ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Was ist denn schwammig formuliert?
Naja, wenn es in Punkt 3 a, §11a heißt:
innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung das bestellte Arzneimittel versandt wird, soweit das Arzneimittel in dieser Zeit zur Verfügung steht, es sei denn, es wurde eine andere Absprache mit der Person getroffen, die das Arzneimittel bestellt hat; soweit erkennbar ist, dass das bestellte Arzneimittel nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist versendet werden kann, ist der Besteller in geeigneter Weise davon zu unterrichte
dann ist das schon ziemlich schwammig. "soweit erkennbar ist............." das läßt schon Spielraum um sich hinausreden zu können.