Interessant wäre es auch herauszufinden, ob die "Hotline" (in welcher Art auch immer) zu den vertragswesentlichen Leistungsbestandteilen gehört und der Totalausfall - ich denke, diesen Zustand haben wir inzwischen erreicht - eine Minderung des Entgeltes oder eine Kündigung aus wichtigem Grunde rechtfertigt. Leider lässt sich dazu nichts wirklich brauchbares in bisherigen Rechtsfällen finden.
Den zunehmenden Trend, Nutzer zu nötigen, Vertragsstörungen auf sozialen Medien wie Facebook mit Telefónica zu lösen, halte ich für den falschen Weg. Aber vielleicht bin ich ja auch einfach nur altmodisch.