dann sind wir beide da unterschiedlicher Meinung
Verjährung einer Notar-Rechnung
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Soll vorkommen
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ich denke auch, dass wenn man etwas wegen der feinen art tun oder nicht tun will, dass man da nicht erst noch mehr arbeit verursachen muss, indem man erst die rechnung an sich bemängelt, korrigieren lässt und dann erst die verjährung zur sprache bringt. ich würde mir da jedenfalls verappelt vorkommen und meinerseits so ungemütlich werden wie es nur geht... von daher: hinweis auf falschen rechnungsempfänger und hilfsweise die verjährung. macht für alle am wenigsten arbeit und ist noch am ehesten die feine art...
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Der Notar hat die Rechnung also vermutlich falsch an die GmbH anstatt den Fragesteller adressiert und gesendet, und die GmbH hat sie weggeschmissen, weil die Rechtsgrundlage der Rechnung fehlte.
Da haben wir eine verjährte Forderung.
Die Frage ist auch, ob der Fragesteller Nachteile daraus hat, beim Notar auf die Blacklist zu kommen. Falls das egal wäre, könnte man das aktuelle Schreiben in die runde Ablage befördern.
Sofern ich die Rechnung bezahlen wollen würde, würde ich auf einer korrekten an mich gerichteten Rechnung bestehen.
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Wenn der Notar in Anspruch genommen wurde und seine Arbeit getan hat sollte man ihn auch bezahlen. Unabhängig davon ob man sich rein rechtlich von der Forderung drücken kann. Wegen 137 Euro würde ich mir nicht mal die Mühe machen mir einen fiktiven Fall auszudenken. Schweinerei bleibt Schweinerei
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Gut gebrüllt, Löwe.
An Deiner Stelle würde ich mir nicht mal die Mühe machen, auf einen solchen Fall zu reagieren,
schließlich ist Deine Zeit ja offensichtlich so derartig kostbar, dass Du bei 137,-€ nicht einmal darüber
nachdenken würdest.
Bei einem größeren Betrag dann aber doch? Doppelmoral? Sei's drum...Zu der Rechnung ist zu sagen, dass ich vorher zu keiner Zeit etwas von dieser gehört habe. Die eigentliche,
bedeutend höhere Rechnung, habe ich ordnungsgemäß und fristgerecht in 2012 bezahlt.Diese Kosten für die neuerlich eingetroffene Rg. wurden seinerzeit nicht kommuniziert.
Dass jetzt, wie aus dem Nichts, eine Rechnung, noch dazu ausgestellt auf einen anderen Rechnungsempfänger, auftaucht, verwundert mich.
Bevor ich mit dem Herrn Notar spreche, wollte ich gerne wissen, wie es denn grundsätzlich mit der Verjährung aussieht.
Bei der Beantwortung der Frage haben mir hier einige TT'ler sehr geholfen. Danke!
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Nicht so schnell, meine Damen und Herren ...
... die Verjährungsfrist für Gerichts- und Notarkosten beträgt gem. § 6 Abs. 1 GNotKG vier Jahre nach Ablauf des einschlägigen Kalenderjahres.
Eine Notarkostenrechnung aus März 2012 muss daher nicht zwingend verjährt sein. Hier kommt es entscheidend den Zeitpunkt der Fälligkeit der Kostenforderung an, die sich aus dem Eingangsbeitrag nicht ergibt.
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So sieht der Sachverhalt natürlich ganz anders aus.
Mittlerweile hat der Notar natürlich die Kosten innerhalb der 4-Jahres-Frist ggü. dem Kostenschuldner geltend gemacht.
Nun bleibt dem Kostenschuldner nur die Möglichkeit zu verlangen, dass die Rechnung auf seinen Namen ausgestellt wird. Dem wird der Notar sicherlich auch nachkommen.
Dass die Rechnung damals an den falschen Empfänger übermittelt wurde und dieser die Rechnung nicht weitergeleitet hat, ist mittlerweile unrelevant, da der Notar die Kosten noch innerhalb der Frist beim richtigen Kostenschuldner geltend macht.
Wahrscheinlich schaut der Notar im letzten Jahr der Frist nochmal all seine Akten durch, damit er nichts vergisst.
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Zitat
Original geschrieben von clio
Zu der Rechnung ist zu sagen, dass ich vorher zu keiner Zeit etwas von dieser gehört habe. Die eigentliche,
bedeutend höhere Rechnung, habe ich ordnungsgemäß und fristgerecht in 2012 bezahlt.Diese Kosten für die neuerlich eingetroffene Rg. wurden seinerzeit nicht kommuniziert.
Dieses kleine Detail hättest ja auch schreiben können
Und ja, ganz egal um welchen Betrag es sich handelt. Habe etwas kostenpflichtiges in Anspruch genommen dann bezahle ich auch dafür. (Was du ja auch getan hast) -
Wer hat lt. Vertrag die Kosten für die Unterschriftsbeglaubinugnen zu tragen? Falls es die Immobilienfirma ist, solltest du das dem Notar und ggf. der Immobilienfirma mitteilen. Wenn die jedoch nicht mehr existiert (z. B. wg.
ReichtumInsolvenz geschlossen. ), gilt eine gesamtschuldnerische Haftung für die Kosten des Notares. :eek:
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