so wie viele andere das Smartphone mit oft funktionsloser O2-SIM rumtragen, kam für mich nicht in Frage), so dass ich damals sofort die Nummern (FN+Mobil) wegportiert habe.
Bis Vertragsende nutzt jetzt ein Bekannter meine SIM im stationären Betrieb.
Ich bin mal gespannt, was hier passiert. Wie gesagt, ich hatte bereits 2x eine Frist gesetzt und Einschreiben versendet, im allen Fällen ist der Brief bei o2 angekommen und laut dem Twitter Team auch in meinem Vertragskonto hinterlegt worden. Mehr ist aber nicht passiert. Kein Schreiben, keine SMS, kein nix. und das geht so nicht. Ich zahle dafür, das ist mein Gutes recht.
Die Nummer bekomme ich ganz einfach weg. Ich bin am Überlegen, sowieso demnächst trotzdem schon zur Telekom zu wechseln, weil ich festgestellt habe, das ich an meinem neuen Arbeitsplatz, in beiden Konzernsitzen (Karlsruhe und Stuttgart) so gut wie gar kein Netz habe.
Auch von meiner Kündigung habe ich jetzt noch keine Info bekommen. Ich werde gleich wieder o2 auf Twitter nerven, denn dort antwortet mir man überhaupt noch...
Auch von der BNetzA zur Streitschlichtung habe ich bisher noch nichts gehört. Angeblich soll aber allein die Sichtung / Überprüfung des Antrages bei der BNetzA über 3 Wochen dauern....
Warum sollte ich aber die Rufnummer vorher wegportieren? Ich habe ja bis zu 90 Tage nach Vertragsende Anspruch auf meine Handynummer. Wobei ich bezweifel, das o2 auf mein Schreiben zur vorzeitigen Rufnummerfreigabe reagiert. Haben sie jetzt ja auch nicht...