bei einzug wird doch der zählerstand protokolliert?? damit kann man doch ganz einfach prüfen ob ein abrechnungsfehler vorliegt. stimmen die werte musst du zahlen.
prüfen ob/was da nicht stimmt im sinne von verbrauchern oder einem nachbarn, der mitverbraucht, ist dann erst der nächste schritt.
Erhebliche Nachzahlung für Strom und Gas - kann das passen?
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Re: Erhebliche Nachzahlung für Strom und Gas - kann das passen?
ZitatOriginal geschrieben von hecke
Mein Zähler im Keller ist von 1955, aber die Stadtwerke meinen, wenn dieser defekt wäre, würde er aufhören zu drehen und nicht zu schnell drehen.
Das ist natürlich eine Logik!
Von wann ist denn die letzte Eichmarke?
(Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Drehstromzähler eine Eichfrist von 16 Jahren,bzw. im Stichprobenverfahren kann die Frist um bis zu weitere 5 Jahre verlängert werden;man ist dir hierbei zur genauen Auskunft verpflichtet!) -
Mit was wird deine Heizung betrieben, mit Erdgas?
Wenn ja, ist vlt. nachträglich irgendwo eine Fußbodenheizung eingebaut worden (Bad)? Oft wird dann eine elektrische Fußbodenheizung verwendet, weil diese unkompliziert und recht flach eingebaut werden kann.
Und bedenke, in diesen rund 1,5 Jahren (Okt.14-Jun.16) liegen 2 komplette Heizperioden. -
Mir erscheint der Verbrauch viel zu hoch...
Ich verballer fast 1,4 und das ist eigentlich schon viel zu viel... gespart wird - nicht.
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Der Verbrauch ist für einen Single-Haushalt ungewöhnlich hoch.
Wir verbrauchen zu zweit 1.250 Kwh im Jahr. Dabei nutzen wir kein Gefrierfach/Gefriertruhe, da wir entweder frisch bedarfsgenau kochen oder essen gehen/uns was bringen lassen.
Edit: Hast Du denn überprüft, ob jemand anderes wissentlich/unwissentlich an Deinem Stromkreislauf hängt (z. B. im Keller Waschmaschinenraum etc.)?
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1.) Kann man jetzt nicht mehr nachvollziehen, aber stimmte der Zählerstand auf dem Übergabeprotokoll mit der Angabe von Eprimo überein? Ein Zahlendreher, und schon kann der Zählerstand von real 16 350 KWH auf 13 650 KWH (Übergabeprotokoll) stehen und schwupps... sinds knapp 3000 KWH Differenz
2.) Es kommt jemand zum Ablesen? Bei uns liest man selber ab und übermittelt den Wert entweder direkt an den Anbieter oder an die Netze BW, die es ggf. an den Anbieter weiterleiten. Ein Ableser kommt seit Jahren nicht mehr. Wenn man nicht abliest, wird geschätzt.
3.) Wieso hast Du Deinen ersten Verbrauch anstandslos von eprimo akzeptiert? Wieso hast Du selber nicht abgelesen? Spätestens wenn die Rechnung mit einem abgeschätzten Wert rein flattert, vergleicht man doch den Zählerstand mit der Rechnung?!?! Auch wenn der geschätzte Wert in Ordnung zu sein scheint.
Hättest Dir jede Menge Ärger ersparen können.
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Ist die Zählernummer korrekt? Mal den (kooperativen?) Vermieter fragen, was in den letzten 10 Jahren so verbraucht wurde.
Wenn es auf den Zähler rausläuft, gleich das zuständige Eichamt verständigen, die stellen den sicher und überprüfen unabhängig (im Gegensatz zum E-Werk).
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Ich denk auch, dass was mit dem Zähler ist bzw. die Nummer nicht stimmt.
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Wir wissen immer noch nicht, welchen Zählerstand Hendrik beim Einzug (Übergabeprotokoll?) hatte, und was er beim Vertragsabschluss an eprimo gemeldet hatte.
Vielleicht hat ja auch der Vormieter bewusst immer zu wenig abgelesen...?
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Zitat
Original geschrieben von jof
...
Vielleicht hat ja auch der Vormieter bewusst immer zu wenig abgelesen...?Genau das denke ich auch, da auch die Gasrechnung zu hoch ist. 600€ Nachzahlung, also zusätzlich zu den normalen Abschlägen, sind für die Größe der Wohnung selbst bei schlechter Dämmung zu viel.
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